Mittelschulen; Kantonsschule Büelrain, Einführung von Italienisch als zweite Landessprache und Erlass des Lehrplans
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Zuständigkeit des Bildungsrates
Der Bildungsrat ist gemäss § 4 Ziff. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 (LS 413.21) für den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln zuständig.
Ausgangslage
Die Kantonsschule Büelrain (KBW) umfasst ein Kurzgymnasium, eine Handelsmittelschule sowie eine Informatikmittelschule und führt die Profile «Wirtschaft und Recht» und «Philosophie/Pädagogik/Psychologie». Interne Umfragen unter den aktuellen Schülerinnen und Schülern der KBW zeigen, dass 30–45 Prozent Italienisch als zweite Landessprache im Kurzgymnasium wählen würden; dies unterstreicht das deutliche Bedürfnis nach einer erweiterten Sprachwahl im Grundlagenbereich und den Wunsch nach einer Alternative zum bisherigen Französischangebot im Grundlagenfach. Mit Schreiben vom August 2025 beantragt die Schulleitung im Auftrag der Schulkommission – gestützt auf die Zustimmung des Gesamtkonvents vom 19. Juni 2025 – die Einführung des Grundlagenfachs «Italienisch» als zweite Landessprache auf den Beginn des Schuljahres 2026/2027. Die Schulleiterkonferenz der kantonalen Zürcher Mittelschulen (SLK) hat dem Antrag am 9. Juli 2025 einstimmig zugestimmt; die Clusterschulen (Kantonsschule Rychenberg, Kantonsschule im Lee) wurden vorgängig über das Vorhaben informiert.
Lehrplan
Gemäss Art. 36 des Reglements der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen vom 22. Juni 2023, welches am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, bleiben die nach bisherigem Recht erteilten Anerkennungen während einer Übergangsfrist von acht Jahren nach Inkrafttreten des Reglements gültig. Zum bisherigen Recht gehören neben dem Anerkennungsreglement und dem Rahmenlehrplan von 1995 bzw. 1994 der Rahmenlehrplan für das Fach «Informatik» sowie der Anhang bezüglich basaler fachlicher Kompetenzen in Erstsprache und Mathematik. Folglich ist das bisherige Recht massgebend.
Der Lehrplan für das Grundlagenfach «Italienisch» ist zu erlassen, sofern die Voraussetzungen gemäss des Reglements der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar / 15. Februar 1995 (MAR) bzw. der Verordnung vom 28. Juni 2023 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (MAV, SR 413.11) sowie des Reglements betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien vom 25. August 2021 (Unterrichtsreglement, LS 413.211.2) erfüllt sind. Der Lehrplan des Grundlagenfachs «Italienisch» als zweite Landessprache wurde von der schulischen Fachschaft Romanistik erstellt. Die Inhalte stützen sich auf den Rahmenlehrplan der EDK für die Maturitätsschulen vom 9. Juni 1994 ab (vgl. Art. 8 MAR/MAV). Er beinhaltet Aussagen zu den Richt- und Grobzielen sowie zu den Fachinhalten des Grundlagenfachs «Italienisch» als zweite Landessprache. Die Stundentafel erfährt durch eine Einführung des Grundlagenfachs «Italienisch» als zweite Landessprache keine Änderung. Lediglich das bisherige Grundlagenfach Französisch (F) wird durch die Wahlmöglichkeit Französisch/Italienisch (F/I) ersetzt. Die Schülerinnen und Schüler können somit entsprechend ihren Interessen und Voraussetzungen zwischen den beiden Landessprachen wählen.
Schlussfolgerungen
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die beantragte Erweiterung des Grundlagenfachangebots für die zweite Landessprache an der KBW und der vorgelegte Lehrplan den Vorgaben gemäss MAR/MAV, des Rahmenlehrplans der EDK sowie des Unterrichtsreglements entspricht. Die Einführung des Grundlagenfachs «Italienisch» als zweite Landessprache ist zu bewilligen und der Lehrplan zu erlassen.5. Inkraftsetzung Das Grundlagenfach «Italienisch» als zweite Landessprache und der Lehrplan sind auf Beginn des Schuljahres 2026/2027 in Kraft zu setzen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
I. Der Kantonsschule Büelrain wird bewilligt, das Grundlagenfach «Italienisch» als zweite Landessprache zu führen.
II. Der Lehrplan der Kantonsschule Büelrain für das Grundlagenfach «Italienisch» als zweite Landessprache wird erlassen.
III. Das ausgeweitete Fächerangebot gemäss Dispositiv I und der Lehrplan gemäss Dispositiv II werden auf das Schuljahr 2026/2027 (1. August 2026) in Kraft gesetzt.
IV. Mitteilung an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Kontakt
Bildungsrat