Sammelantrag; Einführung Informatik, Stundentafeln und Fachlehrpläne; Kantonsschule Hottingen, Lehrplan; Kantonsschule Uster, Fachlehrplan Italienisch
Zuständigkeit des Bildungsrates
Der Bildungsrat ist gemäss § 4 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 (LS 413.21) für den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln zuständig.
Ausgangslage
Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat am 27. Oktober 2017 beschlossen, Informatik am Gymnasium als obligatorisches Fach einzuführen. Gleichzeitig wurde der Rahmenlehrplan Informatik verabschiedet. Gemäss Beschluss ist eine Übergangsfrist von vier Jahren vorzusehen; demnach muss Informatik spätestens für diejenige Kohorte eingeführt sein, die im Schuljahr 2022/2023 in die gymnasiale Oberstufe eintritt und im Schuljahr 2025/2026 ihre Maturität ablegt.
Vor diesem Hintergrund macht der Bildungsrat im neu erlassenen Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement) vom 25. August 2021 Vorgaben zur Stundentafelgestaltung im Obergymnasium (vgl. BRB Nrn. 11/2021 und 18/2021). Einerseits wird die für die vier Ausbildungsjahre am Obergymnasium zulässige Gesamtlektionenzahl mit der Informatikeinführung um 4 auf 268 Semesterlektionen erhöht (vgl. § 7 Abs. 1 Unterrichtsreglement). Anderseits werden die Schulen verpflichtet, Informatik während der vier Jahre des Obergymnasiums mit mindestens 8 Semesterlektionen in der Stundentafel zu führen (vgl. § 8 Abs. 1 Unterrichtsreglement). Das Unterrichtsreglement tritt am 1. August 2023 in Kraft (§ 19 Unterrichtsreglement). In Abstimmung auf die Vorgabe der EDK bezüglich des Einführungszeitpunkts von Informatik wird in § 17 des Unterrichtsreglements festgehalten, dass sämtliche Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2022/2023 ins Obergymnasium eintreten, Informatik bis zum Abschluss ihrer Ausbildung in vollem Umfang von mindestens 8 Semesterlektionen besucht haben müssen.
Mit dieser Ausgangslage boten sich den kantonalen Mittelschulen zwei Möglichkeiten, Informatik als obligatorisches Fach einzuführen. Erstens konnten die Schulen ihre Stundentafeln bereits vor dem Inkrafttreten des Unterrichtsreglements anpassen und Informatik schon auf das Schuljahr 2022/2023 einführen. 15 Mittelschulen haben diesen Weg gewählt (vgl. BRB Nrn. 8/2022 und 11/2022). Zweitens können die Schulen ihre Stundentafeln mit Inkrafttreten des Unterrichtsreglements zum Schuljahr 2023/2024 anpassen und die Informatiklektionen für die Kohorte, die im Schuljahr 2022/2023 ins Obergymnasium eingetreten ist, mit einer Übergangslösung statt in vier in drei Jahren abdecken.
Im gesamtschweizerischen Projekt «Weiterentwicklung der Gymnasialen Maturität (WEGM)» wird ein neuer Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen erarbeitet. Bis dieser vorliegt, ist es den Schulen vorübergehend erlaubt, angepasste Lektionendotationen in bestehenden Fächern ohne formale Lehrplananpassung in ihren unterrichtsleitenden Dokumenten nachzuvollziehen (vgl. BRB Nr. 11/2021). In diesem Sinne legen die Schulen vorliegend dem Bildungsrat lediglich die Fachlehrpläne für das neue obligatorische Fach Informatik zur Genehmigung vor.
Wie oben ausgeführt, haben 15 Mittelschulen Informatik bereits auf das Schuljahr 2022/2023 eingeführt (vgl. BRB Nrn. 8/2022 und 11/2022). 8 dieser Schulen legen erneut einen Antrag vor. Diese acht Anträge lassen sich in drei Kategorien untergliedern:
- 6 Schulen haben Informatik auf das Schuljahr 2022/2023 mit einer Übergangsstundentafel eingeführt (vgl. BRB Nr. 8/2022) und beantragen nun ab Schuljahr 2023/2024 die Genehmigung der endgültigen Stundentafel.
