Berufsbildungskommission des Berufsbildungsfonds; Nomination der Vertretung des Bildungsrates für die Amtsdauer 2023–2027
Inhaltsverzeichnis
Zuständigkeit des Bildungsrates
Der Berufsbildungskommission gehört eine Vertretung des Bildungsrates an (§ 26d Abs. 2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung [LS 413.31]). Der Bildungsrat ist für die Nomination zuständig.
Nomination
Der bisherige Vertreter des Bildungsrates, Theo Meier, tritt auf Ende der Amtsperiode 2019–2023 aufgrund der Amtszeitbeschränkung aus dem Bildungsrat und kann diesen in der Berufsbildungskommission vertreten. Als Nachfolger nominiert der Bildungsrat Stefan Krebs für die Amtsdauer 2023–2027. Die Wahl erfolgt durch den Regierungsrat und bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Stefan Krebs wird als Vertreter des Bildungsrates in der Berufsbildungskommission des Berufsbildungsfonds für die Amtsperiode 2023–2027 nominiert.
- Mitteilung an die Berufsbildungskommission des Berufsbildungsfonds und an die Bildungsdirektion.
Kontakt
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8.30 bis 12.00 Uhr und
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