Sammelantrag; Umsetzung der kantonalen Vorgaben für das Untergymnasium, Stundentafeln und Fachlehrpläne; Literargymnasium Rämibühl und Realgymnasium Rämibühl, immersives Untergymnasium; Kantonsschule Küsnacht, Zuteilung Langgymnasium

Inhaltsverzeichnis

Titel
Sammelantrag; Umsetzung der kantonalen Vorgaben für das Untergymnasium, Stundentafeln und Fachlehrpläne; Literargymnasium Rämibühl und Realgymnasium Rämibühl, immersives Untergymnasium; Kantonsschule Küsnacht, Zuteilung Langgymnasium
Beschluss Bildungsrat
2022/21
Sitzungsdatum
5. Dezember 2022

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat ist gemäss § 4 Ziff. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 (MSG, LS 413.21) für den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln sowie der für den Schulbetrieb erforderlichen Rahmenbestimmungen zuständig. Weiter ist der Bildungsrat gemäss § 4 Ziff. 3 MSG abschliessend zuständig für die Zuteilung der Schultypen und Maturitätsprofile an die Schulen.

Ausgangslage

Der Bildungsrat erliess am 25. August 2021 das Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement) (vgl. BRB Nr. 11/2021). Das Unterrichtsreglement tritt am 1. August 2023 in Kraft (§ 19 Unterrichtsreglement). Das Unterrichtsreglement macht unter anderem Vorgaben zu den Stundentafeln der Untergymnasien. Auf der Grundlage dieser Vorgaben stellen 13 kantonale Mittelschulen, die ein Untergymnasium führen, Antrag auf Anpassung ihrer Stundentafeln auf das Schuljahr 2023/2024. Die Kantonsschulen Uetikon am See und Zimmerberg haben ihre Stundentafeln des Untergymnasiums bereits auf das Schuljahr 2022/2023 an die Vorgaben aus dem Unterrichtsreglement angepasst (vgl. BRB Nr. 7/2022).

Im gesamtschweizerischen Projekt «Weiterentwicklung der Gymnasialen Maturität (WEGM)» wird ein neuer Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen erarbeitet. Bis dieser vorliegt, ist es den Schulen vorübergehend erlaubt, angepasste Lektionendotationen in bestehenden Fächern ohne formale Lehrplananpassung in ihren unterrichtsleitenden Dokumenten nachzuvollziehen (vgl. BRB Nr. 11/2021). Fachlehrpläne sind demnach lediglich für neue Fächer zu erstellen.

Gestützt auf die Anträge der Gesamtkonvente stellen die Schulkommissionen der 13 Mittelschulen Antrag auf Änderung der Stundentafeln für das Untergymnasium sowie auf Genehmigung der Fachlehrpläne für neue Fächer. Darüber hinaus stellen das Literargymnasium Rämibühl und das Realgymnasium Rämibühl Antrag auf immersiven Fachunterricht im Untergymnasium. Die bildungsrätliche Kommission Mittelschulen (BRKMS) beriet die Anträge am 26.Oktober 2022 und empfiehlt einstimmig deren Genehmigung.

Stundentafelanpassungen

Die §§ 2–6 des Unterrichtsreglements regeln den Fächerkanon, die Dotationsvorgaben sowie die Verteilung der Fächer auf die Semester für das Untergymnasium.

