Berufsfachschulen; Kommission Berufsbildung; Amtsdauer 2023–2027; Ersatzwahlen
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Zuständigkeit des Bildungsrates
Gestützt auf § 20 des Bildungsgesetzes (LS 410.1) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 10. Juli 2023 (BRB Nr. 10/2023) hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Kommission Berufsbildung festgelegt. Gestützt auf diesen Beschluss wählte der Bildungsrat am 4. September 2023 die Mitglieder der Kommission für die Amtsdauer 2023–2027 (BRB Nr. 15/2023).
Aufgrund von personellen Wechseln in der Abteilung Pädagogisches des Volksschulamtes (VSA) legt Dr. Brigitte Müller ihr Mandat als Vertreterin des VSA in der Kommission Berufsbildung nieder.
Zudem hat sich Georg Wehrli entschieden, seine Arbeitsstelle an der BWS Kloten per 31. Juli 2024 aufzugeben. Somit kann er sein Mandat als Vertreter des Vereins BVJ-ZH künftig ebenfalls nicht mehr wahrnehmen.
Nominierungen
Als Ersatzmitglieder in der Kommission werden folgende Personen vorgeschlagen:
Vertreterin Volksschulamt
Gisela Polloni Rohner, Sektorleiterin Unterrichtsfragen
Vertreter Verein BVJ-ZH
Peter Wehrli, Rektor Berufswahlschule Bezirk Horgen
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Dr. Brigitte Müller und Georg Wehrli werden auf den 31. August 2024 unter Verdankung ihrer Dienste als Mitglieder der Kommission Berufsbildung des Bildungsrates entlassen.
- Als Ersatzmitglieder werden Gisela Polloni und Peter Wehrli per 1. September 2024 für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 gewählt.
- Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der Kommission Berufsbildung des Bildungsrates sowie an die Abteilung Finanzen der Bildungsdirektion.