- Das Literargymnasium Rämibühl beantragt auf das Schuljahr 2023/2024 die Genehmigung einer neuen Stundentafel für den Bildungsgang im alt- und neusprachlichen Profil, der mit dem International Baccalaureate abgeschlossen wird. Für diesen Bildungsgang wurde Informatik im Schuljahr 2022/2023 noch nicht eingeführt. Die Stundentafel im regulären Bildungsgang ohne International Baccalaureate und der Fachlehrplan Informatik wird nicht angepasst und gilt wie in BRB Nr. 8/2022 beschlossen.
- Die Kantonsschule Zürich Nord beantragt einen gegenüber BRB Nr. 8/2022 angepassten Fachlehrplan Informatik.
7 Schulen, die Informatik auf das Schuljahr 2022/2023 noch nicht eingeführt haben, beantragen die Genehmigung der Stundentafeln sowie der Fachlehrpläne für das obligatorische Fach Informatik auf das Schuljahr 2023/2024. Zudem wird die Übergangslösung für die Schülerinnen- und Schülerkohorte, die im Schuljahr 2022/2023 ins Obergymnasium eingetreten ist, zur Genehmigung vorgelegt.
Die Schulkommissionen von 15 Mittelschulen stellen gestützt auf die Anträge der jeweiligen Gesamtkonvente Antrag auf Änderung der Stundentafeln und auf Genehmigung der Fachlehrpläne Informatik. Die bildungsrätliche Kommission Mittelschulen (BRKMS) beriet die Anträge am 26. Oktober 2022 und empfiehlt einstimmig deren Genehmigung.
Stundentafeländerung – Einführung Informatik
Mit Ausnahme der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene (KME) beantragen alle antragstellenden Schulen die Einführung von Informatik mit einer Dotation von 8 Semesterlektionen. Die KME setzt 4 Semesterlektionen Informatik in die Stundentafel. Diese Abweichung ist gemäss § 8 Abs. 2 des Unterrichtsreglements, der vorsieht, dass die KME die Dotation für das Fach Informatik angemessen reduzieren kann, zulässig. Bezüglich der Verteilung der Informatiklektionen auf die Semester sehen die Stundentafeln der meisten Schulen vor, dass Informatik in den ersten vier Semestern des Obergymnasiums mit einer Dotation von je 2 Semesterlektionen unterrichtet wird. Die Mehrheit der antragstellenden Schulen erhöht mit der Informatikeinführung die Gesamtlektionenzahl. Um die Schülerinnen und Schüler mit der Einführung eines zusätzlichen promotionswirksamen Fachs einerseits und der Erhöhung der Gesamtlektionenzahl anderseits keiner Überlastung auszusetzen und die Gesamtlektionenzahl von 268 Semesterlektionen einzuhalten (vgl. § 7 Unterrichtsreglement), treffen die Schulen verschiedene Massnahmen, die in ihren Anträgen enthalten sind. Die getroffenen Massnahmen reichen von einer gleichmässigen Verteilung der Lektionen auf die Semester über das Einrichten von unterstützenden Angeboten wie Klassenstunden oder Hausaufgabenhilfen bis hin zu einer Hausaufgaben- und Klausurkoordination zwischen den Fächern, die Belastungsspitzen vorbeugt.
Im Einzelnen integrieren die Schulen Informatik ab dem Schuljahr 2023/2024 gemäss der Tabelle im angefügten PDF-File in ihre Stundentafeln.
Fachlehrpläne Informatik
Gemeinsam mit den Stundentafelanträgen legen die in der obenstehenden Tabelle genannten Schulen die Fachlehrpläne für Informatik vor; die Kantonsschule Zürich Nord legt einen angepassten Fachlehrplan für Informatik vor, ohne Anpassungen an der Stundentafel zu beantragen. Die Fachlehrpläne wurden in den jeweiligen schulischen Fachschaften ausgearbeitet und orientieren sich am zentral erarbeiteten kantonalen Musterlehrplan für Informatik. Alle vorgelegten Fachlehrpläne halten den Rahmenlehrplan Informatik ein, den die EDK am 27. Oktober 2017 verabschiedet hat.
Weitere Lehrplananträge – Kantonsschule Hottingen und Kantonsschule Uster
Die Kantonsschule Hottingen hat mit der Stundentafelüberarbeitung nicht nur einen Fachlehrplan für das neue obligatorische Fach Informatik erarbeitet, sondern den gesamten Lehrplan überarbeitet. Mit dieser Lehrplanüberarbeitung trägt die Schule einerseits den Verschiebungen von Lektionen zwischen den Semestern, die aus der Stundentafelanpassung resultierten, Rechnung und bringt anderseits die fachwissenschaftlichen Inhalte der einzelnen Fachlehrpläne auf den neuesten Stand.
