Volksschule; Stellwerk 8, Anpassung Obligatorium

Titel
Volksschule; Stellwerk 8, Anpassung Obligatorium
Beschluss Bildungsrat
2022/14
Sitzungsdatum
11. Juli 2022

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat regelt die Verwendung von Lehrmitteln im Unterricht und kann sie für obligatorisch erklären (§ 22 Abs. 1 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 [VSG; LS 412.100]). Er bestellt eine Lehrmittelkommission. Diese ist dafür besorgt, dass geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen (§ 22 Abs. 3 VSG).

Der Bildungsrat bestimmt die Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens (§ 1 Abs. 1 Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 20. August 2014 [LS 412.14]). Er legt für Lehrmittel, die im Unterricht verwendet werden, Qualitätsanforderungen fest (§ 1 Abs. 2 Lehrmittelverordnung). Er bestimmt, in welchen Fachbereichen obligatorische Lehrmittel verwendet werden (§ 2 Lehrmittelverordnung). Er beschliesst für die obligatorischen Lehrmittel eine mittelfristige Planung. Diese umfasst: a) einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel und b) ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung des Lehrmittels (§ 3 Lehrmittelverordnung).

Die Bildungsdirektion stellt die Mitwirkung der Lehrpersonen der Volksschule bei der Schaffung und Beschaffung von Lehrmitteln sicher. Sie informiert die Lehrpersonen über die Planung im Bereich der obligatorischen Lehrmittel (§ 4 Lehrmittelverordnung). 

Ausgangslage

Seit Schuljahr 2010/11 ist die Durchführung der computergestützten Standortbestimmung Stellwerk 8 in der 2. Klasse der Sekundarschule obligatorisch (BRB Nr. 3/2009). Stellwerk ist im Schulfeld verankert und nimmt eine wichtige Funktion ein bei der Gestaltung der 3. Sekundarklasse.

Im Hinblick auf die Einführung des Lehrplans 21 an der Volksschule hat der Bildungsrat am 7. Juli 2014 entschieden, den bestehenden Aufgabenpool des Testsystems Stellwerk (1.0) an den Lehrplan 21 anzupassen (BRB Nr. 25/2014). Seit Schuljahr 2020/21 ist Stellwerk 8 in der angepassten und in das Lernfördersystem Lernpass plus integrierten Version 2.0 obligatorisch (BRB Nr. 10/2020). Das Obligatorium gilt für die Fachbereiche Sprachen (Deutsch, Französisch, Englisch), Mathematik sowie Natur und Technik. Im Gegensatz zu den übrigen Stellwerktests ist der Test in Natur und Technik erst ab Schuljahr 2022/23 verfügbar. Die erste Durchführung findet im Frühjahr 2023 statt.

Für die meisten Schülerinnen und Schüler ist der Stellwerktest ein geeignetes Instrument, um in der Übergangsphase zur Berufswelt eine Standortbestimmung vorzunehmen und Schwerpunkte für die 3. Sekundarklasse zu setzen. Für einige wenige lernschwache Jugendliche ist das Absolvieren von vier bzw. fünf Stellwerktests sehr herausfordernd. Das Ergebnis wirkt sich zudem negativ auf die Motivation und das Selbstbild dieser Jugendlichen aus, ohne dass der Erkenntnisgewinn bezüglich des Kompetenzstands hoch ist. 

Ausschliesslich Mathematik und Deutsch sind obligatorisch

Stellwerk 8 ist ein wichtiges Instrument zur Bestimmung des Standortes in der Übergangsphase von der Schule zur Berufswahl. Da Deutsch und Mathematik für sehr viele Berufsfelder zentral sind, sollen sie weiterhin von allen Jugendlichen der 2. Sekundarklasse bearbeitet werden. Für die restlichen Stellwerktests – Französisch, Englisch sowie Natur und Technik – soll in Hinblick auf die Berufswahl eine Wahlmöglichkeit geschaffen werden. Mit einer Reduktion von obligatorischen Tests werden zudem die Jugendlichen entlastet.

Zurzeit gilt für Lernpass plus der Einführungspreis von Fr. 39.95 Darin sind alle verfügbaren Stellwerktests enthalten. Eine Stellwerk-Einzellizenz kostet Fr. 10. Im Sinne der Chancengerechtigkeit und der Stärkung der formativen Beurteilung ist es zentral, dass keine finanziellen Anreize bestehen oder geschaffen werden, die dazu führen, dass die Schulen anstelle von Lernpass plus die einzelnen Stellwerk-Lizenzen beziehen bzw. beziehen müssen, weil die Mehrausgaben für Lernpass plus nicht bewilligt werden.

