Newsletter 04/2019

Erfahren Sie Aktualitäten aus dem Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung.

Informationen allgemein

Inkraftsetzung Kinder- und Jugendheimgesetz

Basierend auf einer Grobplanung der Umsetzungsarbeiten haben wir seit der Verabschiedung des KJG durch den Kantonsrat kommuniziert, dass mit dem lnkrafttreten des KJG frühestens auf 1. Januar 2021 gerechnet werden kann. Nun verfügen wir über eine detaillierte Planung des gesamten Umsetzungsprojekts und auf dieser Grundlage wird deutlich, dass das KJG voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden kann.

Seit der Verabschiedung des KJG durch den Kantonsrat schreiten die Umsetzungsarbeiten im AJB plangemäss voran. lm Frühjahr 2019 konnten wir die Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen abschliessen, worauf nun die verschiedenen neuen Aufgaben für die Einführung vorbereitet werden. Damit sich alle betroffenen Stellen, wie etwa die Leistungserbringenden, die zuweisenden Stellen und die Gemeinden gut auf die lnkraftsetzung vorbereiten können, werden in den nächsten Monaten verschiedene Einführungsmassnahmen geplant. Gleichzeitig wird die Entwicklung einer neuen IT-Applikation vorangetrieben, um die Abwicklung der neuen Aufgaben optimal zu unterstützen. Weiter sind wir daran, eine Abgeltungssystematik zu entwickeln. Insbesondere werden bis Ende dieses Jahres die erarbeiteten Standardtarife für SPF, Familienpflege und DAF überprüft und fertig gestellt.

Parallel dazu wird die neue Verordnung zum Kinder- und Jugendheimgesetz erarbeitet. Der Entwurf der Verordnung soll 2020 in die Vernehmlassung gehen. Sobald der Regierungsrat die Verordnung verabschiedet hat, kann das AJB mit den Leistungserbringenden die Verhandlungen für die Leistungsvereinbarungen aufnehmen. Da wir von zirka 200 abzuschliessenden Leistungsvereinbarungen in den Bereichen Heimpflege, SPF und DAF ausgehen, werden wir dafür mehrere Monate benötigen. Ausserdem werden im Jahr 2021 rund 600 Einzelfall-Leistungsvereinbarungen mit Pflegefamilien abgeschlossen, die bestehenden Kostengutsprachen überführt und die Abrechnung mit den Gemeinden vorbereitet.

Aufbau Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung (ZBE)

Im letzten Rundschreiben vom Juni 2019 haben wir über den Aufbau des neuen Zentralbereichs Ergänzende Hilfen zur Erziehung berichtet. Mittlerweile konnten weitere Stellen besetzt werden. Dem nachfolgenden Schema können Sie den aktuellen Stand entnehmen:

Abteilung Trägerschaften

Die neuen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Qualität Trägerschaften, Anja Bellaggio und Kathrin Pfister, haben Mitte September gestartet. Zusammen mit Armin Malär, Michael Just und Roland Gsell sind sie für die Bewilligung und Aufsicht der Kinder- und Jugendheime, der Dienstleistungsanbietenden in der Familienpflege (DAF) sowie ab Inkrafttreten des KJG der Sozialpädagogischen Familienhilfen (SPF) zuständig. Cécile Kohler ist für die Realisierungseinheiten 1-5 des Projekts Umsetzung KJG verantwortlich. Die Information an die Kinder- und Jugendheime, wer ihre (neue) Ansprechperson ist, erfolgte Ende September. Für die Administration in den Trägerschaften wird ab 1. November 2019 Patricia Salomon Lopes zuständig sein. Daniela Ott gibt ihre Zuständigkeit für die IVSE ab und ist ab 1. November 2019 neu mit Tobias Widmer für das Controlling und weiterhin für die Bauten und Anschaffungen zuständig.

