Berufsbildung; Berufszuteilung, Berufliche Grundbildung Interactive Media Designer EFZ an die Schule für Gestaltung Zürich

Titel
Berufsbildung; Berufszuteilung, Berufliche Grundbildung Interactive Media Designer EFZ an die Schule für Gestaltung Zürich
Beschluss Bildungsrat
2025/14
Sitzungsdatum
29. September 2025

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 14. Januar 2008 (EG BBG) fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe. Für die Zuteilung eines Berufes an eine Berufsfachschule hat der Bildungsrat mit Beschluss vom 27. Mai 2013 Entscheidungsgrundlagen nach folgenden Kriterien erlassen: Professionalität und Qualität, Homogenität des Angebots, Erreichbarkeit des Schulstandortes sowie Wirtschaftlichkeit. Sie sollen die Entscheidungsfindung betreffend Errichtung und Schliessung von Schulen, der Zuteilung neuer Berufe, der Verschiebung bestehender Berufe, der Eröffnung und Schliessung von Niveaus und Klassen und der Umteilung von Lernenden unterstützen (BRB Nr. 21/2013).

Ausgangslage

Der Beruf «Interactive Media Designer EFZ» (IMD) wurde 2013 als grafischer Beruf neu geschaffen. Der Kanton Zürich verzichtete in einer ersten Phase darauf, diesen Beruf selbst zu beschulen. Man wollte zunächst die Entwicklung dieses neuen Berufes abwarten. Der Beruf Interactive Media Designer ist eine vierjährige EFZ-Ausbildung. Interactive Media Designer EFZ sind konzeptionell und gestalterisch in multimediale Projekte involviert und erstellen Inhalte wie Bilder, Klänge, Videos oder 3D-Animationen. Sie entwickeln und gestalten digitale Medienprodukte in der Form von Websites, Apps oder Spielen und veröffentlichen diese im Internet für den Zugang über PC, Tablets, Smartphones und auf Social Media. In Abgrenzung zum Mediamatiker/in EFZ ist der Beruf stärker grafisch-gestalterisch und weniger technisch ausgerichtet. Der Beruf trägt dazu bei, Informationen und Dienstleistungen auf ansprechende und benutzerfreundliche Weise online und/oder auf anderen digitalen Kommunikationsmitteln zugänglich zu machen.

Entwicklung und aktuelle Situation

Der Beruf entwickelte sich in den vergangenen Jahren erfreulich. Bisher schickt der Kanton Zürich die Lernenden Interactive MediaDesigner (EFZ) zur Beschulung in den Kanton St. Gallen, nach Bern und nach Basel. Aktuell sehen die Lernendenzahlen aus dem Kanton Zürich wie folgt aus: Lehrbeginn 2021/2022: 25 Lernende (QV 2025); Lehrbeginn 2022/2023: 22 Lernende, 2023/2024: 21 Lernende, 2024/2025: 18 Lernende; 2025/2026: 19 Lernende. Ein Schulstandort im Kanton Zürich ist seit Jahren in Diskussion. Von den Betrieben und der OdA (dpsuisse) wird der fehlende Schulstandort in Zürich und der lange Anfahrtsweg der Lernenden in die anderen Kantone als klar hinderlich für die Entwicklung des Berufs und des Lehrstellenangebots angesehen. Die dpsuisse spricht sich klar für einen Schulstandort Zürich aus und ist der Überzeugung, dass eine Beschulung im eigenen Kanton die Attraktivität der Ausbildung für Betriebe und Lernende steigert und somit dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.

Die Schule für Gestaltung Zürich als idealer Schulstandort

Die Schule für Gestaltung Zürich (SfGZ) möchte den Interactive Media Designer EFZ gerne beschulen. Die Schule hat bei der Bewerbung der Lehrstellen sehr viel Eigeninitiative gezeigt und bei 17 Betrieben erreicht, dass sie sich mit Unterschrift zur Schaffung einer oder mehrerer zusätzlicher Lehrstellen bekennen. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt hat die Situation geprüft und kommt zum Schluss, dass die Argumente nachvollziehbar sind, die Kompetenzen bei der SfGZ zur Beschulung der IMD vorhanden sind und das Mengengerüst für eine Beschulung ausreichend ist – künftig sind etwa zwei Parallelklassen pro Lehrjahr zu erwarten. Die SfGZ hat ausserdem mit ihren vielen Kleinstberufen mit einem Rückgang an Lernenden zu kämpfen. Die Zuweisung eines grafischen Berufs würde das Kompetenzzentrum bedeutend stärken.

Auswirkungen auf andere Kantone

Von den 80 Zürcher Lernenden, die aktuell in der Ausbildung sind, werden über dreissig Lernende in St. Gallen oder Bern beschult, 13 in Basel. Verteilt auf die vier Lehrjahre würden bei einer Beschulung an der SfGZ in Basel, St. Gallen und Bern je rund ein Sechstel bis zwei Fünftel einer Klasse wegfallen. Allerdings hat der Kanton St. Gallen neu ein SOG-Angebot (Schulisch organisierte Grundbildung [SOG]) in diesem Beruf entwickelt – es sind also aus dem Kanton selbst zusätzliche Lernende zu erwarten und der Wegfall der Zürcher Lernenden würde so abgefedert.

Auswirkungen auf die kantonalen Finanzen

Die Beschulung von Zürcher Lernenden in anderen Kantonen ist bei einem grossen Mengengerüst teurer als die Beschulung im eigenen Kanton mit einem entsprechenden Ausbildungsgang an einer Zürcher Berufsfachschule. Es entstehen dem Kanton also keine zusätzlichen Kosten, stattdessen können Kosten eingespart werden durch die Zuweisung des Berufs Interactive Media Designer EFZ an die SfGZ.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass ausreichend Lernende im Kanton Zürich den Beruf «Interactive Media Designer EFZ» erlernen, um diesen im eigenen Kanton zu beschulen. Das Angebot im eigenen Kanton ist auch Standortförderung für die Branche. Die Schule für Gestaltung bietet sich als idealer Schulstandort an. Der Beruf soll deshalb ab Schuljahr 2026/2027 einlaufend an der Schule für Gestaltung Zürich beschult werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

I. Der Beruf Interactive Media Designer EFZ wird auf Beginn des Schuljahres 2026/2027 der Schule für Gestaltung Zürich zugewiesen.

II. Mitteilung an die Schule für Gestaltung Zürich, dpsuisse (OdA), Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz, Subkommission Schulorte Deutschschweiz, die Bildungsdirektion und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

Kontakt

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