Gemeinnütziger Fonds Bildung
Der Gemeinnützige Fonds Bildung unterstützt Projekte und Kulturangebote im Bildungsbereich und in der Kinder- und Jugendhilfe. Beiträge werden an gemeinnützige Projekte und Vorhaben vergeben, die der Richtlinie entsprechen. Dieser Fonds besteht bis 31. Dezember 2023 und kann bis zu diesem Zeitpunkt Beiträge auszahlen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Gemeinnützige Fonds?
In den Gemeinnützigen Fonds fliessen 30 Prozent der Gelder aus dem Lotteriefonds des Kantons Zürich. Der Lotteriefonds wird von Gewinnanteilen von Swisslos gespiesen. Die Fondsgelder stehen vor allem für grössere, einmalige und gemeinnützige Vorhaben aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Soziales, Gesundheit und Freizeit zur Verfügung.
Der Gemeinnützige Fonds Bildung (vormals: Lotteriefonds Bildung) unterstützt bis 2023 Projekte und Kulturangebote in den Bereichen Bildung sowie Kinder- und Jugendhilfe.
Aus dem Fonds können Beiträge an Vorhaben gewährt werden, die
- gemeinützig sind und nicht der Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen,
- einen Bezug zum Kanton Zürich haben,
- von hoher Qualität und langfristig wirksam sind und
- einer Förderkategorie der Richtlinie entsprechen.
Förderkategorien
Der Gemeinnützige Fonds Bildung unterstützt drei Förderbereiche:
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Angebote zur Vermittlung von Kunst und Kultur für Schülerinnen und Schüler der Volksschulstufe sowie der Sekundarstufe II (Mittel- und Berufsfachschulen) beinhalten:
- partizipatorisch ausgerichtete Projekte für Schulen und Schulklassen,
- Festivals oder wiederkehrende Veranstaltungen mit einem hohen Anteil partizipatorischer Projekte,
- Vergünstigung des Zugangs zu Angeboten im Kanton Zürich, welche die kulturelle Bildung sowie die bildungspolitische Bedeutung von Kultur fördern.
Sämtliche Kriterien dieser Förderkategorie stehen in der Richtlinie.
Diese Förderkategorie betrifft:
- die Förderung von herkunftsbedingt benachteiligten Kindern und Jugendlichen, einschliesslich der Förderung des Spracherwerbs und der frühkindlichen Bildung
- Förderung begabter Jugendlicher
- Förderung von Lern- und Unterrichtsformen, die den Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen mit schulischen Schwierigkeiten verbessern
- soziokulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche
- Unterstützung für Schulen bei Prävention sowie im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen und bei Problemen mit Gewalt
- Unterstützung für Schulen und Schulklassen zur Ergänzung des Unterrichtsangebots
Sämtliche Kriterien dieser Förderkategorie stehen in der Richtlinie.
Für Beiträge an Forschungsprojekte aus Hochschulen müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- innovativer Ansatz
- lokaler oder regionaler Bezug zum Kanton Zürich
- Forschungsqualität auf Hochschulniveau
- professionelle Organisation und Verankerung in einer Hochschulorganisation
- keine Finanzierung von Ausbildungen, Diplomarbeiten oder Dissertationen
Sämtliche Kriterien dieser Förderkategorie stehen in der Richtlinie.
Beitragskriterien
Beiträge aus dem Fonds sind nur möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Beiträge sind nur an gemeinnützige und wohltätige Projekte möglich.
- Es besteht kein Anspruch auf einen Fondsbeitrag.
- Das Vorhaben ist aus der Sicht des Kantons sinnvoll und unterstützungswürdig.
- Das Vorhaben hat einen Bezug zum Kanton Zürich und stimmt mit den Zielen der kantonalen Politik überein.
Mindestgrösse
- Beiträge unter Fr. 5000 werden nicht gewährt.
- Für Forschungsprojekte aus Hochschulen gilt eine Richtgrösse von Fr. 50'000.
Weitere Bestimmungen
- Der letzte Beitrag an die gesuchstellende Organisation muss mindestens drei Jahre zurückliegen.
- Es werden keine Defizite nachträglich übernommen.
- Die Beiträge ersetzen nicht ausgefallene Leistungen von Dritten.
Weitere Kriterien stehen in der Richtlinie
Vorhaben, die mehrere Kantone betreffen
Es wird eine Beteiligung der anderen Kantone aufgrund eines nachvollziehbaren Beitragsschlüssels verlangt.
Ausserkantonale Vorhaben
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich beteiligt sich nur dann an einem ausserkantonalen Vorhaben, wenn ihm nationale Bedeutung zukommt. In diesem Fall ist eine Beteiligung des Bundes und weiterer Kantone zwingend.
Rechenschaftsbericht und Auszahlung
Rechenschaftsbericht
Nach Verwendung des Fondsbeitrags ist der Bildungsdirektion ein Rechenschaftsbericht einzureichen. Die Bildungsdirektion kann die Verwendung des Fondsbeitrags prüfen.
Rechnungsstellung
Bitte nutzen Sie folgendes Formular zur Rechnungsstellung an die Bildungsdirektion.
Nennung des Geldgebers
An geeigneter Stelle soll erwähnt werden, dass der gemeinnützige Fonds des Kantons Zürich das betreffende Projekt mitfinanziert hat. Dafür ist das Logo des Fonds zu verwenden.
Gewährte Beiträge
Kontakt
Bildungsdirektion - Gemeinnütziger Fonds Bildung
8090 Zürich
Weiterführende Informationen
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