Die ehemalige Abteilung Kinder- und Jugendheime wurde am 1. Juni 2019 in die Abteilung Trägerschaften überführt. Post Kinder- und Jugendheime sowie DAF betreffend ist daher folgendermassen zu adressieren:

Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Abteilung Trägerschaften
Dörflistrasse 120
Postfach
8090 Zürich

Abteilung Fallfinanzierung

Cristina Vasella wird sich ab dem 1. November 2019 dem Aufbau der Abteilung Fallfinanzierung widmen. Alle Tätigkeiten im Rahmen der IVSE werden zukünftig in der Abteilung Fallfinanzierung abgewickelt. Nebst den Kostenübernahmegarantien (KÜG) im Bereich IVSE werden ab Inkrafttreten des KJG auch sämtliche innerkantonalen Anträge um Kostenübernahme dem Amt eingereicht (Zentrale KÜG). Cristina Vasella wird administrativ unterstützt durch Laxci Tharma, die gleichzeitig mit ihr in die neue Abteilung Fallfinanzierung wechselt.

Adressanschrift (ab 1. November 2019):

Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Abteilung Fallfinanzierung
Dörflistrasse 120
Postfach
8090 Zürich

Abteilung Pflegefamilien

Für die Leitung der Abteilung Pflegefamilien konnte mittlerweile Elena Peñuelas engagiert werden, die eine langjährige Mitarbeiterin der Regionalstelle Pflegefamilien in Wetzikon ist und damit ein fundiertes Fachwissen mitbringt. Elena Peñuelas wird bereits im Januar 2020 mit einem 20%-Pensum als Leiterin Abteilung Pflegefamilien einsteigen und daneben weiterhin mit reduziertem Pensum bei der Regionalstelle in Wetzikon tätig sein. Sie wird ihr Pensum zugunsten der Abteilung Pflegefamilien im ZBE in den kommenden zwei Jahren sukzessive steigern.

Adressanschrift (ab 1. Januar 2020):

Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Abteilung Pflegefamilien
Dörflistrasse 120
Postfach
8090 Zürich

Care Leaver

Am 29. August 2019 wurden an der Tagung «Care Leaver in der Schweiz: Anregungen für die Praxis» der FHNW Hochschule für Soziale Arbeit und der ZHAW Soziale Arbeit zwei Projekte vorgestellt: «Übergang in die Selbstständigkeit: Pflegekinder wirken mit!» von der ZHAW und «Care Leaver erforschen Leaving Care» von der FHNW. Beide Projekte wurden mit einem partizipativen Ansatz durchgeführt und die Ergebnisse sind auf den jeweiligen Webseiten vorgestellt:

www.careleaver-info.ch
careleaver.ch


Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter dem folgenden Link:

leaving-care.ch

Bitte beachten Sie: Die auf den Webseiten aufgeführten Informationen richten sich auch direkt an Care Leaver.

Casadata

Mit E-Mail vom 3. Juni 2019 haben wir darauf hingewiesen, dass der Datenschutz bei der Erfassung und Lieferung von Personendaten eingehalten werden muss. Es hatte sich gezeigt, dass die Erfassung von Personendaten, die nicht für die Beurteilung der Möglichkeit einer Platzierung, sondern nur für die Erfassung in Casadata notwendig sind, unzulässig ist. Aus diesem Grund wurden die Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) sowie die bewilligten Kinder-, Jugend- und Sonderschulheime des Kantons Zürich angewiesen, nur dann Personendaten für Casadata zu erheben, wenn ein Eintritt stattfindet. Anfragen sind somit nicht mehr zu erfassen.

In Zwischenzeit hat der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich (DSB) die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Teilnahme am Projekt Casadata für Heime im Kanton Zürich einer vertieften Prüfung unterzogen. Der DSB ist zur Einschätzung gelangt, dass die Verschlüsselung der Daten, wie sie bei Casadata vorgesehen ist, nicht ausreichend für eine anonymisierte Bearbeitung im Sinne des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG) ist und es deshalb an einer gesetzlichen Grundlage für die Datenlieferungen durch Heime im Kanton Zürich an Casadata mangelt.