Die Kantonsschule Uster integriert mit der Stundentafelanpassung neu das Fach Italienisch als zweite Landessprache in ihr Schulprogramm und legt den Fachlehrplan Italienisch zur Genehmigung vor.
Auch diese weiteren Lehrplananträge halten den Rahmenlehrplan der EDK vom 9. Juni 1994 ein.
Schlussfolgerung
Die Stundentafeln der in Erwägung Ziff. 3 aufgeführten kantonalen Mittelschulen entsprechen den Vorgaben der Bestimmungen des Bundesrates und der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar / 15.Februar 1995 (MAV/MAR) sowie den kantonalen Vorgaben.
Die Fachlehrpläne Informatik der in Erwägung Ziff. 4 aufgeführten kantonalen Mittelschulen entsprechen den Vorgaben der MAV/MAR, dem Rahmenlehrplan Informatik der EDK sowie den kantonalen Vorgaben.
Der Lehrplan der Kantonsschule Hottingen sowie der Fachlehrplan Italienisch der Kantonsschule Uster entsprechen den Vorgaben der MAV/MAR sowie den kantonalen Vorgaben.
Zeitpunkt der Inkraftsetzung
Die 14 Stundentafeln der Obergymnasien, die 15 Fachlehrpläne Informatik, der Lehrplan der Kantonsschule Hottingen sowie der Fachlehrplan Italienisch der Kantonsschule Uster werden auf das Schuljahr 2023/2024 in Kraft gesetzt.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Die Änderungen der Stundentafeln der 14 kantonalen Mittelschulen werden gemäss Ziff. 3 auf das Schuljahr 2023/2024 genehmigt.
- Die Fachlehrpläne Informatik der 15 kantonalen Mittelschulen werden gemäss Ziff. 4 auf das Schuljahr 2023/2024 genehmigt.
- Der Lehrplan der Kantonsschule Hottingen wird auf das Schuljahr 2023/2024 genehmigt.
- Der Fachlehrplan Italienisch der Kantonsschule Uster wird auf das Schuljahr 2023/2024 genehmigt.
- Mitteilung an den Präsidenten der Schulkommission des Literargymnasiums Rämibühl, Christof Aegerter, sowie das Literargymnasium Rämibühl, den Präsidenten der Schulkommission des Realgymnasiums Rämibühl, Urs Rechsteiner, sowie das Realgymnasium Rämibühl, die Präsidentin der Schulkommission der Kantonsschule Hohe Promenade, Elisabeth Christen, sowie die Kantonsschule Hohe Promenade, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Wiedikon, Clemens Steiger, sowie die Kantonsschule Wiedikon, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Hottingen, Daniel Aufschläger, sowie die Kantonsschule Hottingen, die Präsidentin der Schulkommission des Liceo Artistico, Carol Ritter, sowie das Liceo Artistico, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Zürich Nord, Bernhard Gertsch, sowie die Kantonsschule Zürich Nord, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Im Lee, Stefan Jörissen, sowie die Kantonsschule Im Lee, die Präsidentin der Schulkommission der Kantonsschule Rychenberg Winterthur, Evelyn Schertler Kaufmann, sowie die Kantonsschule Rychenberg Winterthur, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Uster, Marc Meyer, sowie die Kantonsschule Uster, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Küsnacht, Nicolas Müller, sowie die Kantonsschule Küsnacht, die Präsidentin der Schulkommission der Kantonsschule Limmattal, Marie-Thérèse Miller, sowie die Kantonsschule Limmattal, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Zürcher Oberland, Peter Sieber, sowie die Kantonsschule Zürcher Oberland, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Zürcher Unterland, Beat Verhein, sowie die Kantonsschule Zürcher Unterland, die Präsidentin der Schulkommission der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene, Corinne Hoss-Blatter, sowie die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene, die Präsidentin der Präsidialkonferenz der Schulkommissionen der Mittelschulen, Evelyn Schertler Kaufmann, den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Andreas Niklaus, den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, den Mittelschullehrpersonenverband Zürich und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.