Volksschule; Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Anforderungskatalog für ein neues Lehrmittel Sprachförderung einschliesslich DaZ
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Zuständigkeit des Bildungsrates
Der Bildungsrat regelt die Verwendung von Lehrmitteln im Unterricht und kann sie für obligatorisch erklären (§ 22 Abs. 1 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 [VSG; LS 412.100]). Er bestellt eine Lehrmittelkommission. Diese ist dafür besorgt, dass geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen (§ 22 Abs. 3 VSG).
Der Bildungsrat bestimmt die Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens (§ 1 Abs. 1 Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 20. August 2014 [LS 412.14]). Er legt für Lehrmittel, die im Unterricht verwendet werden, Qualitätsanforderungen fest (§ 1 Abs. 2 Lehrmittelverordnung). Er bestimmt, in welchen Fachbereichen obligatorische Lehrmittel verwendet werden (§ 2 Lehrmittelverordnung). Er beschliesst für die obligatorischen Lehrmittel eine mittelfristige Planung. Diese umfasst: a) einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel und b) ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung des Lehrmittels (§ 3 Lehrmittelverordnung).
Die Bildungsdirektion stellt die Mitwirkung der Lehrpersonen der Volksschule bei der Schaffung und Beschaffung von Lehrmitteln sicher. Sie informiert die Lehrpersonen über die Planung im Bereich der obligatorischen Lehrmittel (§ 4 Lehrmittelverordnung).
Ausgangslage
Das VSG regelt in den Paragrafen 33 bis 40 die sonderpädagogischen Massnahmen. Diese sehen vor, dass Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen wenn möglich in der Regelklasse unterrichtet werden und die Gemeinden Aufnahmeunterricht für Lernende mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) anbieten müssen und Aufnahmeklassen führen können (§ 33 Abs. 1, § 34 Abs. 1 und 5 sowie § 35 VSG). Die Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen vom 11. Juli 2007 (VSM; LS 412.103) regelt in den §§ 12–16 die Einzelheiten des DaZ-Unterrichts sowie die Zuständigkeit bei der Festlegung des Anspruchs auf DaZ-Unterricht und im Verfahren, mit dem die Deutschkompetenzen ermittelt werden.
Für den Unterricht in DaZ stehen heute im Kanton Zürich das vierbändige Lehrmittel «Hoppla» (2010–2013) für den Kindergarten bis zur 3. Primarklasse, das dreibändige Lehrmittel «Pipapo» (2002–2004) für die 4. bis 6. Primarklasse und das dreibändige Lehrmittel «startklar» (2018–2020) für die 1. bis 3. Sekundarklasse obligatorisch zur Verfügung (BRB Nrn. 34/2013 und 19/2017). Für die Erhebung des Sprachstands und die Zuteilung zu und die Entlassung aus dem DaZ-Unterricht wird das Diagnoseinstrument «sprachgewandt» (2010–2013, 2018) für alle drei Zyklen obligatorisch eingesetzt (BRB Nr. 11/2012).
Ausgehend von den Legislaturzielen der Bildungsdirektion 2023 bis 2027 entwickelt das Volksschulamt (VSA) die Sprachförderung weiter. Der Lehrmittelverlag Zürich (LMVZ) und das VSA prüfen im Rahmen der Lehrmittelpolitik die Entwicklung eines neuen Lehrmittels für die Sprachförderung einschliesslich DaZ. Zu diesem Zweck beauftragte das VSA 2025 das Institut Unterstrass, die Pädagogischen Hochschulen Bern (PH Bern) und Zürich (PH Zürich) sowie das Institut für Interkulturelle Kommunikation (IIK) mit der Ausarbeitung der Grundlagen.