Das AJB klärt zurzeit mit dem Bundesamt für Justiz das weitere Vorgehen. Bis eine solche Klärung erfolgt ist, können die Daten der Platzierung vorerst weiterhin in Casadata erfasst werden.

Wann braucht es eine neue Kostenübernahmegarantie (KÜG) im Rahmen der IVSE?

Ein Antrag auf eine neue KÜG bei bestehenden Platzierungen muss rechtzeitig eingereicht werden:

  • bei Ablauf der Gültigkeit der laufenden KÜG
  • beim Wechsel des Angebots
  • beim Wechsel der Abrechnungsmethode (Defizit <--> Pauschale)
  • beim Wechsel des zivilrechtlichen Wohnsitzes

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn die voraussichtlichen Netto- bzw. Bruttotageskosten über 10% höher liegen, als auf der KÜG vermerkt.

Wohnsitzwechsel

Bitte beachten Sie, dass mit dem Wechsel des zivilrechtlichen Wohnsitzes der fremdplatzierten Kinder/Jugendlichen oftmals auch ein Zuständigkeitswechsel einhergeht. So ist z.B. für die Finanzierung der Heimkosten eines der IVSE unterstellten Heimes bei einem ausserkantonalen Wohnsitz immer der jeweilige Wohnkanton für die Finanzierung zuständig. Eine IVSE-KÜG ist dem AJB, so weit als möglich, frühzeitig einzureichen. Wir bitten Sie, dem Thema Wohnsitzwechsel die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.

Im Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die meisten Behörden/Kantone die KÜG befristet ausstellen. Soll eine Platzierung andauern, denken Sie bitte daran, rechtzeitig eine Verlängerungs-KÜG einzureichen.

Zustellungen via Mail – Datenschutz!

Immer wieder stellen wir fest, dass auch vertrauliche Daten wie Personalformulare oder KÜG-Angaben zu einzelnen Kindern/Jugendlichen unverschlüsselt via Mail verschickt oder weitergeleitet werden.

Bitte beachten Sie unbedingt den Datenschutz insbesondere bei sensiblen Daten und nutzen Sie Verschlüsselungen oder schicken Sie uns Formulare mittels Datenträger zu.

Informationen für Heime mit Beitragsberechtigung

5. Ferienwoche

Im Rundschreiben 03/2019 wurde über die zusätzliche Ferienwoche für kantonale Mitarbeitende informiert. Grundsätzlich sollen dafür keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden, im Schichtbetrieb ist ein personeller Mehrbedarf jedoch nicht zu vermeiden. Für die Berechnung der zusätzlich benötigten Stellen in den Funktionsgruppen Erziehung, Pflege und Schule werden die Institutionen gleich behandelt, weiter ist die Altersstruktur der Mitarbeiter in den jeweiligen Institutionen nicht relevant.

Für jedes Kinder- und Jugendheim wird vom AJB basierend auf dessen aktuellen Stellenplan bis Ende 2019 eine ergänzende Verfügung mit den zusätzlich gewährten Stellen erlassen. Die Budgets für 2020 müssen nicht überarbeitet werden, die Anpassungen werden bei der Prüfung der Schlussrechnungen für 2020 berücksichtigt.

Belegungsnachweis

Wie jedes Jahr bitten wir Sie, uns das ausgefüllte Formular zur Erfassung der Aufenthaltstage (LEI) und bei BJ-anerkannten Heimen inklusive der Ausbildungsquote elektronisch als Excel-Datei bis zum 17. Januar 2020 zuzustellen.

Verzeichnisse/Formulare

Bitte stellen Sie uns die Verzeichnisse über die Pflegefamilien, die Pflegekinder und das Personal zusammen mit dem Jahresrapport bis am 28. Februar 2020 unterschrieben zu. Gemäss der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) führen Sie DAF-Verzeichnisse, die der Behörde jährlich zugestellt werden müssen. Das AJB prüft die Verzeichnisse im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit.

Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an Armin Malär (armin.malaer@ajb.zh.ch) oder Kathrin Pfister (kathrin.pfister@ajb.zh.ch).

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Trägerschaften

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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