Berufsbildung; Kantonaler Schullehrplan Allgemeinbildung Teil 1; Erlass
Zuständigkeit des Bildungsrates
Der Bildungsrat erlässt gemäss § 3 lit. d des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) Ausführungsbestimmungen für den Berufsmaturitäts- und Berufsfachschulunterricht.
Ausgangslage
Auf den 1. August 2026 werden die Berufsfachschulen die revidierte Verordnung und den revidierten Rahmenlehrplan für den Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) umsetzen.
Die Vorlagen dafür wurden im Rahmen des seit 2018 durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) geführten Projekts «Allgemeinbildung 2030» verbundpartnerschaftlich erarbeitet. Ziel ist es, den allgemeinbildenden und den berufskundlichen Unterricht enger zu verschränken, den Bereich «Sprache und Kommunikation» zu stärken und das Qualifikationsverfahren (QV) neu auszurichten.
Mit Schreiben vom 25. März 2024 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den Kantonen eine Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Vernehmlassungsvorlage umfasste den Entwurf für eine Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (nVMAB), einen erläuternden Bericht, einen synoptischen Vergleich zwischen dem Entwurf (nVMAB) und der geltenden Verordnung (VMAB, SR 412.101.241 vom 27. April 2006) sowie den Entwurf eines neuen Rahmenlehrplans für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.
Der bisherige Rahmenlehrplan wurde mittels schulspezifischer Lehrpläne umgesetzt. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) hat nach Rücksprache mit der kantonalzürcherischen Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen, der Präsidienkonferenz der Schulkommissionen sowie der Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen beschlossen, dass ein gemeinsamer Lehrplan für alle Zürcher Berufsfachschulen erstellt werden soll. Die bisherigen Schullehrpläne wiesen grosse Überschneidungen auf, mussten jedoch alle mit einer separaten Schlussprüfung im Rahmen des Qualifikationsverfahrens geprüft werden.
Mit Beschluss vom 9. April 2025 wurde die Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung und der (neue) Rahmenlehrplan für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung mit Gültigkeit am 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Fraglich war kantonal noch die Form der Durchführung der Schlussprüfung im QV. Der Bildungsrat beschloss im Mai 2025, die Schlussprüfung schriftlich durchzuführen (BRB-Nr. 2025/04).
Das Projekt «Kantonaler Schullehrplan ABU 2030»
Die Erstellung des kantonalen Schullehrplanes erfolgt im Rahmen eines Projekts. Das Projekt «Kantonaler Schullehrplan ABU 2030» (SLP) startete im September 2024. Grundsätzlich sind im Projekt Lehrpersonen von allen Berufsfachschulen im Kanton Zürich vertreten (Ausnahme: Berufsmaturitätsschulen und gewisse nicht-kantonale Berufsfachschulen, die auf eine Delegation verzichteten).
Aktuell liegen die Lehrpläne für die beiden Lehrjahre des Eidgenössischen Berufsattests (EBA) und für jeweils das erste Lehrjahr des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) für drei- und vierjährige Lehren vor sowie die Bestimmungen zum QV im allgemeinbildenden Unterricht.
Die Vorgaben aus dem nationalen Rahmenlehrplan sind vielfältig und auf Kompetenzen ausgerichtet. Gemäss Rahmenlehrplan sind Aufbau und Förderung der Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen, der Sprach- und Kommunikationskompetenzen und der Kompetenzen aus dem Lernbereich Gesellschaft vorgegeben.
Vorgegeben sind insbesondere die folgenden Parameter:
- Der Lehrplan ist spiralförmig aufzubauen, d.h. verschiedene Themenbereiche werden im Verlaufe der Ausbildung mehrmals mit steigender Komplexität behandelt.
- Für den Unterricht sind Themen aus dem Lebens- und Arbeitsalltag der Lernenden vorzugeben, für deren Behandlung den Lehrpersonen eine zu definierende Richtzahl an Lektionen zur Verfügung stehen. In diesen Themen werden Kompetenzen aus den Lernbereichen «Sprache und Kommunikation» und «Gesellschaft» sowie Schlüsselkompetenzen gefördert.
- Im Lernbereich Sprache und Kommunikation werden gezielt rezeptive, produktive und interaktive Sprach- und Kommunikationskompetenzen weiterentwickelt. Texttypen und Textformate, Konventionen, Normen und Sprachbewusstheit bilden die Grundlagen für eine differenzierte Sprach- und Kommunikationsentwicklung.
- Der Lernbereich «Gesellschaft» umfasst die Aspekte «Ethik», «Identität und Sozialisation», «Kultur», «Ökologie», «Politik», «Recht», «Technologie und digitale Transformation» und «Wirtschaft».
- Weiterhin sind zwölf Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen zu fördern.
- Der Erwerb von wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Kenntnissen und Fähigkeiten, soll dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Entsprechend der vielfältigen Vorgaben ist der Handlungsspielraum für den kantonalen Schullehrplan stark begrenzt. Im kantonalen Schullehrplan müssen Themen, Leitideen, Lerninhalte und deren zeitliche Abfolge sowie das Anspruchsniveau festgelegt werden und dies auf einem Abstraktionsniveau, das den Lehrpersonen die Freiheit lässt, verschiedene Unterrichtsmethoden anzuwenden, auf unterschiedliche Voraussetzungen der Lernenden einzugehen und trotzdem die Lernziele so zu erreichen, dass ein gemeinsames, kantonales QV möglich wird.
Ergebnisse der Konsultation
Ein erster Entwurf des kantonalen Schullehrplans ABU 2030 wurde im September 2025 den Fachgruppen Allgemeinbildung an allen Berufsfachschulen im Kanton Zürich zur Konsultation unterbreitet. Die Rückmeldungen der Konsultation sind insgesamt sehr positiv und lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Für 93% trifft zu bzw. trifft eher zu, dass der SLP kompetenzorientiertes Unterrichten unterstützt.
- Für 26 von 28 Fachschaften ABU erfüllt der SLP das Ziel, die Sprache in der Allgemeinbildung zu stärken.
- 26 von 28 Fachschaften ABU sehen die Verknüpfung der Lernbereiche Sprache und Kommunikation sowie Gesellschaft im SLP als gewährleistet.
- Für 23 von 28 ABU-Fachschaften werden die digitalen Kompetenzen praktikabel gefördert.
- Für 96% der Fachschaften ABU unterstützt der digitale SLP die Vorstellung des Spiralcurriculums und den Überblick in Bezug auf die Zirkularität innerhalb des SLP.
- An wen sich der SLP richtet war unklar: Zielgruppe sind alle ABU-Lehrpersonen, welche ab SJ 2026 nach dem neuen SLP unterrichten, insbesondere Berufseinsteiger/innen (neue ABU-Lehrpersonen). Von den Lehrpersonen ausgewählte Inhalte aus dem SLP, z.B. Themenaufbau, Kompetenzen, Ziele und Zirkularität, sollen den Lernenden aufgezeigt werden.
- Sprache zu anspruchsvoll versus zu einfach: Der SLP soll der Zielgruppe entsprechend überarbeitet werden. Die Leitidee, der individuelle Lebensbezug und die Ziele sollen weiterhin aus der Perspektive der/des Lernenden formuliert werden.
- Der 1. Teil des SLP wird als zu gross/zu umfangreich wahrgenommen: Dieses Anliegen war den Projektmitgliedern bewusst. Die Teilprojekte haben den SLP mit Ziel auf inhaltliche Qualität und Nutzerfreundlichkeit gekürzt. Dabei richtet sich der Fokus stark auf Klarheit und Übersichtlichkeit.
- Damit die Zirkularität und das Bewusstsein für die Spiralcurricularität bestmöglich auch in Bezug auf die transversalen Kompetenzen wie Nachhaltigkeit, Digitalität und Chancengleichheit gewährleistet ist, wird zur Verdeutlichung der Vernetzung die digitale Visualisierung weiter optimiert.
Anpassungen aufgrund der Konsultation und der Rückmeldung des Bildungsrates vom 1. Dezember 2025
Am 1. Dezember 2025 wurde der Bildungsrat über den Stand des Projektes und die Ergebnisse der Konsultation informiert. Der Bildungsrat bekräftigte insbesondere den in der Konsultation geäusserte Wunsch nach einer Reduktion des Umfangs des Lehrplans und einer klaren Trennung zwischen verbindlichen Vorgaben und methodischen Hinweisen.
Aufgrund der Ergebnisse der Konsultation und der Rückmeldung des Bildungsrates wurde an den Entwürfen der kantonalen Schullehrpläne nochmals umfangreiche Anpassungen vorgenommen, insbesondere wurde der Umfang stark reduziert. Die im Rahmen der Konsultation absichtlich breit und tief erfolgte Erläuterung zu den Themen und Kompetenzen ermöglichte es den Projektmitgliedern, im Anschluss aufgrund der Ergebnisse Klarheit sowie Übersichtlichkeit zu erzielen. Der vorliegende Schullehrplan enthält ausschliesslich verpflichtende Vorgaben. Separat (nicht Bestandteil des SLP) werden den Lehrpersonen zu jedem Thema Umsetzungsbespiele mit Bewertungskriterien zur Verfügung gestellt (dem ersten Teil des SLP ist eine Auswahl an Umsetzungsbespielen zur Kenntnisnahme angefügt).
Vertieftere Informationen zu Aufbau und Inhalt des kantonalen Schullehrplans können der «Begleitdokumentation zum Schullehrplan Allgemeinbildung» entnommen werden.
Weiteres Vorgehen
Damit die Lehrpersonen mit der Unterrichtsvorbereitung für das kommende Schuljahr im Frühlingssemester 2026 beginnen können, wurde der Fokus für die Erarbeitung des SLP auf die Themenstruktur, die Zirkularität über die gesamte Lehrzeit, die Kompetenzen für das erste Lehrjahr und die Bestimmungen für das QV gelegt. Demzufolge wird der Bildungsrat mit diesem Antrag um Genehmigung des ersten Teils des SLP Allgemeinbildung gebeten.
Der gesamte SLP mit den Ergänzungen für das zweite und dritte Lehrjahr der dreijährigen EFZ-Ausbildung bzw. die Lehrjahre zwei bis vier der vierjährigen EFZ-Ausbildungen sowie dem allgemeinen Teil mit Informationen für die Umsetzung werden dem Bildungsrat voraussichtlich in der Sitzung im Juni 2026 vorgelegt.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Der kantonale Schullehrplan Allgemeinbildung für die beiden Lehrjahre des Eidgenössischen Berufsattest (EBA), und für jeweils das erste Lehrjahr des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) für drei- und vierjährige Lehren wird genehmigt.
- Die Bestimmungen für das Qualifikationsverfahren (QV) im allgemeinbildenden Unterricht werden genehmigt.
- Die in Dispositiv I und II erwähnten Erlasse treten auf 1. August 2026 in Kraft.
- Mitteilung an die kantonalen und nicht kantonalen Anbieter von beruflichen Grundbildungen sowie an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Kontakt
Bildungsrat