Berufsbildung; Durchführungsmodus Schlussprüfung Allgemeinbildung

Titel
Berufsbildung; Durchführungsmodus Schlussprüfung Allgemeinbildung
Beschluss Bildungsrat
2025/04
Sitzungsdatum
12. Mai 2025

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat erlässt gemäss § 3 lit. d des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 14. Januar 2008 (EG BBG (LS 413.31) Ausführungsbestimmungen für den Berufsmaturitäts- und Berufsfachschulunterricht.

Ausgangslage

Auf den 1. August 2026 werden die Berufsfachschulen die revidierte Verordnung und den revidierten Rahmenlehrplan für den Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) umsetzen.

Die Vorlagen dafür wurden im Rahmen des seit 2018 durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) geführten Projekts «Allgemeinbildung 2030» verbundpartnerschaftlich erarbeitet. Ziel ist es, den allgemeinbildenden und den berufskundlichen Unterricht enger zu verschränken, den Bereich «Sprache und Kommunikation» zu stärken und das Qualifikationsverfahren neu auszurichten.

Mit Schreiben vom 25. März 2024 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den Kantonen eine Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Vernehmlassungsvorlage umfasste den Entwurf für eine Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (nVMAB), einen erläuternden Bericht, einen synoptischen Vergleich zwischen dem Entwurf (nVMAB) und der geltenden Verordnung (VMAB, SR 412.101.241 vom 27. April 2006) sowie den Entwurf eines neuen Rahmenlehrplans für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.

Der bisherige Rahmenlehrplan wurde mittels schulspezifischer Lehrpläne umgesetzt. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) hat nach Rücksprache mit der Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen im Kanton Zürich beschlossen, dass ein gemeinsamer Lehrplan für alle Zürcher Berufsfachschulen erstellt werden soll. Die bisherigen Schullehrpläne wiesen grosse Überschneidungen auf, mussten jedoch alle mit einer separaten Schlussprüfung im Rahmen des Qualifikationsverfahrens geprüft werden. Die Erstellung des kantonalen Lehrplanes erfolgt im Rahmen eines Projekts unter Beteiligung der Berufsfachschulen.

Die 2024 erfolgte nationale Vernehmlassung zeigte, dass die Verbundpartner der Berufsbildung die Revision grundsätzlich gutheissen. Die Verbundpartner (Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) signalisierten überwiegende Unterstützung oder gaben eine neutrale Bewertung ab. Die Dachkonferenz der Berufsfachschulen (Table Ronde Berufsbildender Schulen) befürwortete die Vorlage. Der Schweizerische Verband für allgemeinbildenden Unterricht (SVABU) trug die Vorlage inklusive der neuen Form des Qualifikationsverfahrens ebenfalls mit. Kritik kam allerdings aus Teilen der Lehrerschaft insbesondere an der Ausgestaltung des Qualifikationsverfahrens (QV). 

Im geltenden Recht errechnet sich die QV-Note aus der Erfahrungsnote (33,3%), der Note für die Vertiefungsarbeit (33,3%), zu bewerten sind Prozess, Produkt und Präsentation) sowie der Note für die Schlussprüfung (33,3%). Die Kantone haben die Wahl, die Schlussprüfung schriftlich oder mündlich durchzuführen. Aufgrund der individuellen Schullehrpläne erfolgt im Kanton Zürich die Schlussprüfung ebenfalls schulspezifisch und in allen Schulen schriftlich.

Die Vernehmlassungsvorlage sah für das Qualifikationsverfahren neu eine Zweiteilung vor (50% Erfahrungsnote, 50% Schlussarbeit – zu bewerten sind Prozess, Produkt und Präsentation sowie ein vertiefendes Gespräch im Umfang von 30 Minuten).  

Einige Teilverbände der Lehrerschaft regten eine intensive öffentliche Debatte über das Qualifikationsverfahren für die Allgemeinbildung an. Aufgrund dessen legte das SBFI am 28. Februar 2025 einen neuen Vorschlag vor. Dieser sieht weiterhin ein dreiteiliges Qualifikationsverfahren mit einer Schlussprüfung und damit weitgehend eine Beibehaltung des Status Quo vor. Zusätzlich gibt es jetzt Vorgaben betreffend Dauer der Schlussprüfung.