Der unter der Leitung von Prof. Dr. Britta Juska-Bacher (PH Bern) und Dr. Inge Rychener (Institut Unterstrass) sowie der Mitarbeit von Carolina Conti (Institut Unterstrass), Claudia Neugebauer (PH Zürich), Betül Usul (PH Zürich) und Katharina Garcia (freie Mitarbeiterin des IIK) verfasste Bericht «Lehrmittel Sprachförderung einschliesslich DaZ» bildet die Grundlage für den vorliegenden Anforderungskatalog gemäss Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich (BRB Nrn. 35/2012, 16/2016, 9/2017).
Der Bericht legt den Schwerpunkt auf den 1. und 2. Zyklus, berücksichtigt aber auch den 3. Zyklus und die laufenden Vorhaben und Projekte der Bildungsdirektion. Er zeigt auf, wie den Bedürfnissen im Bereich der Sprachförderung einschliesslich DaZ fachlich und didaktisch entsprochen werden könnte. Der Bericht beschreibt Eckwerte für ein neues Lehrmittel und schafft damit einen Ausgangspunkt für die Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts.
Grundlagenbericht und Anforderungskatalog wurden am 24. März 2026 in der Kantonalen Lehrmittelkommission präsentiert und beraten. Die Kommission empfiehlt dem Bildungsrat einstimmig, den LMVZ mit dem Entwicklungskonzept für ein neues Lehrmittel «Sprachförderung einschliesslich DaZ» zu beauftragen.
Der Vorstand des Vereins Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache (VZL DaZ) war in die Erarbeitung des Berichts eingebunden und als Gast ohne Stimmrecht zur Sitzung eingeladen. Er begrüsst die Empfehlung der Kantonalen Lehrmittelkommission.
Bedarf
Die im Kanton Zürich obligatorischen DaZ-Lehrmittel «Hoppla» und «Pipapo» für den 1. und 2. Zyklus wurden vor rund 20 bzw. 25 Jahren, das obligatorische Sprachstandinstrument «sprachgewandt» für den 1. bis 3. Zyklus vor gut 15 Jahren entwickelt. In dieser Zeit hat es nicht nur entscheidende gesellschaftliche Veränderungen, sondern auch wesentliche Neuerungen im digitalen Bereich und didaktische Entwicklungen mit Blick auf den Sprachunterricht gegeben.
Im Zürcher Lehrplan 21 ist DaZ nicht gesondert ausgewiesen. Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Grundansprüche im Fach Deutsch erreichen, jene ohne Erstsprache Deutsch bei Bedarf unterstützt durch DaZ-Unterricht. Darüber hinaus sollen auch die Erstsprachen wertgeschätzt und die Mehrsprachigkeit in allen Fachbereichen genutzt und gefördert werden (siehe Lehrplan 21, Sprachen, Bedeutung und Zielsetzungen, Abschnitt «Sprachen im schulischen Kontext»).
Die von der HfH, der PH Zürich, dem Institut Unterstrass und dem VSA gemeinsam entwickelten und 2024 veröffentlichten «Qualitätsmerkmale der DaZ-Förderung» haben zum Ziel, DaZ-Lehrpersonen und das gesamte Schulteam in wirksamer DaZ-Förderung zu unterstützen. Sie halten fest, dass grundsätzlich jeder Unterricht sprachsensibel gestaltet werden muss, Sprachförderung in allen Fächern und durch alle Lehrpersonen stattfindet und die DaZ-Förderung integrativ geschieht. Integrative Förderung bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler im DaZ-Unterricht wenn möglich am gleichen Lerngegenstand wie in der Regelklasse arbeiten. Somit können sie am Regelklassenunterricht aktiv teilnehmen. Mit dem Ansatz des sprachsensiblen Unterrichts wird das sprachliche Lernen, wie im Lehrplan 21 gefordert, in allen Fachbereichen unterstützt. So erhalten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, Wörter und Sprachmuster in unterschiedlichen Zusammenhängen zu verwenden und zentrale Sprachhandlungen zu festigen. Eine enge Zusammenarbeit von Lehr- und pädagogischen Fachpersonen ist unabdingbar, um ein gemeinsames Grundverständnis sprachlicher Bildung zu teilen und im Unterricht umzusetzen.
