Kantonale Lehrmittelkommission; Amtsdauer 2019–2023. Ersatzwahl

Inhaltsverzeichnis

Titel
Kantonale Lehrmittelkommission; Amtsdauer 2019–2023. Ersatzwahl
Beschluss Bildungsrat
2022/16
Sitzungsdatum
5. September 2022

Zuständigkeit des Bildungsrats

Gestützt auf § 20 des Bildungsgesetzes (LS 410.1) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.

Ausgangslage

Mit Beschluss vom 28. Oktober 2019 hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Lehrmittelkommission für die neue Amtsdauer 2019–2023 festgelegt. Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2020 die Zusammensetzung der Kantonalen Lehrmittelkommission für die Amtsdauer 2019–2023 beschlossen. Herr Kaspar Vogel, bisheriger Vizepräsident des Verbands Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich (SekZH), ist auf Ende Juli 2022 aus der Kantonalen Lehrmittelkommission zurückgetreten. Als Ersatzmitglied für die Kommission wird Nico Sieber, Sekundarlehrer und neuer Vizepräsident der SekZH, vorgeschlagen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Herr Kaspar Vogel wird unter Verdankung seiner Dienste als Mitglied der Kantonalen Lehrmittelkommission rückwirkend auf 31. Juli 2022 entlassen.
  • Herr Nico Sieber wird für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 als neues Mitglied der Kantonalen Lehrmittelkommission gewählt.
  • Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der Kantonalen Lehrmittelkommission und die Bildungsdirektion.

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