Die zulässige Höchstzahl an Semesterlektionen für die vier Semester des Untergymnasiums beträgt 136 Semesterlektionen (vgl. § 3 Unterrichtsreglement). § 4 des Unterrichtsreglements schreibt die Mindestdotationen für die Fächer des Untergymnasiums fest. Damit sollen die Stundentafeln der Untergymnasien auf den Lehrplan 21 abgestimmt werden sowie die Fächer aus dem Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT-Fächer) gestärkt und die Sprachendotationen reduziert werden. Im Sinne der Abstimmung auf den Lehrplan 21 werden auch die Fächer Informatik und Religionen, Kulturen, Ethik eingeführt. Über die Mindestdotationen hinaus sind die Schulen verpflichtet, mindestens sechs weitere Semesterlektionen für MINT-Fächer zu verwenden (vgl. § 4 Abs. 2 Unterrichtsreglement). Bis zu neun weitere Semesterlektionen dürfen frei in der Stundentafel eingesetzt werden (vgl. § 4 Abs. 3 Unterrichtsreglement). Das Untergymnasium am Kunst und Sport Gymnasium Rämibühl ist von den Dotationsvorgaben ausgenommen; für die K+S-Klassen kann eine gegenüber den Mindestdotationen reduzierte Stundentafel festgesetzt werden, welche die Vorgaben zur Fächerverteilung sinngemäss umsetzt (vgl. § 4 Abs. 4 Unterrichtsreglement).

Die 13 antragstellenden Schulen halten die zulässige Höchstzahl von 136 Semesterlektionen für die vier Semester des Untergymnasiums ein. Zudem führen alle Schulen Informatik mit mindestens 2 Semesterlektionen und Religionen, Kulturen, Ethik mit mindestens 3 Semesterlektionen ein. Ausnahme bildet das Kunst und Sport Gymnasium Rämibühl, das Religionen, Kulturen, Ethik mit 2 Semesterlektionen einführt. Ebenfalls werden die Dotationsvorgaben aus § 4 des Unterrichtsreglements sowie die Vorgaben zur Verteilung der Fächer auf die Semester aus § 6 des Unterrichtsreglements in allen Anträgen eingehalten.

Im Einzelnen passen die Schulen ihre Stundentafeln für das Untergymnasium gemäss der Tabelle im angefügten PDF-File an.

Fachlehrpläne für neue Fächer

Die antragstellenden Schulen legen Fachlehrpläne für neue Fächer vor. Die Fachlehrpläne für die Fächer Informatik und Religionen, Kulturen, Ethik orientieren sich an den kantonalen Musterlehrplänen sowie am Lehrplan 21 und unterstützen damit die Zusammenführbarkeit im Obergymnasium von Schülerinnen und Schülern aus Sekundarschule und Untergymnasium. Die Kantonsschule Rychenberg Winterthur reicht den Fachlehrplan für Religionen, Kulturen, Ethik so bald als möglich nach. Das Fach RKE startet gemäss Stundentafel der Kantonsschule Rychenberg im Schuljahr 2024/2025.

Die Fachlehrpläne in den neuen schulspezifischen Fächern ergänzen die Schulprogramme sinnvoll und unterstützen die Zusammenführbarkeit im Obergymnasium von Schülerinnen und Schülern aus Sekundarschule und Untergymnasium.

Mehrere Schulen ordnen dem MINT-Bereich neben Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Informatik weitere schulspezifische Fächer zu. Basierend auf den vorgelegten Fachlehrplänen ist diese Zuordnung zum MINT-Bereich zulässig.

Immersion im Untergymnasium

§ 13 des Unterrichtsreglements schreibt vor, dass während der Probezeit in der Regel kein promotionswirksamer Immersionsunterricht stattfinden darf. § 14 des Unterrichtsreglements legt die Gesamtzahl der Semesterlektionen des immersiven Fachunterrichts fest, dieser beträgt mindestens 12 und höchstens 18 Semesterlektionen, ohne Einrechnung des Sprachunterrichts.

Das Literargymnasium Rämibühl und das Realgymnasium Rämibühl beantragen im Untergymnasium immersiven Fachunterricht anbieten zu können. Beide Schulen halten die diesbezüglichen Vorgaben aus dem Unterrichtsreglement ein.

Die Kantonsschule Küsnacht, die bisher im Rahmen des Pilotprojekts «Einführung der zweisprachigen Maturität an Zürcher Mittelschulen» bereits ein ausschliesslich immersives Untergymnasium führte, führt den immersiven Fachunterricht weiter und ergänzt es mit einem herkömmlichen Angebot (vgl. BRB Nrn. 41/2006 und 2/2016). Im Zuge dieser Anpassungen wird das Untergymnasium an der Kantonsschule Küsnacht aus dem Pilot- in den Regelbetrieb übergeführt. Damit wird der Kantonsschule Küsnacht das Langgymnasium zugeteilt.

