Schwerpunkt Kindgerechte Zürcher Justiz

Was eine kindgerechte Justiz ausmacht und wie sie umgesetzt werden kann, ist auf internationaler und nationaler Ebene durch verschiedene Grundlagen wie beispielsweise der UNO-Kinderrechtskonvention geregelt. Im Kanton Zürich kommt der Direktion der Justiz und des Innern eine besondere Verantwortung zu, die Einhaltung der Kinderrechte sicherzustellen.

Projekt «Child-friendly Justice»

Ein Kind kann zum Beispiel mit der Justiz in Berührung kommen, weil es – als Opfer, Täter, Zeuge oder in der Rolle des Angehörigen – Teil eines Strafverfahrens ist. Oder weil die Eltern sich in einem hochstrittigen Scheidungsprozess befinden. Wichtig ist in jedem Fall, dass das betroffene Kind die Verfahrensschritte versteht, dass es sich einbringen kann und dass seine Stimme gehört wird.

Kindgerechte Justiz Quelle: Direktion JI

In der Direktion der Justiz und des Innern laufen seit 2018 Bestrebungen für eine kinderfreundliche Justiz. Es geht einerseits darum, den Kinderschutz zu verbessern. Gleichzeitig will die Direktion damit die gesellschaftliche Teilhabe fördern. 2021 lancierte Direktionsvorsteherin Jacqueline Fehr das Projekt «Child-friendly Justice». Im Rahmen dieses Projekts entstand der Bericht «Kindgerechte Zürcher Justiz im Zuständigkeitsbereich der Direktion der Justiz und des Innern».

Der Bericht besteht zum einen aus einer Bestandesaufnahme zu den fünf Einheiten, die sich mit Verfahren beschäftigen, an denen Kinder beteiligt sein können. Das sind die Staatsanwaltschaft, die Jugendstrafrechtspflege, das Gemeindeamt, Justizvollzug und Wiedereingliederung sowie die Kantonalen Opferhilfestelle. Zum anderen formuliert der Bericht Massnahmen, die dazu beitragen können, die Kinderfreundlichkeit der Verfahren zu verbessern. 

Regierungsrätin Jacqueline Fehr

«Kinder müssen partizipieren können, sie müssen gehört werden, sie brauchen eine Stimme – und sie müssen in den Verfahren gut behandelt werden.»

Jacqueline Fehr, Regierungsrätin

Massnahmen für eine kindgerechte Zürcher Justiz

Die betroffenen Einheiten der Direktion haben bereits verschiedene Massnahme ergriffen, um die Kindgerechtigkeit in ihren Bereichen zu verbessern. So bemühen sie sich um eine Sprache, die Kinder und Jugendliche verstehen. Ebenso laufen Anstrengungen im Ausbildungsbereich. Mitarbeitende, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sollen über entsprechendes Knowhow verfügen. Wichtig ist ausserdem, dass Verfahren, in die Kinder involviert sind, möglichst schnell durchgeführt und abgeschlossen werden.

Ergänzende Ausführungen zu den verschiedenen Massnahmen lassen sich im Bericht nachlesen.

Über die gesamte Direktion der Justiz und des Innern betrachtet, stehen vor allem zwei Massnahmen im Zentrum:

  • Erstens sollen sich Kinder und Jugendliche bei der Weiterentwicklung von «Child-friendly Justice» einbringen können. Beabsichtigt ist, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen nach Abschluss eines Verfahrens standardmässig Feedback geben können. Die Jugendstrafrechtspflege stellt derzeit Überlegungen zu einem kindgerechten Feedbacksystem an. In einem zweiten Schritt wird sie das System in einem Pilotversuch testen. 
  • Zweitens hat die Direktion JI ein Überprüfungsmodell entwickelt, das die fünf betroffenen Einheiten der Direktion bei ihren Weiterentwicklungsschritten unterstützt. Konkret soll die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz die Rolle der Reviewerin übernehmen; bei der Stelle ist bezüglich «Child-friendly Justice» grosse Kompetenz und viel Erfahrung versammelt. Die Ombudsstelle wird die fünf Einheiten einmal jährlich reviewen. Die Ergebnisse werden die Einheiten zusammen mit der Direktionsvorsteherin analysieren.

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