Mittelschulen; Kantonsschule Rychenberg; Einführung Ergänzungsfach Pädagogik/Psychologie
Zuständigkeit des Bildungsrates
Der Bildungsrat ist gemäss § 4 Ziff. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 (MSG, LS 413.21) für den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln zuständig.
Ausgangslage
Die Kantonsschule Rychenberg führt ein Langgymnasium und bietet nach der zweiten Klasse den Übertritt in die alt- und neusprachlichen Profile sowie in das philosophisch-pädagogisch-psychologische Profil an. An der Kantonsschule Rychenberg werden aktuell die folgenden 12 Ergänzungsfächer angeboten: «Biologie», «Chemie», «Physik», «Anwendungen der Mathematik», «Informatik», «Geschichte», «Geografie», «Wirtschaft und Recht», «Philosophie», «Bildnerisches Gestalten», «Musik» und «Sport». Die Schulleitung der Kantonsschule Rychenberg hat am 20. Juni 2024 dem Gesamtkonvent den Wunsch der Schülerschaft unterbreitet, das Ergänzungsfach «Pädagogik/Psychologie» in das Angebot des Wahlpflichtbereichs aufzunehmen. Der Konvent stimmte dem Vorschlag mit grosser Mehrheit zu. Die Schulkommission unterstützte das Anliegen in ihrer Sitzung vom 8. Juli 2024, die Schulleiterkonferenz Zürcher Mittelschulen (SLK) ihrerseits an ihrer Sitzung vom 18. September 2024. In der Folge wurde der Lehrplan für das gewünschte Ergänzungsfach ausgearbeitet und am 10. April 2025 vom Gesamtkonvent der Kantonsschule Rychenberg sowie am 16. April 2025 von der Schulkommission gutgeheissen. Mit Schreiben vom 30. April 2025 beantragten die Schulleitung und die Schulkommission der Kantonsschule Rychenberg die Zuteilung des Ergänzungsfaches «Pädagogik/Psychologie» auf den Beginn des Schuljahres 2026/2027 und die Genehmigung des entsprechenden Lehrplanes.
Erweiterung der Ergänzungsfächer
Gemäss Art. 36 des Reglements der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen vom 22. Juni 2023, das am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, bleiben die nach bisherigem Recht erteilten Anerkennungen während einer Übergangsfrist von acht Jahren nach Inkrafttreten des Reglements gültig. Zum bisherigen Recht gehören neben dem Anerkennungsreglement und dem Rahmenlehrplan von 1995 bzw. 1994 der Rahmenlehrplan für das Fach Informatik sowie der Anhang bezüglich basale fachliche Kompetenzen in Erstsprache und Mathematik. Folglich ist vorliegend das bisherige Recht massgebend. Gemäss Art. 9 Abs. 1 und 2 des Reglements der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar / 15. Februar 1995 (MAR) bzw. der Verordnung vom 28. Juni 2023 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (MAV, SR 413.11) bilden zehn Grundlagefächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergänzungsfach und die Maturaarbeit die Maturitätsfächer. Das Ergänzungsfach ist aus 14 Ergänzungsfächern auszuwählen (vgl. Art. 9 Abs. 4 MAR/MAV). Die Stundentafel wird durch die Einführung des Ergänzungsfaches «Pädagogik/Psychologie» nicht geändert. Wie die bestehenden Ergänzungsfächer der Kantonsschule Rychenberg ist auch das neue Ergänzungsfach «Pädagogik/Psychologie» mit drei Jahreslektionen im letzten Jahr des Obergymnasiums dotiert. Der Lehrplan des neuen Ergänzungsfachs «Pädagogik/Psychologie» wurde von der schulischen Fachschaft erstellt. Er beinhaltet Aussagen zu den Bildungs- und Richtzielen sowie den Grobzielen und hält sich eng an die Lehrpläne der anderen Schulen, die dieses Ergänzungsfach anbieten. Die Inhalte stützen sich zudem auf den Rahmenlehrplan der EDK für die Maturitätsschulen vom 9. Juni 1994 ab (vgl. Art. 8 MAR/MAV).
Schlussfolgerungen
Die beantragte Erweiterung des Ergänzungsfachangebots an der Kantonsschule Rychenberg und der eingereichte Lehrplan entsprechen den Vorgaben gemäss MAR/MAV sowie dem Rahmenlehrplan der EDK und wurden vom Gesamtkonvent, der Schulkommission sowie der SLK unterstützt. Die Einführung des Ergänzungsfachs «Pädagogik/Psychologie» ist zu bewilligen und der Lehrplan für das Ergänzungsfach zu erlassen. Das Ergänzungsfach und der Lehrplan sind auf das Schuljahr 2026/2027 in Kraft zu setzen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektionbeschliesst der Bildungsrat:
I. Der Kantonsschule Rychenberg wird bewilligt, das Ergänzungsfach «Pädagogik/Psychologie» zu führen.
II. Der Lehrplan der Kantonsschule Rychenberg für das Ergänzungsfach «Pädagogik/Psychologie» wird erlassen.
III. Das ausgeweitete Ergänzungsfachangebot gemäss Dispositiv I und der Lehrplan gemäss Dispositiv II werden auf das Schuljahr 2026/2027 (1. August 2026) in Kraft gesetzt.
IV. Mitteilung an: die Präsidentin der Schulkommission der Kantonsschule Rychenberg, Evelyn Schertler Kaufmann; sowie die Kantonsschule Rychenberg; die Präsidentin der Präsidialkonferenz der Schulkommissionender Mittelschulen, Evelyn Schertler Kaufmann; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen,Andreas Niklaus; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen; den Mittelschullehrpersonenverband Zürich und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Kontakt
Bildungsrat