Kommission Mittelschulen; Amtsdauer 2023–2027; Ersatzwahl
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Zuständigkeit des Bildungsrates
Gestützt auf § 20 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (LS 410.1) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 10. Juli 2023 (BRB Nr. 9/2023) hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Kommission Mittelschulen festgelegt. Gestützt auf diesen Beschluss wählte der Bildungsrat am 4. September 2023 die Mitglieder der Kommission für die Amtsdauer 2023–2027 (BRB Nr. 14/2023).
Durch den Austritt altershalber von Dr. Christoph Niedermann aus dem HSGYM-Leitungsteam kann er sein Mandat in der Kommission Mittelschulen nicht mehr wahrnehmen.
Nominierung
Als Ersatzmitglied in der Kommission wird folgende Person vorgeschlagen:
Dr. Martina Rau, Leitungsteam HSGYM, Hochschulvertretung HSGYM Strategie
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Christoph Niedermann wird auf den 30. Mai 2026 unter Verdankung seiner Dienste als Mitglied der Kommission Mittelschulen entlassen.
- Als Ersatzmitglied wird Martina Rau per 1. Juni 2026 für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 gewählt.
- Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der Kommission Mittelschulen sowie an die Abteilung Finanzen der Bildungsdirektion.
Kontakt
Bildungsrat