Kantonale Lehrmittelkommission; Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl

Titel
Kantonale Lehrmittelkommission; Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl
Beschluss Bildungsrat
2022/10
Sitzungsdatum
16. Mai 2022

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat bestellt eine Lehrmittelkommission. Diese ist dafür besorgt, dass geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen (§ 22 Abs. 3 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 [VSG; LS 412.100]). Die Kommission wird von einem Mitglied des Bildungsrats geleitet. Sie setzt sich zusammen aus Fachleuten, Lehrpersonen aller Stufen der Volksschule sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Lehrmittelverlags (§ 22 Abs. 4 VSG).
Die Lehrmittelkommission besteht aus höchstens 19 Mitgliedern. Sie wird auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt (§ 5 Abs. 1 Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 20. August 2014 [LS 412.14]). Der Bildungsrat ordnet ein oder zwei Mitglieder in die Lehrmittelkommission ab und ernennt die weiteren Mitglieder (§ 5 Abs. 2 Lehrmittelverordnung). Er bestimmt den Vorsitz (§ 5 Abs. 3 Lehrmittelverordnung). Die Lehrmittelkommission berät den Bildungsrat, das Volksschulamt und den Lehrmittelverlag bei: a) der Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens, b) der Planung im Bereich der obligatorischen Lehrmittel, c) der Erarbeitung des Anforderungskatalogs und des Konzepts für die Entwicklung oder den Erwerb eines obligatorischen Lehrmittels, d) der Ausgestaltung der Lehrermitwirkung bei der Entwicklung und der Beschaffung von obligatorischen Lehrmitteln, e) der Freigabe von obligatorischen Lehrmittel durch den Bildungsrat (§ 6 Abs. 1 Lehrmittelverordnung). Sie nimmt Stellung zu Vernehmlassungen und weiteren Rückmeldungen der Vertretung der Lehrpersonen (§ 6 Abs. 2 Lehrmittelverordnung). Das Volksschulamt führt die Geschäftsstelle der Lehrmittelkommission (§ 7 Lehrmittelverordnung).

Ausgangslage

Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2020 die Zusammensetzung der Kantonalen Lehrmittelkommission für die Amtsdauer 2019– 2023 beschlossen. Verena Langford, Mittelstufenlehrerin und Mitglied im Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV) tritt auf Ende Juli 2022 aus der Kantonalen Lehrmittelkommission zurück. Als Ersatzmitglied für die Kommission wird Lena Aerni, Mittelstufenlehrerin, Co-Präsidentin der Zürcher Kantonalen Mittelstufe und Mitglied der Geschäftsleitung ZLV, vorgeschlagen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Verena Langford wird unter Verdankung ihrer Dienste als Mitglied der Kantonalen Lehrmittelkommission auf 31. Juli 2022 entlassen.
  • Lena Aerni wird für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 als neues Mitglied der Kantonalen Lehrmittelkommission gewählt.
  • Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der Kantonalen Lehrmittelkommission sowie an die Bildungsdirektion.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: