Kommission Volksschule; Amtsdauer 2023–2027; Ersatzwahl
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Zuständigkeit des Bildungsrates
Gestützt auf § 20 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2002 (BiG; LS 410.1) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 (VOG RR; LS 172.11) bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 10. Juli 2023 (BRB Nr. 8/2023) hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Kommission Volksschule festgelegt. Gestützt auf diesen Beschluss wählte der Bildungsrat am 4. September 2023 die Mitglieder der Kommission für die Amtsdauer 2023–2027 (BRB Nr. 13/2023).
Matthias Köster tritt aufgrund seines Rücktritts aus dem Vorstand der Kantonalen Elternmitwirkungsorganisation als Mitglied der Kommission Volksschule zurück.
Nominierung
Als Ersatzmitglied in der Kommission wird folgende Person vorgeschlagen:
Simon Häusermann, Präsident der Kantonalen Elternmitwirkungsorganisation.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
I. Matthias Köster wird unter Verdankung seiner Dienste als Mitglied der Kommission Volksschule per 7. Juli 2025 entlassen.
II. Simon Häusermann wird als Vertreter der Kantonalen Elternmitwirkungsorganisation für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 als neues Mitglied der Kommission Volksschule gewählt
III. Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der Kommission Volksschule und die Bildungsdirektion.
Kontakt
Bildungsrat