Antrag auf Stiefkindsadoptionsabklärung stellen
Anleitung
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Wer kann einen Antrag stellen?
Ein/e Lebenspartner/in eines Vaters oder einer Mutter kann eine Stiefkindsadoptionsabklärung beantragen, wenn sie oder er seit mindestens einem Jahr die Pflege und Erziehung des Kindes mitgestaltet hat. Die Betreuung muss dem Wohl des Kindes gedient haben.
Zudem muss der/die Lebenspartner/in seit drei Jahren mit dem Vater oder der Mutter des Kindes in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben.
Bitte beachten Sie den detaillierten Ablauf der Stiefkindsadoption:
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Antrag ausfüllen
Das nachfolgende Formular gibt Ihnen einen Überblick welche Dokumente Sie gemeinsam mit dem Antrag einreichen müssen.
Kosten
Abklärungen und Berichte in Adoptionsverfahren:
1300 Franken pauschal bis zu einem Aufwand von 10 Stunden und 130 Franken pro zusätzliche Aufwandstunde.Bitte beachten Sie, dass die angeführte Pauschale von 1300 Franken verrechnet wird, sobald der Antrag auf Stiefkindsadoptionsabklärung bei der Kantonalen Zentralbehörde Adoption eingegangen ist.
Sollte der Antrag zurückgezogen werden, bleibt die Forderung bestehen.
Für Dokumente von anderen Behörden oder Ämtern sowie für Übersetzungen, Beglaubigungen, etc. fallen zusätzliche Kosten an.
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Antrag einsenden
Bitte reichen Sie uns höchstens zwei Monate alte Originalunterlagen (Ausnahmen: Beilagen 3, 12, 15 und 16 als Kopien) sowie eine Kopie des gesamten Dossiers ein.
Amt für Jugend und Berufsberatung
Zentralbehörde Adoption
Dörflistrasse 120Route (Google)
8090 Zürich
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Wie geht es weiter?
Wir ergänzen Ihre Originalunterlagen um unseren Bericht und leiten alle Dokumente als Beilage zu Ihrem Stiefkindsadoptionsantrag der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) weiter. Der Adoptionsbeschluss wird durch die KESB erteilt, die für den Wohnort der Antragstellerin resp. des Antragstellers zuständig ist.
Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbehörde Adoption
8090 Zürich
Telefon