Mittelschulen; Maturitätsprofil Philosophie/Pädagogik/ Psychologie; Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln

Titel
Mittelschulen; Maturitätsprofil Philosophie/Pädagogik/ Psychologie; Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln
Beschluss Bildungsrat
2023/17
Sitzungsdatum
21. November 2023

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat ist gemäss § 4 Ziff. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 (LS 413.21) für den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln zuständig.

Ausgangslage

Mit dem Projekt «Gymnasium 2022» wurde das Angebot des gymnasialen Maturitätsprofils Philosophie/Pädagogik/Psychologie (PPP) im Kanton Zürich rechtlich verankert (RRB Nr. 898/2021, BRB Nrn. 11/2021 und 18/2021). Mit Beschlüssen vom 25. Oktober 2021 (BRB Nr. 18/2021) bzw. vom 3. Oktober 2022 (BRB Nr. 18/2022) legte der Bildungsrat fest, dass das neue Maturitätsprofil koordiniert eingeführt und ab dem Schuljahr 2024/25 flächendeckend angeboten werden soll. Zu diesem Zweck teilte die Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen (SLK) als koordinierendes Gremium den Kanton in zehn Gebiete ein (Schulcluster), wobei das Maturitätsprofil PPP in jedem Schulcluster angeboten werden soll. Mit Beschluss vom 6. Februar 2023 (BRB Nr. 1/2023) teilte der Bildungsrat das Maturitätsprofil PPP schliesslich den folgenden 14 Mittelschulen auf das Schuljahr 2024/25 zu:

  • Kantonsschule Zürcher Unterland (Schulcluster «Bülach/Unterland»),
  • Kantonsschule Zürich Nord (Schulcluster «Stadt Zürich Nord»),
  • Kantonsschule Limmattal (Schulcluster «Limmattal/Knonaueramt»),
  • Kantonsschule Uster (Schulcluster «Uster»),
  • Kantonsschule Zürcher Oberland (Schulcluster «Wetzikon/Oberland»),
  • Kantonsschule Im Lee (Schulcluster «Winterthur»),
  • Kantonsschule Rychenberg (Schulcluster «Winterthur»),
  • Kantonsschule Büelrain (Schulcluster «Winterthur»),
  • Kantonsschule Uetikon am See (Schulcluster «Rechte Seeseite»),
  • Kantonsschule Wiedikon (Schulcluster «Stadt Zürich Südwest»),
  • Kantonsschule Enge (Schulcluster «Stadt Zürich Südwest»),
  • Literargymnasium Rämibühl (Schulcluster «Stadt Zürich Pfauen»),
  • Kantonsschule Hottingen (Schulcluster «Stadt Zürich Pfauen»),
  • Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene.

Damit ist sichergestellt, dass das Maturitätsprofil PPP ab dem Schuljahr 2024/25 in jedem Schulcluster mit Ausnahme des Schulclusters «Linke Seeseite» an mindestens einer Kantonsschule angeboten wird. Zudem wird PPP auch an der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene (KME) geführt werden. Die Kantonsschule Zimmerberg (Schulcluster «Linke Seeseite») wurde vom Bildungsrat ersucht, bis Ende Kalenderjahr 2023 eine Gesamtstrategie zur Angebotsentwicklung sowie einen Antrag auf Einführung des Maturitätsprofils PPP vorzulegen.

Lehrpläne und Stundentafeln

Die Schulkommissionen der Kantonsschulen gemäss Ziff. 2, die das neue Maturitätsprofil PPP auf das Schuljahr 2024/25 einführen, beantragen dem Bildungsrat gestützt auf die Anträge der Gesamtkonvente den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln für das Maturitätsprofil PPP. Lehrpläne und Stundentafeln sind zu erlassen, sofern die Voraussetzungen gemäss Reglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar/15. Februar 1995 (MAR) bzw. der Verordnung vom 15. Februar 1995 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAV, SR 413.11) sowie des Reglements betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien vom 25. August 2021 (LS 413.211.2, Unterrichtsreglement) erfüllt sind.

Lehrpläne

Die Lehrpläne wurden von den schulischen Fachschaften erstellt und stützen sich auf den Rahmenlehrplan der EDK für die Maturitätsschulen vom 9. Juni 1994 (vgl. Art. 8 MAR/MAV). Zudem orientieren sie sich massgeblich am zentral erarbeiteten Musterlehrplan vom 12. November 2021, der im Rahmen des Projekts «Gymnasium 2022» von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet wurde. Die Lehrpläne weisen aus, dass sich das Schwerpunktfach PPP aus zwei Teilen  zusammensetzt, die beide zu je 50% unterrichtet werden (vgl. hierzu § 9 Unterrichtsreglement) – namentlich aus dem Einzelfach «Philosophie» sowie aus dem Doppelfach «Pädagogik und Psychologie». Die Lehrpläne beinhalten Aussagen zu den Richt- und Grobzielen sowie zu den Fachinhalten der Fächer «Philosophie» und «Psychologie und Pädagogik». Zudem orientieren sie sich am Musterlehrplan hinsichtlich der modularen Struktur. Schliesslich stellen die eingereichten Lehrpläne inhaltliche Referenzen zu anderen Fächern dar und zeigen ihre Beiträge zur Förderung der überfachlichen Kompetenzen sowie der basalen fachlichen Kompetenzen für die allgemeine Studierfähigkeit in Deutsch und Mathematik auf.