In der Schweiz wächst rund ein Drittel der Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Sprache als der Schulsprache auf. In der Volksschule des Kantons Zürich sprechen gut 44,3% der Schülerinnen und Schüler eine andere Erstsprache als Deutsch oder Schweizerdeutsch. Entsprechend streuen die Deutschkenntnisse innerhalb einer Klasse sehr stark. Da auch Kinder und Jugendliche mit Erstsprache Deutsch die Grundansprüche im Lehrplan 21 teilweise nicht erreichen, ist die Zusammenfassung und angemessene Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Sprachförderbedarf unter der Bezeichnung «DaZ-Schülerin» bzw. «DaZ-Schüler» schwierig zu rechtfertigen. Neue, umfassendere Konzepte betrachten Sprachförderbedarf deshalb unabhängig vom sprachlichen Hintergrund und empfehlen, den heutigen DaZ-Aufbauunterricht in Richtung «Sprachbildung und Sprachförderung für alle Schülerinnen und Schüler» zu entwickeln. Für eine gezielte Förderung und erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht ist eine regelmässige diagnostische Erhebung des Sprachstands für alle Schülerinnen und Schüler angezeigt.
Für die Sprachbildung im Fach Deutsch liegt die im Kanton Zürich obligatorische Lehrmittelreihe «Deutsch» des LMVZ vor. Um eine darüber hinausgehende Sprachförderung einschliesslich DaZ zu gewährleisten, die den Anschluss an den Regelunterricht gewährleistet, braucht es ergänzend ein neues Lehrmittel und ein zeitgemässes Diagnoseinstrument für die Sprachstanderhebung. Der Markt bietet derzeit keine Angebote, die dieser Ausgangslage gerecht werden.
Anforderungen
Aktuelle Studien zur Sprachförderung betonen die Bedeutung der Einbindung von Mehrsprachigkeit und alltagsnaher Sprachpraxis sowie der Verknüpfung von analogem und digitalem Sprach- und Fachlernen. Ein neues Lehrmittel sollte diese Erkenntnisse aufnehmen. Ausserdem sollte es, um der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, differenzierte Lernangebote für eine wirksame und durchgängige Sprachförderung in allen Fächern über alle drei Zyklen bereitstellen.
Die Verfasserinnen des Grundlagenberichts empfehlen die Entwicklung eines neuen Lehrmittels «Sprachförderung einschliesslich DaZ» für den DaZ-Anfangsunterricht im 1. und im 2. Zyklus mit Materialien für Schülerinnen und Schüler und einem Kommentarband für Lehrpersonen sowie ein neues Diagnoseinstrument für die Sprachstanderhebung für alle drei Zyklen. Ausserdem empfehlen sie ein Handbuch für Lehrpersonen für den Aufbau- und Sprachförderunterricht im 1. und im 2. Zyklus. Für den 3. Zyklus liegt mit «startklar» ein passendes Lehrmittel für den DaZ-Anfangsunterricht (A1/A2) und den Aufbau- und Sprachförderunterricht (B1) vor. «startklar» wird in ausgewählten Fällen bereits ab der 5. Primarklasse im DaZ-Anfangsunterricht erfolgreich eingesetzt.
Das neue Lehrmittel für den DaZ-Anfangsunterricht im 1. und im 2. Zyklus sollte als Orientierung für die Unterrichtsgestaltung dienen, einen klar strukturierten Lernprozess von Schülerinnen und Schülern mit DaZ ermöglichen sowie deren Teilhabe am Regelunterricht unterstützen. Schülerinnen und Schüler mit keinen oder sehr geringen Deutschkompetenzen arbeiten mit dem Lehrmittel so lange, längstens ein Jahr, bis sie ein bestimmtes sprachliches Mindestniveau erreicht haben, das ihre vollständige Integration in den sprachsensiblen Regelklassenunterricht ermöglicht. Das Lehrmittel sollte es der Lehrperson ermöglichen, den Aufbau grundlegender Sprachkompetenzen im DaZ-Anfangsunterricht gezielt zu fördern – angepasst an den individuellen Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler. Der Grundlagenbericht regt fachlich-didaktische Umsetzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Besonderheiten im 1. und 2. Zyklus an. Dieses Lehrmittel sollte die derzeit im Anfangsunterricht eingesetzten DaZ-Lehrmittel «Hoppla 1 und 2» und «Pipapo 1» ablösen.
