Anpassungen Beurteilung und Zeugnis in der 4., 5. und 6. Primarklasse in RKE und MI
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Zuständigkeit des Bildungsrates
Gestützt auf § 31 Abs. 3 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG LS 412.100) regelt der Bildungsrat Inhalt und Form der schriftlichen Beurteilung.
Der Bildungsrat erlässt den Lehrplan (§ 21 Abs. 1 VSG). Der Lehrplan umfasst die Lektionentafeln, die die Unterrichtszeit und den Rahmen für deren Aufteilung auf die Fächer bestimmen (§ 21 Abs. 2 VSG)
Ausgangslage
Der Fachbereich «Religion und Kultur» wurde in den Jahren 2007-2012 in der Volksschule eingeführt und ersetzte das Fach «Biblische Geschichte» auf der Primarstufe. Zeitgleich wurden umfangreiche finanzielle Mittel für die Weiterbildung von Lehrpersonen in «Religion und Kultur» gesprochen und das Lehrmittel «Blickpunkt Religion und Kultur» eingeführt. Mit der Einführung von «Religion und Kultur» legte der Kanton Zürich ein klares Bekenntnis ab zum überkonfessionellen Unterricht. Der Fachbereich wird von Lehrpersonen mit zusätzlicher Aus- oder Weiterbildung (heute Facherweiterung) erteilt.
Mit Einführung des Lehrplan 21 auf Beginn des Schuljahrs 2019/2020 wurde der Fachbereich «Religion und Kultur» um den Bereich Ethik erweitert. Seither werden die Schülerinnen und Schüler im Fachbereich «Religionen, Kulturen, Ethik» (RKE) unterrichtet. Entgegen der Konzeption des Lehrplan 21 und zahlreicher anderer Deutschschweizer Kantone beschloss der Bildungsrat RKE nicht in den Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) zu integrieren (BRB 2016/32).
Im April 2016 hat der Bildungsrat den Zürcher Lehrplan 21 mit der Lektionentafel in die Vernehmlassung gegeben (BRB 11/2016). Teil des Lehrplans ist das Modul «Medien und Informatik» (MI), das die drei Bereiche Medien, Informatik und Anwendungskompetenzen beinhaltet. Gemäss Bildungsratsbeschluss BRB 22/2016 werden alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse wöchentlich während einer Lektion in «Medien und Informatik» unterrichtet.
Antrag DV LKV
Die Delegiertenversammlung der Lehrpersonenkonferenz stellte an der Sitzung vom 13. Dezember 2023 den Antrag im Zeugnis der 4., 5. und 6. Klasse den Fachbereich «Religionen, Kulturen, Ethik» in den Fachbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft» zu integrieren. Das Modul «Medien und Informatik» soll im Zeugnis nicht mehr benotet, sondern lediglich als «besucht» ausgewiesen.
Gemäss Zeugnisreglement werden Fachbereiche benotet oder mit dem Begriff «nicht benotet» ausgewiesen. Auf die Begrifflichkeit «besucht» wird bei einer Anpassung des Zeugnisreglements deshalb verzichtet.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Der Bildungsrat lädt die Bildungsdirektion ein zu prüfen, welche Umsetzungsmöglichkeiten es gibt und welche sinnvoll sind, im Zeugnis der 4., 5. und 6. Klasse den Fachbereich «Religionen, Kulturen, Ethik» in den Fachbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft» zu integrieren und das Modul «Medien und Informatik» nicht mehr zu benoten.
- Mitteilung an: Bildungsdirektion und das Volksschulamt
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Bildungsrat