Kantonale Lehrmittelkommission; Amtsdauer 2023–2027, Wahl eines neuen Mitglieds
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Zuständigkeit des Bildungsrates
Gestützt auf § 20 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (LS 410.1) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 (LS 172.11) bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 10. Juli 2023 (BRB Nr. 11/2023) hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Kantonalen Lehrmittelkommission festgelegt. Gestützt auf diesen Beschluss wählte der Bildungsrat am 4. September 2023 die Mitglieder der Kantonalen Lehrmittelkommission für die Amtsdauer 2023–2027 (BRB Nr. 16/2023). Remo Maurer, bisheriges Mitglied des Verbands der Elterngremien im Kanton Zürich (KEO, Kantonale Elternmitwirkungs-Organisation), ist auf Ende März 2025 aus der Kantonalen Lehrmittelkommission zurückgetreten. Als Ersatzmitglied wird Beat Inderbitzin, Vorstandsanwärter der KEO, vorgeschlagen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
I. Remo Maurer wird unter Verdankung seiner Dienste als Mitglied der Kantonalen Lehrmittelkommission rückwirkend auf den 31. März 2025 entlassen.
II. Beat Inderbitzin wird für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 als neues Mitglied der Kantonalen Lehrmittelkommission gewählt.
III. Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der Kantonalen Lehrmittelkommission und die Bildungsdirektion.
Kontakt
Bildungsrat