Auf dieser Seite finden Sie die Unterlagen zur Vernehmlassung.
Vernehmlassung
Besten Dank für das Interesse an der Vernehmlassung.
Die Vernehmlassung ist abgeschlossen.
Hinweis
Aktuell wird das Gesundheitsgesetz umfassend revidiert. In der Vernehmlassungsvorlage wurde darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten keine Änderung des geltenden Rechts beabsichtigt ist. Aufgrund eines Fehlers wurden die beiden letzten Buchstaben m (Verweigerung einer gestützt auf §54 Abs. 2 obligatorisch erklärten Impfung) und n (Verletzung Meldepflichten) von § 61 Abs. 1 geltendes GesG nicht in die Vorlage übertragen.
Zurzeit werden die Ergebnisse der Vernehmlassung umfassend ausgewertet und der Entwurf für ein totalrevidiertes Gesundheitsgesetz überarbeitet. Dabei werden verschiedene Bestimmungen durch die Gesundheitsdirektion einer vertieften Überprüfung unterzogen. Unter anderem prüft die Gesundheitsdirektion auch eine Aufhebung der geltenden Bussenbestimmung. Dem Regierungsrat wird dazu Antrag gestellt. Das Ergebnis kann heute nicht vorweggenommen werden. Die Vorlage soll dem Regierungsrat im vierten Quartal 2026 unterbreitet werden und wird von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Kantonsrates danach beraten.
Unterlagen zur Vernehmlassung
- Download Einladungsschreiben Regierungsrätin N. Rickli PDF | 2 Seiten | de | 59 KB
- Download Vorentwurf Gesundheitsgesetz PDF | 106 Seiten | Deutsch | 918 KB
- Download Erläuternder Bericht PDF | 29 Seiten | Deutsch | 234 KB
- Download Regierungsratsbeschluss PDF | 3 Seiten | Deutsch | 123 KB
- Download Liste Adressatinnen und Adressaten PDF | 4 Seiten | de | 95 KB
- Download Musterfragebogen für interne Vorbereitung DOCX | Deutsch | 70 KB
Die Unterlagen zur Vernehmlassung finden Sie auch auf www.zh.ch/vernehmlassungen.
Rückfragen und Hotline
Für technische Fragen zum Online-Fragebogen können Sie sich an die Hotline des Amtes für Statistik und Daten wenden.
E-Mail: umfragen@statistik.ji.zh.ch
Telefon: 043 259 75 50, von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Bei inhaltlichen Fragen zur Vernehmlassung steht Ihnen das Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion gerne zur Verfügung:
Kontaktperson: Thomas Sägesser
E-Mail: thomas.saegesser@gd.zh.ch
Telefon: 043 257 66 92
Datenschutz
Ihre Antworten werden der Gesundheitsdirektion zusammen mit Ihren Kontaktangaben unverändert weitergeleitet. Wir garantieren Ihnen, dass sämtliche Angaben erst nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist weitergeleitet und vertraulich behandelt werden.
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