Über uns
Die Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt untersucht und beurteilt sämtliche Straftaten von Jugendlichen zwischen zehn und achtzehn Jahren, die in der Stadt Zürich wohnhaft sind. Ausserdem ist sie für den Vollzug jugendstrafrechtlicher Schutzmassnahmen und Strafen verantwortlich. Ist bereits eine jugendstrafrechtliche Untersuchung hängig, untersucht und beurteilt sie die Straftaten auch nach Vollendung des 18. Altersjahrs. Die Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt führt Jugendstrafprozesse vor Jugendgericht und vollzieht die von den Jugendanwältinnen und Jugendanwälten sowie den Jugendgerichten ausgesprochenen Sanktionen.
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Medienstelle der Jugendstrafrechtspflege