Das neue Handbuch für den Aufbau- und Sprachförderunterricht im 1. und im 2. Zyklus sollte eng am Regelunterricht – und somit am Lehrplan 21 – ausgerichtet sein und Lehrpersonen darin unterstützen, Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Erst- oder Zweitsprache sowie Lernende mit unterschiedlichem sprachlichem Förderbedarf sprachsensibel, gezielt und in allen Fächern zu fördern. Hier werden Schülerinnen und Schüler mit DaZ weiter darin unterstützt, ihre Deutschkompetenzen zu entwickeln und zu vertiefen. Das Handbuch richtet sich an das multiprofessionelle Team, bestehend aus Klassenlehrperson, Fachlehrperson, DaZ-Lehrperson, Heilpädagogin und Logopädin, und zeigt Wege der Zusammenarbeit auf. Es sollte sowohl theoretische Grundlagen als auch Beispiele enthalten, die sich flexibel auf unterschiedliche Inhalte und Fächer übertragen lassen. Und es sollte praxisnah aufzeigen, wie eine integrative, sprachsensible und durchgängige Sprachförderung für alle Schülerinnen und Schüler geplant und umgesetzt werden kann. Die Handlungsempfehlungen sollten so formuliert sein, dass sie auch im 3. Zyklus umgesetzt werden können. Der Grundlagenbericht regt einen möglichen Vorschlag zur Inhaltstruktur des Handbuchs an. Dieses Handbuch sollte die derzeit im Aufbauunterricht eingesetzten DaZ-Lehrmittel «Hoppla 3 und 4» und «Pipapo 2 und 3» ablösen.
Ein neues Diagnoseinstrument für alle drei Zyklen sollte den Sprachförderbedarf bei allen Schülerinnen und Schülern und den massgeblichen Sprachstand für die Zuteilung zum und die Entlassung aus dem DaZ-Unterricht feststellen sowie den Lernverlauf der Schülerinnen und Schüler sichtbar machen. Um eine aktive Teilhabe am Regelunterricht zu unterstützen, sollten bei der Diagnose die angemessene Verwendung von Sprachhandlungen im Vordergrund stehen. Dieses Instrument sollte das derzeit im DaZ-Anfangs- und Aufbauunterricht eingesetzte Sprachstandinstrument «sprachgewandt» ablösen.
Für all diese Lehrmittelbestandteile soll geprüft werden, ob adaptive, intelligente Lernumgebungen zur Unterstützung des Spracherwerbs entwickelt oder bestehende empfohlen werden können.
Weiterbildung
Nach dem Erscheinen des Lehrmittels empfiehlt es sich, die Lehrpersonen in freiwilligen Weiterbildungen mit dem Lehrmittel vertraut zu machen und die sorgfältige Umsetzung der Anregungen im Lehrmittel in der Praxis zu fördern.
Darüber hinaus empfehlen die Verfasserinnen des Grundlagenberichts strukturelle Anpassungen, darunter die Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen an den Pädagogischen Hochschulen, die Regelung der Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams und die flexible Vergabe von Förderressourcen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Der Anforderungskatalog für ein Lehrmittel «Sprachförderung einschliesslich DaZ» wird verabschiedet.
- Die Bildungsdirektion wird eingeladen, den Lehrmittelverlag Zürich zu beauftragen, bis spätestens Ende 2027 ein Entwicklungskonzept für ein neues Lehrmittel «Sprachförderung einschliesslich DaZ» für den 1. und 2. Zyklus vorzulegen.
- Mitteilung an das Volksschulamt
Kontakt
Bildungsrat