Stundentafeln

Die antragstellenden Schulen sehen für das Schwerpunktfach PPP eine Stundendotation zwischen 27 und 32 Semesterlektionen verteilt auf die vier Jahre Obergymnasium vor. Einzige Ausnahme bildet die KME, deren Stundentafel für PPP 20 Semesterlektionen festlegt. Dies ist vergleichbar mit der Stundendotation der anderen Schwerpunktfächer der KME. Die Höchstzahl an Lektionen für den obligatorischen Unterricht von 268 Semesterlektionen während der Dauer des Obergymnasiums (vgl. § 7 Abs. 1 Unterrichtsreglement) wird von allen Stundentafeln eingehalten. Dabei ist die Verteilung auf promotionswirksamen und nicht promotionswirksamen Unterricht mit Blick auf die Belastung der Schülerinnen und Schüler vergleichbar mit anderen Maturitätsprofilen. Die Prüfung der Stundentafeln hat zudem ergeben, dass die Vorgaben gemäss Art. 11 MAR/MAV betreffend die Anteile der verschiedenen Lern- und Wahlbereiche an der gesamten Unterrichtszeit eingehalten sind.

Ergebnis

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die vorgelegten Lehrpläne sowie die Stundentafeln den Vorgaben gemäss MAR/MAV sowie den Vorgaben des Unterrichtsreglements entsprechen. Die Lehrpläne und Stundentafeln der Mitteschulen gemäss Ziff. 2 sind daher antragsgemäss zu erlassen.

Inkraftsetzung

Die Zuteilung des Maturitätsprofils PPP an die Mittelschulen gemäss Ziff. 2 erfolgt auf Beginn des Schuljahres 2024/2025 (vgl. BRB Nrn. 18/2021, 18/2022 und 1/2023). Die Lehrpläne und Stundentafeln der betreffenden Schulen sind auf denselben Zeitpunkt in Kraft zu setzen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Lehrpläne und Stundentafeln folgender Schulen für das Maturitätsprofil PPP werden erlassen:
    •  Kantonsschule Zürcher Unterland;
    • Kantonsschule Zürich Nord;
    • Kantonsschule Limmattal;
    • Kantonsschule Uster;
    • Kantonsschule Zürcher Oberland;
    • Kantonsschule Im Lee;
    • Kantonsschule Rychenberg;
    • Kantonsschule Büelrain;
    • Kantonsschule Uetikon am See;
    • Kantonsschule Wiedikon;
    • Kantonsschule Enge;
    • Literargymnasium Rämibühl;
    • Kantonsschule Hottingen;
    • Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene.
  • Die Lehrpläne und Stundentafeln der Schulen gemäss Dispositiv I für das Maturitätsprofil PPP werden auf Beginn des Schuljahres 2024/2025 (1. August 2024) in Kraft gesetzt.

Mitteilung an den Präsidenten der Schulkommission des Literargymnasiums Rämibühl, Christof Aegerter, sowie das Literargymnasium Rämibühl; den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Wiedikon, Clemens Steiger, sowie die Kantonsschule Wiedikon; den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Zürich Nord, Bernhard Gertsch, sowie die Kantonsschule Zürich Nord; die Präsidentin der Schulkommission der Kantonsschule Rychenberg Winterthur, Evelyn Schertler Kaufmann, sowie die Kantonsschule Rychenberg Winterthur; den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Uster, Marc Meyer, sowie die Kantonsschule Uster; die Präsidentin der Schulkommission der Kantonsschule Limmattal, Marie-Thérèse Miller, sowie die Kantonsschule Limmattal; den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Zürcher Oberland, Peter Sieber, sowie die Kantonsschule Zürcher Oberland; den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Zürcher Unterland, Beat Verhein, sowie die Kantonsschule Zürcher Unterland; die Präsidentin der Schulkommission der Kantonsschule Enge, Marianne Ziegler Belluati; sowie die Kantonsschule Enge; den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Hottingen, Daniel Aufschläger; sowie die Kantonsschule Hottingen; den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Büelrain, Mathias Heller; sowie die Kantonsschule Büelrain; den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Im Lee, Stefan Jörissen; sowie die Kantonsschule Im Lee; den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Zimmerberg, Reto Thaler, sowie die Kantonsschule Zimmerberg; den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Uetikon am See, Jan Melissen, sowie die Kantonsschule Uetikon am See; die Präsidentin der Schulkommission der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene, Corinne-Hoss Blatter, sowie die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene; die Präsidentin der Präsidialkonferenz der Schulkommissionen der Mittelschulen, Evelyn Schertler Kaufmann; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Andreas Niklaus; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen; den Mittelschullehrpersonenverband Zürich und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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