Volksschule; Neuschaffung eines Lehrmittels für den Unterricht in Religionen, Kulturen, Ethik, 1. Zyklus (Kindergarten)

Titel
Volksschule; Neuschaffung eines Lehrmittels für den Unterricht in Religionen, Kulturen, Ethik, 1. Zyklus (Kindergarten)
Beschluss Bildungsrat
2023/06
Sitzungsdatum
5. Juni 2023

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat regelt die Verwendung von Lehrmitteln im Unterricht und kann sie für obligatorisch erklären (§ 22 Abs. 1 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 [VSG; LS 412.100]). Er bestellt eine Lehrmittelkommission. Diese ist dafür besorgt, dass geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen (§ 22 Abs. 3 VSG).

Der Bildungsrat bestimmt die Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens (§ 1 Abs. 1 Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 20. August 2014 [LS 412.14]). Er legt für Lehrmittel, die im Unterricht verwendet werden, Qualitätsanforderungen fest (§ 1 Abs. 2 Lehrmittelverordnung). Er bestimmt, in welchen Fachbereichen obligatorische Lehrmittel verwendet werden (§ 2 Lehrmittelverordnung). Er beschliesst für die obligatorischen Lehrmittel eine mittelfristige Planung. Diese umfasst: a) einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel und b) ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung des
Lehrmittels (§ 3 Lehrmittelverordnung).

Die Bildungsdirektion stellt die Mitwirkung der Lehrpersonen der Volksschule bei der Schaffung und Beschaffung von Lehrmitteln sicher. Sie informiert die Lehrpersonen über die Planung im Bereich der obligatorischen
Lehrmittel (§ 4 Lehrmittelverordnung).

Ausgangslage

Für den Unterricht in Religion und Kultur steht im Kanton Zürich seit 2013 obligatorisch das dreibändige Lehrmittel «Blickpunkt Religion und Kultur» zur Verfügung, für den Unterricht in Ethik seit 2020 das vierbändige
«Schauplatz Ethik» (BRB Nrn. 15/2009, 30/2009, 14/2019). Beide Lehrmittel wurden vom Lehrmittelverlag Zürich (LMVZ) für einen Einsatz von der 1. Primarklasse bis zur 3. Sekundarklasse entwickelt. Sie enthalten
keine Materialien für den Kindergarten.

Bereits 2016 hatte der Bildungsrat die Erarbeitung eines Konzepts für eine Handreichung in Religionen, Kulturen, Ethik (RKE) im Kindergarten beschlossen, sobald die fachdidaktischen Grundlagen vorliegen (BRB Nr. 33/2016, vgl. BRB Nr. 10/2016). In Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des Lehrplans 21 für die Volksschule des Kantons Zürich sollte das Konzept klären, wie der Unterricht in RKE im Kindergarten umgesetzt werden soll und welche Unterstützung die Lehrpersonen dafür benötigen.

Der 2021 von Prof. Dr. Eva Ebel (Institut Unterstrass Zürich) sowie Dr. Beatrice Kümin und Fabian Rohrer (Pädagogische Hochschule Zürich) verfasste Grundlagenbericht zeigt auf, wie der Unterricht in RKE den Bedürfnissen im Kindergarten fachlich und didaktisch entsprechen kann. 

Der Bildungsrat hat den darauf beruhenden Anforderungskatalog für ein neues Lehrmittel für den Unterricht in RKE im Kindergarten 2021 verabschiedet (BRB Nr. 17/2021). Dieser bestimmt die Eckwerte eines neuen Lehrmittels und bildet die Grundlage für das vorliegende Entwicklungskonzept gemäss Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich (BRB Nrn. 35/2012, 16/2016, 9/2017). 

Anforderungen

Das neue Lehrmittel soll die folgenden Anforderungen und Ziele erfüllen:

  • Stufengerechte Didaktik,
  • Praxisorientierung,
  • Aufzeigen von Möglichkeiten für fächerverbindendes Arbeiten,
  • Aufzeigen der Bezüge zwischen der Fachperspektive Ethik und der Fachperspektive Religion und Kulturen für den Kindergarten,
  • Anschlussfähigkeit an die Lehrmittel «Blickpunkt Religion und Kultur» und «Schauplatz Ethik» der Primarschule.

