Newsletter 01/2021

Liebe Leserin, lieber Leser

Wir schreiben ein neues Jahr, und doch befinden wir uns nach wie vor im Krisenmodus. Weiterhin gilt es, den Alltag unter Einhaltung der Schutzkonzepte zu bestreiten und möglichst wenig physische Kontakte zu pflegen. Gleichzeitig beschäftigen Sie die Vorbereitungen zur Inkraftsetzung des KJG intensiv. Das alles verlangt viel Energie, Durchhaltewillen und zwischendurch eine Portion Humor. Ich wünsche Ihnen zum Jahresbeginn, dass Sie in Ihrem Berufsalltag mit den Kindern und Jugendlichen immer wieder Momente der Ruhe und Entspannung finden, damit Sie zwischendurch auftanken können. Bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüsse
Franziska Brägger
Leiterin Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, AJB

Informationen allgemein

KJG - laufend informiert

Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen, den Überblick über die für Sie wichtigen Themen rund ums neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) zu behalten. Auf unserer Website finden Sie daher laufend aktualisierte Informationen, Erklärvideos und Veranstaltungshinweise. Sie haben ausserdem die Möglichkeit, sich für unseren Newsletter anzumelden.

Validierung der Anstellungsbedingungen

Wie wir Sie am Chips & News im Dezember 2020 informiert haben, müssen sich die Anstellungsbedingungen einer Trägerschaft im Rahmen der kantonalen personalrechtlichen Vorgaben bewegen, damit sie mit dem AJB eine Leistungsvereinbarung nach KJG vereinbaren kann. Um dies zu prüfen, offerieren wir Ihnen die Möglichkeit einer Validierung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei. 

Wenn Sie sich für eine Validierung interessieren, melden Sie sich bitte ab dem 1. Februar 2021 per E-Mail (zbe@ajb.zh.ch) dafür an. Für die Validierung stehen insgesamt 100 Tickets im Sinne einer Kostengutsprache bereit. Die Tickets werden nach dem Prinzip «first come, first served» verteilt. Pro Trägerschaft wird maximal ein Ticket ausgestellt. Das Ticket berechtigt Sie zur kostenlosen Grundprüfung Ihrer Dokumente zu den Anstellungsbedingungen durch Rudin Cantieni Rechtsanwälte. Detaillierte Informationen, insbesondere über die einzureichenden Dokumente und Unterlagen, werden Sie im Rahmen der Ticketerteilung erhalten.

Werden bei der Validierung Mängel festgestellt, müssen Sie diese beheben. Die Kosten für allfällige Beratungstermine oder weitere Überprüfungen übernehmen Sie selbst. Rudin Cantieni Rechtsanwälte offeriert für Beratungen und die Überarbeitung Ihrer Anstellungsreglemente Pauschalpreise. 

Das Ergebnis der Validierung wird dem AJB durch Rudin Cantieni Rechtsanwälte jeweils direkt mitgeteilt. Das Validierungsangebot läuft bis 31. Juli 2021.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 neue Massnahmen beschlossen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Dabei gilt unter anderem, dass an privaten Veranstaltungen und im öffentlichen Raum maximal fünf Personen teilnehmen bzw. sich versammeln dürfen. Wir empfehlen weiterhin, die Kontakte und die Durchmischung von Personen, wie z.B. von zwei Wohngruppen, zu vermeiden beziehungsweise auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren.

Im Sondernewsletter vom 3. November 2020 haben wir Ihnen das Angebot unterbreitet, Ihr Schutzkonzept von einem externen Dienstleister überprüfen zu lassen (mit Kostenübernahme durch das AJB). 24 Institutionen haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht und wertvolle Hinweise zur Optimierung erhalten.

Wir fordern Sie auf, Ihre Schutzkonzepte gemäss der neu geltenden Bundesverordnung anzupassen. Alle Institutionen, die das Angebot des AJB einer externen Überprüfung der Schutzkonzepte in Anspruch genommen haben, können bei Bedarf mit der Prüf-Firma Rücksprache nehmen.

Impfstrategie des Bundes

Bei der Covid-19-Impfung haben folgende Zielgruppen Priorität:

  1. besonders gefährdete Personen
  2. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt sowie Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
  3. enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen
  4. Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (mit altersdurchmischten Bewohnern)

Kinder- und Jugendheime gehören in die vierte Gruppe, sollen also noch vor der breiten Bevölkerung geimpft werden. Weitere Informationen zum Vorgehen werden Sie zu gegebener Zeit direkt von der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich erhalten.

Informationen für Heime mit Bewilligung

Reminder: Casadata Datenerfassung 2020

Wie Sie im Newsletter vom Oktober 2020 bereits informiert wurden, bitten wir alle Heime, die Daten des Jahres 2020 bis zum 9. Februar 2021 in der Datenbank Casadata des Bundesamtes für Justiz zu erfassen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Michael Just: michael.just@ajb.zh.ch

Informationen für DAF

Reminder: Verzeichnisse, Jahresrapport und Kursprogramm 2021

Bitte stellen Sie uns die Verzeichnisse über die Pflegefamilien, die Pflegekinder und das Personal zusammen mit dem Jahresrapport bis am 28. Februar 2021 unterschrieben zu. DAF mit Aus- und Weiterbildungsangeboten für Pflegefamilien bitten wir, uns das Personalverzeichnis mit dem unterschriebenen Jahresrapport sowie dem aktuellen Kursprogramm einzureichen. Das AJB prüft die Verzeichnisse im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit.

Gesuch einreichen für Leistungsvereinbarung

Zürcher Trägerschaften von DAF-Leistungen, die ihre Dienstleistungen in der Familienpflege dem AJB gemeldet haben und für die Vermittlung von Pflegeplätzen eine Bewilligung besitzen, werden gebeten, bis 31. März 2021 ein Gesuch einzureichen, falls sie mit dem AJB eine Leistungsvereinbarung abschliessen möchten. Das AJB wird den Trägerschaften das Gesuchformular Anfang März zustellen. 

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch im Video, welches Anfang Februar auf unserer Website aufgeschaltet wird.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Trägerschaften

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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