Im Fachbereich Natur und Technik finden mit dem Lehrplan 21 und dem neuen Lehrmittel «NaTech» Experimente verstärkt Eingang in den Unterricht. Sie lassen sich in einem Onlinesystem nur bedingt abbilden. Es besteht deshalb die Gefahr, dass Lehrpersonen aufgrund des Natur-und-Technik-Stellwerktests die Wissensvermittlung auf Kosten eigener Erforschungen stärker gewichten. Zudem beruht das Testsystem auf der Annahme, dass Kompetenzen aufeinander aufbauen. Was bei Mathematik sehr gut funktioniert, ist bei Natur und Technik herausfordernd, weil die verschiedenen Themen voneinander abgegrenzt sind und grundsätzlich in beliebiger Reihenfolge bearbeitet werden können.

Demgegenüber wird der Stellwerktest Natur und Technik als Aussenblick auf die Leistungen der Jugendlichen geschätzt und er kann bei der Berufswahl für die Jugendlichen von Bedeutung sein.

Um die Kompetenzorientierung im Natur-und-Technik-Unterricht weiter zu fördern und auf die Bedürfnisse der Lehrpersonen und Jugendlichen eingehen zu können, soll das bestehende Stellwerk-Obligatorium durch ein Wahlpflichtobligatorium ersetzt werden. Nicht davon betroffen sind die Stellwerktests 8 in Mathematik und Deutsch, die weiterhin obligatorisch durchzuführen sind.

– Zusätzlich zu Mathematik und Deutsch sind obligatorisch zwei weitere Stellwerktests durchzuführen, wobei die oder der Jugendliche in Absprache mit der Lehrperson entscheidet, welche beiden Tests (Französisch, Englisch, Natur und Technik) das sind.

– Es steht den Jugendlichen frei, anstatt der obligatorischen vier alle fünf Stellwerktests zu bearbeiten.

– Für lernschwache Jugendliche besteht die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die Berufswahl auf die für den Berufswunsch relevanten Kompetenzen stärker zu konzentrieren: Kurz vor der Durchführung der Tests, das heisst frühestens im Januar, dürfen sie sich in Absprache mit der zuständigen Lehrperson dafür entscheiden, neben Deutsch und Mathematik nur noch einen zusätzlichen Test zu machen.

Die Schulen stellen sicher, dass die Jugendlichen die Wahl der Tests aufgrund ihres Berufswunsches treffen können. Deshalb muss diese Wahl der Tests erst kurz vor der Durchführung gemacht werden können, da die berufliche Orientierung zu Beginn des Schuljahres noch zu wenig weit fortgeschritten ist. Verändert sich der Berufswunsch innerhalb des Testzeitfensters, können zusätzliche Tests gemacht werden.

Schlussfolgerung

Aufgrund der vorberatenden Diskussion in der Kantonalen Lehrmittelkommission am 24. Mai 2022 schlägt das Volksschulamt in Absprache mit dem Lehrmittelverlag Zürich vor, das Stellwerk-8-Obligatorium wie vorgeschlagen anzupassen. Die Kantonale Lehrmittelkommission empfiehlt die Anpassung des Obligatoriums einstimmig.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Das Stellwerk-8-Obligatorium wird per Schuljahr 2022/23 angepasst: Neben Deutsch und Mathematik müssen die Schülerinnen und Schüler von den drei Tests Natur und Technik, Französisch und Englisch mindestens zwei obligatorisch innerhalb des Testzeitfensters bearbeiten.
  • Für lernschwache Jugendliche besteht die Möglichkeit, sich frühestens im Januar vor der Durchführung des Tests für eine Schwerpunktsetzung zu entscheiden und nur drei Tests innerhalb des Testzeitfensters zu bearbeiten (Mathematik, Deutsch sowie ein weiterer Test).
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen, das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD, das Departement Schule und Sport Winterthur, DSS, den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS, den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z.H. der Stufenorganisationen, den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV, die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO, den Verband Zürcher Privatschulen, VZP, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe, den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ, die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB, der Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung, ZLB, die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM, den Mittelschullehrpersonenverband Zürich, MVZ, die Pädagogische Hochschule Zürich, PHZH, das Institut Unterstrass an der PHZH, unterstrass.edu, die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, HfH, die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz, die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich, die Bildungsdirektion: Bildungsplanung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Amt für Jugend und Berufsberatung, Volksschulamt, Fachstelle für Schulbeurteilung, Lehrmittelverlag Zürich

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