Akteneinsicht

Das Verzeichnis der Informationsbestände dient der Informationsverwaltung und soll interessierten Personen den Informationszugang erleichtern.

Einsicht in Behördenakten

Jeder Person steht das Recht zu, in Behördenakten Einsicht zu nehmen. Vorbehalten bleiben überwiegende öffentliche (Geheimhaltung) oder private (Datenschutz) Interessen, die einer Einsichtnahme oder Veröffentlichung entgegen stehen.

Verzeichnis der Informationsbestände

Jede Verwaltungseinheit veröffentlicht ein Verzeichnis ihrer Informations­bestände. Das Verzeichnis enthält

  • eine Übersicht über die Aufgabenbereiche der jeweiligen Organisationseinheit (Registraturplan),
  • Angaben über alle systematisch erschliessbaren Datensammlungen.

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