Mittelschulen; Kantonsschule Zimmerberg, Erlass des Lehrplans und der Stundentafel für das Maturitätsprofil Philosophie/Pädagogik/Psychologie

Titel
Mittelschulen; Kantonsschule Zimmerberg, Erlass des Lehrplans und der Stundentafel für das Maturitätsprofil Philosophie/Pädagogik/Psychologie
Beschluss Bildungsrat
2025/12
Sitzungsdatum
29. September 2025

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat ist gemäss § 4 Ziff. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 (LS 413.21) für den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln zuständig.

Ausgangslage

Mit Beschluss vom 21. November 2023 wies der Bildungsrat der Kantonsschule Zimmerberg (KZI) das Maturitätsprofil Philosophie/Pädagogik/Psychologie (PPP) auf Beginn des Schuljahres 2026/2027 zu und ersuchte sie, rechtzeitig einen Antrag auf Erlass des Lehrplans und der Stundentafel zu stellen (BRB Nr. 18/2023).

Lehrplan und Stundentafel

Gemäss Art. 36 des Reglements der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen vom 22. Juni 2023, welches am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, bleiben die nach bisherigem Recht erteilten Anerkennungen während einer Übergangsfrist von acht Jahren nach Inkrafttreten des Reglements gültig. Zum bisherigen Recht gehören neben dem Anerkennungsreglement und dem Rahmenlehrplan von 1995 bzw. 1994 der Rahmenlehrplan für das Fach Informatik sowie der Anhang bezüglich basaler fachlicher Kompetenzen in Erstsprache und Mathematik. Vorliegend ist das bisherige Recht massgebend. Der Lehrplan und die Stundentafel sind zu erlassen, sofern die Voraussetzungen gemäss Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar / 15. Februar 1995 (MAR) bzw. der Verordnung vom 28. Juni 2023 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (MAV, SR 413.11) sowie des Reglements betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien vom 25. August 2021 (nachfolgend: Unterrichtsreglement, LS 413.211.2) erfüllt sind. Der Lehrplan wurde von den schulischen Fachschaften erstellt und anschliessend einer externen Prüfung und Validierung durch eine erfahrene PPP-Lehrperson unterzogen.

Die Inhalte stützen sich auf den Rahmenlehrplan der EDK für die Maturitätsschulen vom 9. Juni 1994 ab (vgl. Art. 8 MAR/MAV). Zudem orientiert er sich massgeblich am zentral erarbeiteten Musterlehrplan vom 12. November 2021, der im Rahmen des Projekts «Gymnasium 2022» von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet wurde. Der Lehrplan weist aus, dass sich das Schwerpunktfach PPP aus zwei Teilen zusammensetzt, die beide zu je 50% unterrichtet werden (vgl. § 9 Unterrichtsreglement) – namentlich aus dem Einzelfach «Philosophie» sowie aus dem Doppelfach «Pädagogik und Psychologie». Er beinhaltet Aussagen zu den Richt- und Grobzielen sowie zu den Fachinhalten der Fächer «Philosophie» und «Psychologie und Pädagogik». Zudem orientiert er sich am Musterlehrplan hinsichtlich der modularen Struktur. Der eingereichte Lehrplan stellt inhaltliche Bezüge zu anderen Fächern her und verdeutlicht den Beitrag des Profils zur Förderung überfachlicher Kompetenzen. Die Stundentafel der KZI sieht für das Schwerpunktfach PPP eine Stundendotation von 26 bis 31 Semesterlektionen vor, verteilt auf die vier Jahre des Obergymnasiums. Diese liegt im Rahmen der üblichen Stundendotation für das Schwerpunktfach PPP der anderen Kantonsschulen. Die Höchstzahl an Lektionen für den obligatorischen Unterricht von 268 Semesterlektionen während der Dauer des Obergymnasiums wird eingehalten (vgl. § 7 Abs. 1 Unterrichtsreglement).

Dabei ist die Verteilung auf promotionswirksamen und nicht promotionswirksamen Unterricht mit Blick auf die Belastung der Schülerinnen und Schüler vergleichbar mit anderen Maturitätsprofilen. Die Prüfung der Stundentafeln hat zudem ergeben, dass die Vorgaben gemäss Art. 11 MAR/MAV betreffend die Anteile der verschiedenen Grundlagenfächer an der gesamten Unterrichtszeit eingehalten sind. Die Stundentafel der KZI für das Maturitätsprofil PPP wurde so gestaltet, dass sie mit dem bestehenden Schulangebot der KZI vereinbar ist.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der vorgelegte Lehrplan sowie die Stundentafeln den Vorgaben gemäss MAR/MAV sowie den Vorgaben des Unterrichtsreglements entsprechen. Der Lehrplan und die Stundentafel der KZI sind daher antragsgemäss zu erlassen.

Inkraftsetzung

Die Zuteilung des Maturitätsprofils PPP an die KZI erfolgt auf Beginn des Schuljahres 2026/2027 (BRB Nr. 18/2023). Der Lehrplan und die Stundentafel der KZI sind auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft zu setzen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektionbeschliesst der Bildungsrat:

I. Der Lehrplan und die Stundentafel der Kantonsschule Zimmerberg für das Maturitätsprofil Philosophie/Pädagogik/Psychologie werden erlassen.

II. Der Lehrplan und die Stundentafel der Kantonsschule Zimmerberg für das Maturitätsprofil Philosophie/Pädagogik/Psychologie werden auf das Schuljahr 2026/2027 (1. August 2026) in Kraft gesetzt.

III. Mitteilung an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

Kontakt

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