Die nationale Konsultation des neuen Vorschlages bei den Verbundpartnern ergab eine generelle Zustimmung. Die Verordnung über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung wurde vom SBFI am 9. April 2025 erlassen. Das SBFI überlässt es den Kantonen, ob sie die ABU-Abschlussprüfung in schriftlicher oder mündlicher Form durchführen. Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Mehrheit für eine schriftliche Prüfung

Da die Umsetzung der Reform nicht mehr schulspezifisch, sondern mittels eines kantonalen Lehrplans erfolgt, ist gemäss § 3 lit. d EG BBG der Bildungsrat für die Festlegung der Form der Schlussprüfung, d.h. die Beantwortung der Frage, ob schriftlich oder mündlich,
zuständig.

Mit dem gegenwärtigen Vorschlag des SBFI wird de facto am Status Quo festgehalten. Die betroffenen Interessengruppen sprechen sich grossmehrheitlich für schriftliche Schlussprüfungen aus. Die Konsultation ergab folgende Ergebnisse:

  • Die Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen Kanton Zürich (LKB), der Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung (ZLB) und der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) sprachen sich in ihrem Brief vom 12. März 2025 klar für die Durchführung schriftlicher Schlussprüfungen aus.
  • Die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen (KRB) sprach sich am 19. März 2025 ebenfalls mit 12:8 für schriftliche Schlussprüfungen aus.
  • Die Kerngruppe des Projektes kantonaler Lehrplan ABU votierte am 18. März 2025 mit 6:1 für schriftliche Abschlussprüfungen.
  • Der Projektausschuss des Projektes kantonaler Lehrplan ABU stimmte am 18. März 2025 mit 4:0 für schriftliche Abschlussprüfungen.
  • Das MBA ist ebenfalls der Meinung, dass unter den gegebenen Voraussetzungen die Schlussprüfung im Kanton Zürich mittels einer zentralen, schriftlichen Prüfung erfolgen soll.

Für schriftliche Prüfungen sprechen insbesondere die folgenden Punkte:

  • Mündliche Prüfungen sind geeignet, auf spezifische Begebenheiten bei den Lernenden bzw. ihrer Arbeiten einzugehen. Die Schlussprüfung soll aber generell das vorhandene Wissen und Können im Bereich Allgemeinbildung abdecken. Dafür ist eine einheitliche, schriftliche Schlussprüfung besser geeignet.  
  • Der vorliegende Vorschlag sieht drei Prüfungsteile vor (Erfahrungsnoten, Schlussarbeit, Schlussprüfung). Aus pädagogischen Überlegungen sollten diese drei Prüfungsteile unabhängig voneinander sein, d.h. die Schlussprüfung darf sich nicht auf die Schlussarbeit beziehen. Die Präsentation der Schlussarbeit und das vertiefende Gespräch finden während dem letzten Semester statt. Die Schlussprüfung muss gegen Ende des letzten Semesters stattfinden, sodass möglichst wenig Unterrichtswochen ausfallen. 
  • Eine zusätzliche mündliche Schlussprüfung würde zu einem massiven Mehraufwand an den Schulen, zu Mehrkosten und zu einem zusätzlichen Ausfall von Lektionen führen. 
  • Qualitätskriterien (Objektivität, Validität, Reliabilität) sind bei mündlichen Schlussprüfungen schwieriger einzuhalten als bei schriftlichen Prüfungen.
  • Bei schriftlichen Prüfungen ist das Ziel der Handlungsorientierung schwieriger zu erreichen als bei mündlichen Prüfungen. Eine einheitliche, zentral erstellte, schriftliche Abschlussprüfung für alle Lernenden im Kanton Zürich ermöglicht im Gegensatz zu den heutigen schulspezifischen Schlussprüfungen jedoch eine Prüfung, die qualitativ hohen Ansprüchen genügt.

Aufgrund der einheitlichen Haltung der verschiedenen Anspruchsgruppen wird auf eine breite Vernehmlassung zu dieser Frage verzichtet.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Schlussprüfung im Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung wird unter der neuen Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (nVMAB) schriftlich durchgeführt.
  • Mitteilung an die Bildungsdirektion, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen im Kanton Zürich, die Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen Kanton Zürich.

Kontakt

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