Mittelschulen; Kommission Mittelschulen; Amtsdauer 2023–2027; Ersatzwahl
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Zuständigkeit des Bildungsrates
Gestützt auf § 20 des Bildungsgesetztes (LS 410.1) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 10. Juli 2023 (BRB Nr. 9/2023) hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Kommission Mittelschulen festgelegt. Gestützt auf diesen Beschluss wählte der Bildungsrat am 4. September 2023 die Mitglieder der Kommission für die Amtsdauer 2023–2027 (BRB Nr. 14/2023).
Aufgrund von personellen Wechseln in der Abteilung Pädagogisches des Volksschulamtes (VSA) legt Dr. Brigitte Müller ihr Mandat als Vertreterin des VSA in der Kommission Mittelschulen nieder.
Nominierung
Als Ersatzmitglied in der Kommission wird folgende Person vorgeschlagen:
Vertreterin der Abteilung Pädagogisches im Volksschulamt per 1. September 2024
Kathrin Schmocker, Abteilungsleiterin Pädagogisches, Volksschulamt
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Brigitte Müller wird auf den 31. August 2024 unter Verdankung ihrer Dienste als Mitglied der Kommission Mittelschulen des Bildungsrates entlassen.
- Als Ersatzmitglied wird Kathrin Schmocker per 1. September 2024 für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 gewählt.
- Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der Kommission Mittelschulen des Bildungsrates sowie an die Abteilung Finanzen der Bildungsdirektion.