Halbgefangenschaft Winterthur

Teaser Halbgefangenschaft Winterthur

In der Halbgefangenschaft Winterthur können Frauen und Männer Freiheitsstrafen oder teilbedingte Freiheitsstrafen bis zu 12 Monaten verbüssen. Hier erfahren Sie im weiteren Verlauf noch etwas mehr über die Halbgefangenschaft.

Über uns

Das Gebäude der Halbgefangenschaft Winterthur (HGW) liegt in einem ruhigen Wohnquartier in Winterthur und steht im Eigentum des Kantons Zürich. Seit 1993 können hier Frauen und Männer, die zu einer Freiheitsstrafe, oder einer teilbedingten Freiheitsstrafe, von sieben Tagen bis maximal 12 Monaten verurteilt worden sind, ihre Strafe in der Vollzugsform der Halbgefangenschaft verbüssen.

Ziel der Halbgefangenschaft ist es, dass die verurteilte Person in ihrem beruflichen und sozialen Umfeld bleiben kann, obwohl sie sich im Strafvollzug befindet.

Voraussetzung für eine Strafverbüssung in Halbgefangenschaft ist deshalb, dass die verurteilte Person einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, ein Studium absolviert oder an einem Arbeitslosenprogramm teilnimmt. Diese Tätigkeit muss während der gesamten Dauer der Haft ausgeübt werden.

Nebst der Vollzugsform Halbgefangenschaft, werden wenige Plätze für den offenen Normalvollzug (NV) wie auch für das Arbeitsexternat (AEX) angeboten. Diese sind in der Gesamtkapazität enthalten.

Vorteile:

  • Kapazität: 38 Plätze
  • Mitarbeitende: 6,7 Stellen

Besuch

Während der Dauer der Halbgefangenschaft können keine Besuche empfangen werden. Gleiches gilt auch für Personen des Arbeitsexternates.

Personen im offenen Normalvollzug können einmal wöchentlich eine beschränkte Anzahl Besuchende empfangen. Einen Besuchstermin vereinbaren Sie bitte unter +41 43 258 20 30. 

Beratungen für Familien von inhaftierten Personen

Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen
sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?

Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.

Betreuung & Behandlung

Verurteilte Personen der Halbgefangenschaft und des Arbeitsexternates sind für ihre ärztliche und zahnärztliche Versorgung selbst verantwortlich. Arztkonsultationen haben während der Arbeitszeit zu erfolgen; die Leitung der Halbgefangenschaft Winterthur ist vorgängig zu informieren.

Bei Notfällen in der Halbgefangenschaft Winterthur leisten die Mitarbeitenden Erste Hilfe und sind dafür besorgt, dass die verurteilte Person medizinische bzw. zahnmedizinische Versorgung erhält.

Arbeit

Die verurteilte Person (HG und AEX) darf die Halbgefangenschaft Winterthur an maximal sechs Tagen zu 14 Stunden für die Wahrnehmung der Arbeit und den Arbeitsweg verlassen. Über die effektive Abwesenheit entscheidet in der Regel die einweisende Behörde auf Grund der ausgewiesenen Beschäftigung. 

Freizeit

Die Halbgefangenschaft Winterthur verfügt über ein kleines Freizeitangebot und einen begrünten Garten. Im Hause selber steht ein zweckmässig ausgestatteter Fitnessraum, sowie ein Aufenthaltsraum mit Freizeitmöglichkeiten zur Verfügung.

Urlaub

Urlaube dürfen nur gewährt werden, wenn die betreffende Person sich an die festgelegten Bedingungen, Auflagen, gesetzlichen Grundlagen und ergänzenden Weisungen hält.

Urlaube und Ausgänge können örtlich eingeschränkt werden. Sie dürfen nicht im Ausland verbracht werden. Die Gewährung von Ausgang und Urlaub richtet sich nach den Richtlinien des Ostschweizerischen Strafvollzugskonkordates.

Eigenleistungen

Personen, die ihre Strafe in Form der Halbgefangenschaft oder des Arbeitsexternates verbüssen, sind verpflichtet, einen Teil der Vollzugskosten selber zu tragen. Diese setzen sich zusammen aus einem Anteil Vollzugskosten, den bezogenen Mahlzeiten, sowie den Mietgebühren für TV und Parkplatz, sofern dies beansprucht wird. Monatlich ist mit Kosten von etwa 840 Schweizer Franken zu rechnen. In ausgewiesenen Fällen kann die einweisende Behörde einen Erlass der Eigenleistungen ganz oder auch teilweise verfügen.

Bernadette Renggli

Leiterin

Bernadette Renggli ist die Leiterin der Halbgefangenschaft Winterthur (HGW).

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Halbgefangenschaft Winterthur

Adresse

Palmstrasse 2
8400 Winterthur
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 20 30

Telefon

E-Mail

halbgefangenschaft.winterthur@ji.zh.ch