Kantonsschule Hohe Promenade, Kantonsschule Rämibühl Literargymnasium, Kantonsschule Rämibühl Realgymnasium und Kantonsschule Rychenberg Winterthur; Zuteilung des Schultyps Kurzgymnasium
Zuständigkeit des Bildungsrates
Der Bildungsrat ist gemäss § 4 Ziff. 3 Mittelschulgesetz vom 13. Juni 1999 (LS 413.21) zuständig für die Zuteilung der Schultypen und Maturitätsprofile an die Schulen.
Ausgangslage
Im Kanton Zürich gibt es vier Schulen, die ausschliesslich Langgymnasien sind, die Kantonsschule Hohe Promenade (KHP), die Kantonsschule Rämibühl Literargymnasium (KRL), die Kantonsschule Rämibühl Realgymnasium (KRR) und die Kantonsschule Rychenberg Winterthur (KRW). Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarschule können sich deshalb nicht an diese Schulen anmelden. Am Ende des Untergymnasiums verzeichnen diese Schulen Abgänge der Schülerinnen und Schüler aus dem Untergymnasium ohne entsprechende Zugänge. Je nach Schule wechseln 20–60% der Schülerinnen und Schüler aus dem Untergymnasium an das Obergymnasium einer anderen Schule. Deshalb führen einige der Langgymnasien im Obergymnasium im Vergleich zum Untergymnasium weniger Parallelklassen. Gleichzeitig sind die Klassen der KHP, KRL, KRR und KRW im Obergymnasium im Vergleich zu den Klassen in den Kurzgymnasien und den Schulen, die sowohl ein Lang- und Kurzgymnasium als auch alle gymnasialen Maturitätsprofile führen (Vollangebotsschulen) in der Tendenz kleiner.
Ein weiterer Unterschied zwischen diesen Langgymnasien, den Kurzgymnasien und Vollangebotsschulen zeigt sich in der Durchmischung und Zusammenführung der Schülerinnen und Schüler. Die Obergymnasien der KHP, KRL, KRR und KRW werden ausschliesslich von Schülerinnen und Schülern mit einer untergymnasialen Vorbildung besucht. Im Gegensatz zu den anderen Schulen findet somit im Obergymnasium keine Durchmischung statt, da die Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarschule keinen Zugang zu den Obergymnasien der KHP, KRL, KRR und KRW haben. Deshalb müssen diese vier Schulen im Gegensatz zu allen anderen Mittelschulen derzeit keine Massnahmen zur Zusammenführung im Obergymnasium treffen. In der Stadt Zürich übersteigen seit einigen Schuljahren die Anmeldezahlen der Schülerinnen und Schüler die verfügbaren Plätze im Obergymnasium an den stadtzürcherischen Mittelschulen. Deshalb mussten in den vergangenen Jahren auch immer wieder Schülerinnen und Schüler, die in der Stadt wohnhaft sind, in Schulen ausserhalb der Stadt umgeteilt werden. Dass die KHP, KRL und KRR keine Schülerinnen und Schüler aus der Sekundarschule aufnehmen können, verschärft diese Situation.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität und der kantonalen Umsetzung der neuen Bundesvorgaben im Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (Maturitätsanerkennungsreglement, MAR) und der gleich lautenden Verordnung des Bundesrates (Maturitätsanerkennungsverordnung, MAV, SR 413.11) hat die Schulleiterkonferenz Zürcher Mittelschulen (SLK) im Frühling 2024 verschiedene Annahmen zur Weiterentwicklung des Gymnasiums erwogen. Eine betraf die Frage, ob alle Schulen für ihr gesamtes Angebot Sekundarschülerinnen und -schülern die Möglichkeit zur Anmeldung bieten sollen. Die SLK hat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) gebeten, im weiteren Verlauf des Projekts «Weiterentwicklung der Gymnasien im Kanton Zürich» (WegZH) diese Möglichkeit zu prüfen. Das MBA hat sich mit den unmittelbar und mittelbar betroffenen Schulen ausgetauscht. Im Sommer 2025 wurden die Erkenntnisse aus diesen Gesprächen der SLK, der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen des Kantons Zürich und der Präsidentenkonferenz der Schulkommissionen der Mittelschulen vorgelegt. Sie wurden gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass Sekundarschülerinnen und -schüler Zugang zum gesamten Angebot aller Mittelschulen und damit auch zu den vier eingangs genannten Mittelschulen erhalten sollen. Die Mehrheit der Befragten begrüsste diese Möglichkeit, vorausgesetzt, dass die notwendigen Begleitmassnahmen getroffen werden.
Bessere Nutzung des Schulraumes
Mit der Zuteilung des Schultyps Kurzgymnasium an die KHP, KRL, KRR und KRW sollen sich Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Vorbildung (Untergymnasium oder Sekundarschule) für das gesamte Angebot aller gymnasialen Mittelschulen anmelden können. Damit soll eine bessere Verteilung der Schülerinnen und Schüler im Kanton erreicht werden. Insbesondere in der Stadt Zürich soll die Massnahme auch zu einer besseren Nutzung des verfügbaren Schulraums beitragen.
Gleichzeitig kann die schulorganisatorische Belastung der einzelnen Schulen im Kanton fairer und vergleichbarer verteilt werden. Auch die Durchmischung der Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Vorbildungen soll gefördert werden. Diese Durchmischung führt bei der KHP, KRL, KRR und KRW zu Veränderungen ihrer Schultradition, bietet jedoch auch die Möglichkeit, das Angebot und die Schulkultur weiterzuentwickeln. Diese Weiterentwicklung bedarf im pädagogischdidaktischen und im schulorganisatorischen Bereich zusätzlicher personeller und zeitlicher Ressourcen. Ein Erfahrungsaustausch zwischen den vier genannten Langgymnasien und den anderen Schulen im Kanton, die bereits durchmischte Klassen führen und erprobte Fördermodelle für Sekundarschülerinnen und -schüler einsetzen, soll bei der Vorbereitung zur Umsetzung unterstützend durchgeführt werden.
Wenn Schülerinnen und Schüler den Bildungsgang an der von ihnen gewählten Schule wegen Überbelegung oder mangelnder Auslastung nicht besuchen können, müssen sie an eine andere Schule umgeteilt werden (vgl. § 25 MSG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 der Mittelschulverordnung vom 26. Januar 2000 [LS 413.211]). Damit wie bis anhin die Schulen bei den Zuteilungen die freie Wahl der Schülerinnen und Schüler grundsätzlich berücksichtigen, untereinander für den notwendigen Ausgleich sorgen und gleichzeitig die Durchmischung fördern können, soll das MBA zusammen mit den Schulen und den Verantwortlichen der Zentralen Aufnahmeprüfung prüfen, ob zusätzliche Begleitmassnahmen erforderlich sind.
Der KHP, KRL, KRR und KRW soll gleichzeitig mit der kantonalen Umsetzung der neuen Bundesvorgaben in der MAR/MAV auf das Schuljahr 2029/2030 der Schultyp Kurzgymnasium zugeteilt werden.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
I. Den Kantonsschulen Hohe Promenade, Rämibühl Literargymnasium, Rämibühl Realgymnasium und Rychenberg Winterthur wird der Schultyp Kurzgymnasium auf das Schuljahr 2029/2030 zugeteilt.
II. Der Bildungsrat lädt das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ein, zusammen mit den Schulen und der Schulleiterkonferenz Zürcher Mittelschulen und den Verantwortlichen der Zentralen Aufnahmeprüfung Begleitmassnahmen im Sinne der Erwägungen zu prüfen.
III. Mitteilung an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Kontakt
Bildungsrat