Berufsbildung; Bildungsrätliche Kommission Berufsbildung. Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl

Inhaltsverzeichnis

Titel
Berufsbildung; Bildungsrätliche Kommission Berufsbildung. Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl
Beschluss Bildungsrat
2022/17
Sitzungsdatum
5. September 2022

Zuständigkeit des Bildungsrates

Gestützt auf § 20 Bildungsgesetz in Verbindung mit § 55 Abs. 1 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.

Ausgangslage

Mit Beschluss vom 28. Oktober 2019 hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Kommission Berufsbildung für die neue Amtsdauer 2019–2023 festgelegt. Am 27. März 2020 wählte der Bildungsrat die Mitglieder für die Amtsdauer 2019–2023. Frau Liljana Ilic, ehemalige Rektorin Profil. Berufsvorbereitung Winterthur und Co-Präsidentin der Vereinigung BVJ-ZH, hat per 2. Mai 2022 ihre Stelle als Rektorin des Profil. Berufsvorbereitung Winterthur und das Mandat als Vertreterin der Vereinigung BVJ-ZH in der bildungsrätlichen Kommission Berufsbildung gekündigt und tritt als solche zurück.

Nominierung

Als Ersatzmitglied in der Kommission wird Georg Wehrli, Co-Präsident der Vereinigung BVJ-ZH, vorgeschlagen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Liljana Ilic, ehemalige Rektorin Profil. Berufsvorbereitung Winterthur und Co-Präsidentin der Vereinigung BVJ-ZH, wird unter Verdankung ihrer Dienste rückwirkend per 2. Mai 2022 als Mitglied der bildungsrätlichen Kommission Berufsbildung entlassen.
  • Georg Wehrli, Co-Präsident der Vereinigung BVJ-ZH, wird als Mitglied der bildungsrätlichen Kommission Berufsbildung für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 gewählt.
  • Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der Kantonalen Berufsbildungskommission und die Bildungsdirektion.

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