Volksschule; Kommission Volksschule; Amtsdauer 2023-2027; Ersatzwahl
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Zuständigkeit des Bildungsrats
Gestützt auf § 20 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (BiG; LS 410.1) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 (VOG RR; LS 172.11) bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 10. Juli 2023 (BRB Nr. 8/2023) hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Kommission Volksschule festgelegt. Gestützt auf diesen Beschluss wählte der Bildungsrat am 4. September 2023 die Mitglieder der Kommission für die Amtsdauer 2023–2027 (BRB Nr. 13/2023).
Brigitte Steimen tritt aufgrund ihres Rücktritts aus dem Vorstand des Dachverbands sozial- und sonderpädagogischer Organisationen des Kantons Zürich (DASSOZ) als Mitglied der bildungsrätlichen Kommission Volksschule zurück.
Nominierung
Als Ersatzmitglied in der Kommission wird folgende Person vorgeschlagen:
Regula Hofmann, Mitglied des Vorstands des DASSOZ
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
I. Brigitte Steimen wird unter Verdankung ihrer Dienste als Mitglied der Kommission Volksschule per 3. November 2025 entlassen.
II. Regula Hofmann wird als Vertreterin des DASSOZ für den Rest der Amtsdauer 2023–27 als neues Mitglied der Kommission Volksschule gewählt.
III. Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der bildungsrätlichen Kommission Volksschule und die Bildungsdirektion.
Kontakt
Bildungsrat