Kantonale Lehrmittelkommission; Amtsdauer 2023–2027; Ersatzwahlen

Titel
Kantonale Lehrmittelkommission; Amtsdauer 2023–2027; Ersatzwahlen
Beschluss Bildungsrat
2026/04
Sitzungsdatum
13. April 2026

Zuständigkeit des Bildungsrates

Gestützt auf § 20 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (LS 410.1) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 (LS 172.11) bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.

Ausgangslage

Mit Beschluss vom 10. Juli 2023 (BRB Nr. 11/2023) hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Kantonalen Lehrmittelkommission festgelegt. Gestützt auf diesen Beschluss wählte der Bildungsrat am 4. September 2023 die Mitglieder der Kantonalen Lehrmittelkommission für die Amtsdauer 2023–2027 (BRB Nr. 16/2023).

Beat Inderbitzin, bisheriges Mitglied des Verbands der Elterngremien im Kanton Zürich (KEO, Kantonale Elternmitwirkungs-Organisation), ist auf Ende September 2025 aus der Kantonalen Lehrmittelkommission zurückgetreten. Als Ersatzmitglied wird Caroline Welte, Vorstandsmitglied der KEO, vorgeschlagen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Beat Inderbitzin wird unter Verdankung seiner Dienste als Mitglied der Kantonalen Lehrmittelkommission rückwirkend auf 30. September 2025 entlassen.
  • Caroline Welte wird für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 als neues Mitglied der Kantonalen Lehrmittelkommission gewählt.
  • Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der Kantonalen Lehrmittelkommission und die Bildungsdirektion.

Kontakt

Bildungsrat

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8090 Zürich
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