Didaktischer Ansatz

Das fächerverbindende und ganzheitliche Unterrichten ist ein Qualitätsmerkmal des Kindergartens. Auch für RKE gilt es, dieses Unterrichtsprinzip sinnvoll und stufengerecht umzusetzen. Das neue Lehrmittel nimmt geeignete Themen auf und richtet den Fokus auf die Anliegen der beiden Fachperspektiven Religionen und Kulturen sowie Ethik. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Zusammenspiel von Spracherwerb und philosophischen, ethischen und religionsbezogenen Kompetenzen zu. Parallel dazu wird auf vielfältige nichtsprachliche Angebote und Ausdrucksformen geachtet.

Das Verhältnis der beiden Fachperspektiven zeigt sich im neuen Lehrmittel beispielhaft darin, dass die «Werkzeuge zum Nachdenken», die im Lehrmittel «Schauplatz Ethik 1|2» für Ethik entwickelt worden sind, in stufengerechter Form auch für Religionen und Kulturen angewendet werden.

Struktur und Lehrwerkteile

Geplant ist eine gedruckte Handreichung für die Lehrperson mit einem Grundlagenteil (Fachanliegen, Werkzeuge, Zugänge, Bezüge zum Lehrplan 21) und einem praktischen Teil mit beispielhaften Unterrichtsvorschlägen zu sechs Themen. Ein Anhang mit illustrierten Kopiervorlagen, Bild- und Symbolkarten vervollständigt das Angebot.

Projektorganisation

  • Programmleitung LMVZ: Larissa Bieler
  • Projektleitung Redaktion und Herstellung LMVZ: Iris Wiederkehr, Alessandra Finazzi
  • Projektleitung Inhalt: Eva Ebel
  • Autorinnen und Autoren: Beatrice Kümin, Fabian Rohrer
  • Fachexpertinnen und -experten: noch zu benennen
  • Praxisexpertinnen und -experten: noch zu benennen

Planung

Die Inhaltsentwicklung mit Einbezug von Fach- und Praxisexpertinnen und -experten wird bis Ende Dezember 2023 abgeschlossen. Das Layout und die Illustrationen werden bis etwa August 2024 vorliegen. Erscheinungstermin ist voraussichtlich November 2024. Nach Erscheinen sind Weiterbildungsangebote durch die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) und das Institut Unterstrass geplant.

Empfehlung Kantonale Lehrmittelkommission

Die Kantonale Lehrmittelkommission hat das Geschäft am 21. März 2023 beraten und einstimmig beschlossen, dem Bildungsrat das Entwicklungskonzept des LMVZ für ein neues Lehrmittel für den Unterricht in Religionen, Kulturen, Ethik, 1. Zyklus (Kindergarten), zur Annahme zu empfehlen und die Bildungsdirektion um Freigabe zur Neuschaffung durch den LMVZ zu ersuchen. 

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das vorgelegte Entwicklungskonzept soll umgesetzt werden. Die Bildungsdirektion wird ersucht, den Lehrmittelverlag Zürich zu beauftragen, das vorgelegte Entwicklungskonzept zur Neuschaffung eines Lehrmittels für den Unterricht in Religionen, Kulturen, Ethik, 1. Zyklus (Kindergarten), umzusetzen.
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD; das Departement Schule und Sport Winterthur, DSS; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV, z.H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO; den Verband Zürcher Privatschulen, VZP; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ; die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; der Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung, ZLB; die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; den Mittelschullehrpersonenverband Zürich, MVZ; die Pädagogische Hochschule Zürich, PHZH; das Institut Unterstrass an der PHZH, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, HfH; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Bildungsplanung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Amt für Jugend und Berufsberatung, Volksschulamt, Fachstelle für Schulbeurteilung, Lehrmittelverlag Zürich.

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