Mittelschulen; Kantonsschule Uster; Einführung Ergänzungsfach «Philosophie»

Titel
Mittelschulen; Kantonsschule Uster; Einführung Ergänzungsfach «Philosophie»
Beschluss Bildungsrat
2026/03
Sitzungsdatum
2. März 2026

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat ist gemäss § 4 Ziff. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 (MSG, LS 413.21) für den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln zuständig.

Ausgangslage

Die Kantonsschule Uster ist ein Lang- und Kurzgymnasium mit allen Profilen. Im Jahr 2020 hat die Kantonsschule dem Bildungsrat den Antrag auf die Erweiterung des Angebots um fünf neue Ergänzungsfächer gestellt, der bewilligt wurde (BRB Nr. 2020/20). Seither wird dieser erweiterte Katalog erfolgreich geführt. Aufgrund des Wachstums der Kantonsschule Uster soll nun auch das Angebot der Ergänzungsfächer vervollständigt werden.

Der Vorschlag zur Einführung des Ergänzungsfachs «Philosophie» wurde im Januar 2025 dem Konvent präsentiert. Die Schulkommission hat den Antrag am 21. Januar 2025 einstimmig angenommen. Im Konvent folgte die einstimmige Annahme zum Antrag am 25. März 2025. Die Schulleiterkonferenz nahm den Antrag am 9. Juli 2025 per Akklamation an.

Mit dem Schreiben vom 24. September 2025 beantragt die Schulkommission der Kantonsschule Uster den Erlass des Lehrplans des neuen Ergänzungsfachs «Philosophie» auf den Beginn des Schuljahres 2026/2027.

Erweiterung der Ergänzungsfächer

Gemäss Art. 36 des Reglements der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen vom 22. Juni 2023, welches am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, bleiben die nach bisherigem Recht erteilten Anerkennungen während einer Übergangsfrist von acht Jahren nach Inkrafttreten des Reglements gültig. Zum bisherigen Recht gehören neben dem Anerkennungsreglement und dem Rahmenlehrplan von 1995 bzw. 1994 der Rahmenlehrplan für das Fach Informatik sowie der Anhang bezüglich basaler fachlicher Kompetenzen in Erstsprache und Mathematik. Folglich ist vorliegend das bisherige Recht massgebend. Gemäss Art. 9 Abs. 1 und 2 des Reglements der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar / 15. Februar 1995 (MAR) bzw. der Verordnung vom 15. Februar 1995 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAV, SR 413.11) bilden zehn Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergänzungsfach und die Maturitätsarbeit die Maturitätsfächer. Das Ergänzungsfach ist aus 14 Ergänzungsfächern auszuwählen (vgl. Art. 9 Abs. 4 MAR/MAV).


Die Stundentafel wird durch die Einführung des Ergänzungsfach «Philosophie» nicht geändert. Wie die bestehenden Ergänzungsfächer der Kantonsschule Uster, ist auch das neue Ergänzungsfach «Philosophie» mit drei Wochenlektionen in der 6. Klasse dotiert. Schülerinnen und Schüler des Schwerpunktfachs Pädagogik/Psychologie und Philosophie werden zum Ergänzungsfach Philosophie nicht zugelassen. Der Lehrplan beinhaltet inhaltliche Schwerpunkte und Bildungsziele sowie Richt- und Grobziele. Er stützt sich dabei auf den Rahmenlehrplan der EDK für die Maturitätsschulen vom 9. Juni 1994 ab (vgl. Art. 8 MAR/MAV). Das Ergänzungsfach Philosophie führt in die grundlegende Disziplin der kritischen Begriffsanalyse ein und schult transversale Kompetenzen. Es ist somit stark interdisziplinär ausgerichtet und knüpft an die Fächer Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht sowie an Sprachfächer an.

Schlussfolgerungen

Die beantragte Erweiterung des Ergänzungsfachangebots an der Kantonsschule Uster und der eingereichte Lehrplan entsprechen den Vorgaben gemäss MAR/MAV sowie dem Rahmenlehrplan der EDK und wurden vom Gesamtkonvent, der Schulkommission sowie der Schulleiterkonferenz unterstützt. Die Einführung des Ergänzungsfachs «Philosophie» ist zu bewilligen und der Lehrplan für das Ergänzungsfach zu erlassen. Das Ergänzungsfach und der Lehrplan sind auf das Schuljahr 2026/2027 in Kraft zu setzen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Kantonsschule Uster wird bewilligt, das Ergänzungsfach «Philosophie» zu führen.
  • Der Lehrplan der Kantonsschule Uster für das Ergänzungsfach «Philosophie» wird erlassen.
  • Das erweiterte Ergänzungsfachangebot gemäss Dispositiv I und der Lehrplan gemäss Dispositiv II werden auf das Schuljahr 2026/2027 (1. August 2026) in Kraft gesetzt.
  • Mitteilung an: den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Uster, Matthias Bickel, sowie die Kantonsschule Uster; die Präsidentin der Präsidialkonferenz der Schulkommissionen der Mittelschulen, Evelyn Schertler Kaufmann; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Andreas Niklaus; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Philipp Michelus; den Mittelschullehrpersonenverband Zürich und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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