Berufsbildung; Rahmenlehrplan Berufsvorbereitungsjahre (BVJ)
Auf dieser Seite
Zuständigkeit des Bildungsrates
Gemäss § 3 lit. c des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 14. Januar 2008 ([EG BBG, LS 413.31]) genehmigt der Bildungsrat die Rahmenlehrpläne für die Berufsvorbereitungsjahre.
Ausgangslage
Im Kanton Zürich stellen zehn öffentliche Schulen (BVJ-Schulen) kommunaler Trägerschaft ein bedarfsgerechtes Angebot an Berufsvorbereitungsjahren (BVJ) bereit (§ 6 EG BBG). Die BVJ-Schulen bereiten die Lernenden auf die berufliche Grundbildung vor. Im Jahr 2022 erarbeitete eine Arbeitsgruppe bestehend aus Schulleitungen der BVJ-Schulen und Mitarbeitenden des Mittelschul- und Berufsbildungsamts unter der Leitung der Pädagogischen Hochschule Zürich einen neuen Rahmenlehrplan für die BVJ. Der Rahmenlehrplan orientiert sich an einem wissenschaftsbasierten Modell, das die Berufswahl in fünf Phasen unterteilt. Ausserdem ist er auf den Lehrplan 21 abgestimmt und bildet damit die Grundlage für einen kompetenzorientierten Unterricht.
Der Entwurf des Rahmenlehrplans wurden den BVJ-Schulen zur Stellungnahme vorgelegt und fand breite Zustimmung. Es gab keine kritischen Stellungnahmen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Der Rahmenlehrplan Berufsvorbereitungsjahre (BVJ) vom 1. November 2024 wird genehmigt.
- Der Rahmenlehrplan tritt am 1. August 2025 in Kraft.
- Mitteilung an: BVJ-Schulen, kommunale Trägerschaften der BVJ-Schulen, Oberstufenschulgemeinden, politische Gemeinden, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.