Schlussfolgerung

Die Stundentafeln der in Erwägung Ziff. 3 aufgeführten kantonalen Mittelschulen sowie die vorgelegten Fachlehrpläne für neue Fächer entsprechen den kantonalen Vorgaben. Ebenfalls halten die Anträge des Literargymnasiums Rämibühl und des Realgymnasiums Rämibühl auf die Führung von immersivem Fachunterricht die kantonalen Vorgaben ein. Die Kantonsschule Küsnacht führt zusätzlich zum immersiven Fachunterricht auch ein herkömmliches Angebot und ihr wird demnach der Schultypus Langgymnasium zugeteilt.

Zeitpunkt der Inkraftsetzung

Die 13 Stundentafeln der Untergymnasien, die beantragten Fachlehrpläne für neue Fächer und die immersiven Angebote des Fachunterrichts werden auf das Schuljahr 2023/2024 in Kraft gesetzt. Der Kantonsschule Küsnacht wird auf das Schuljahr 2023/2024 das Langgymnasium zugeteilt.

Antrag

  • Die Änderungen der Stundentafeln der 13 kantonalen Mittelschulen werden gemäss Ziff. 3 auf das Schuljahr 2023/2024 genehmigt.
  • Die Fachlehrpläne für neue Fächer werden gemäss Ziff. 4 auf das Schuljahr 2023/2024 genehmigt.
  • Dem Literargymnasium Rämibühl wird gemäss Ziff. 5 auf das Schuljahr 2023/2024 genehmigt, immersive Angebote des Fachunterrichts zu machen.
  • Dem Realgymnasium Rämibühl wird gemäss Ziff. 5 auf das Schuljahr 2023/2024 genehmigt, immersive Angebote des Fachunterrichts zu machen.
  • Der Kantonsschule Küsnacht wird gemäss Ziff. 5 auf das Schuljahr 2023/2024 das Langgymnasium zugeteilt.
  • Mitteilung an: den Präsidenten der Schulkommission des Literargymnasiums Rämibühl, Christof Aegerter, sowie das Literargymnasium Rämibühl, den Präsidenten der Schulkommission des Realgymnasiums Rämibühl, Urs Rechsteiner, sowie das Realgymnasium Rämibühl, den Präsidenten der Schulkommission des Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasiums Rämibühl, Jürg Illi, sowie das Kunst und Sport Gymnasium am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl, die Präsidentin der Schulkommission der Kantonsschule Hohe Promenade, Elisabeth Christen, sowie die Kantonsschule Hohe Promenade, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Freudenberg, Moritz Daum, sowie die Kantonsschule Freudenberg, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Wiedikon, Clemens Steiger, sowie die Kantonsschule Wiedikon, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Zürich Nord, Bernhard Gertsch, sowie die Kantonsschule Zürich Nord, die Präsidentin der Schulkommission der Kantonsschule Rychenberg Winterthur, Evelyn Schertler Kaufmann, sowie die Kantonsschule Rychenberg Winterthur, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Uster, Marc Meyer, sowie die Kantonsschule Uster, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Küsnacht, Nicolas Müller, sowie die Kantonsschule Küsnacht, die Präsidentin der Schulkommission der Kantonsschule Limmattal, Marie-Thérèse Miller, sowie die Kantonsschule Limmattal, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Zürcher Oberland, Peter Sieber, sowie die Kantonsschule Zürcher Oberland, den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Zürcher Unterland, Beat Verhein, sowie die Kantonsschule Zürcher Unterland, die Präsidentin der Präsidialkonferenz der Schulkommissionen der Mittelschulen, Evelyn Schertler Kaufmann, den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Andreas Niklaus, den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, den Mittelschullehrpersonenverband Zürich und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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