Maturitätsschulen; Prüfungsanforderungen Zentrale Aufnahmeprüfungen im Anschluss an die 2. und 3. Sekundarklasse (ZAP2/3/IMS); Änderungen

Titel
Maturitätsschulen; Prüfungsanforderungen Zentrale Aufnahmeprüfungen im Anschluss an die 2. und 3. Sekundarklasse (ZAP2/3/IMS); Änderungen
Beschluss Bildungsrat
2022/09
Sitzungsdatum
11. April 2022

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat ist für den Erlass der Anschlussprogramme (neu: Prüfungsanforderungen) zuständig (§ 6 Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarschule vom 13. Januar 2010; § 5 Abs. 1 Berufsmaturitätsreglement vom 8. September 2014 [BMR]; § 6 Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen vom 13. Januar 2010; § 6 Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen vom 13. Januar 2010; § 10 Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmittelschulen vom 13. Januar 2010).

Ausgangslage

Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 311/2019 die Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (VAM) erlassen und die Aufhebung der geltenden Aufnahmereglemente beschlossen. Aufgrund eines Rechtsmittelverfahrens konnte die VAM nicht wie vorgesehen am 1. August 2020 in Kraft gesetzt werden. Die Aufnahmeprüfungen in die Maturitätsschulen des Kantons Zürich für den Schuleintritt per Schuljahr 2022/23 fanden deshalb noch nach dem bisher geltenden Recht statt. Französisch und Englisch blieben entsprechend für die Zentrale Aufnahmeprüfung 2 in die Kurzgymnasien, in die Handelsmittelschulen (ZAP2) und die Zentrale Aufnahmeprüfung 3 in die Fachmittelschulen, in die Berufsmaturitätsschule sowie Informatikmittelschule (ZAP3 und IMS) integrale Bestandteile der Aufnahmeprüfungen.

Das Rechtsmittelverfahren gegen die VAM wurde mit Urteil des Bundesgerichts 2C_391/2020 vom 28. Dezember 2020 rechtskräftig abgeschlossen. Der Regierungsrat setzte die VAM und die Reglementsanpassung mit Beschluss vom 2. Juni 2021 auf den 1. August 2022 in Kraft (vgl. RRB Nr. 599/2021). Französisch und Englisch werden ab Schuljahr 2022/23 folglich nicht mehr Teil der Zentralen Aufnahmeprüfungen sein. Diese Ausgangslage macht eine Anpassung der Prüfungsanforderungen notwendig.

Prüfungsanforderungen ZAP2/3/IMS

Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den für die Volksschule obligatorischen bzw. alternativobligatorischen Lehrmitteln. Grundlage bildet der Zürcher Lehrplan 21, der ab Schuljahr 2019/20 auf allen Stufen der Volksschule im Kanton Zürich gilt.

Die Prüfungsanforderungen vom 24. Juni 2019 für Mathematik wurden bereits im Jahr 2018 an diese neue Ausgangslage angepasst (vgl. BRB 6/2019). Sie erfahren inhaltlich keine Änderungen und können für die Prüfungsanforderungen des Schuljahres 2022/23 übernommen werden. Die Volksschule führt in der Sekundarschule ab Schuljahr 2023/24 gestaffelt ein neues Lehrmittel für den Deutschunterricht ein. Die wenigen Änderungen, die das neue Lehrmittel mit sich bringt, können bereits zum jetzigen Zeitpunkt in die Prüfungsanforderungen Deutsch für die ZAP2, ZAP3 und IMS aufgenommen werden.

Die Anhänge der Prüfungsanforderungen vom 9. Juni 2021 für Französisch und Englisch fallen weg. Die Prüfungsanforderungen für die ZAP2, ZAP3 und IMS sind entsprechend ohne Anhänge wie folgt neu in einem Dokument zu erlassen,

  • den Prüfungsanforderungen ZAP2, ZAP3 und IMS (Zentrale Aufnahmeprüfung 2, Zentrale Aufnahmeprüfung 3, Zentrale Aufnahmeprüfung für die Informatikmittelschule).

Inkrafttreten und Aufhebung des bisherigen Rechts

Die Prüfungsanforderungen ZAP2, ZAP3 und IMS sind auf den 1. August 2022 in Kraft zu setzen. Sie kommen erstmals bei der ZAP für die IMS im Oktober 2022 sowie bei der ZAP2 und ZAP3 im zweiten Semester des Schuljahres 2022/23 zur Anwendung.

Die Prüfungsanforderungen ZAP2 mit Anhang Französisch vom 9. Juni 2021 und die Prüfungsanforderungen ZAP3 und ZAP für die IMS mit Anhang: Prüfungsbereiche Französisch und Englisch (Zentrale Aufnahmeprüfung 3, Zentrale Aufnahmeprüfung für die Informatikmittelschule) vom 9. Juni 2021 sind per 31. Juli 2022 aufzuheben.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Prüfungsanforderungen ZAP2, ZAP3 und IMS (Zentrale Aufnahmeprüfung 2, Zentrale Aufnahmeprüfung 3, Zentrale Aufnahmeprüfung für die Informatikmittelschule) werden erlassen und treten auf den 1. August 2022 in Kraft.
  • Die Prüfungsanforderungen ZAP2 mit Anhang Französisch (Zentrale Aufnahmeprüfung 2) vom 9. Juni 2021 werden per 31. Juli 2022 aufgehoben.
  • Die Prüfungsanforderungen ZAP3 und IMS mit Anhang: Prüfungsbereiche Französisch und Englisch (Zentrale Aufnahmeprüfung 3, Zentrale Aufnahmeprüfung für die Informatikmittelschule) vom 9. Juni 2021 werden per 31. Juli 2022 aufgehoben.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an
    • Lehrpersonenkonferenz Volksschule;
    • Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen;
    • Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen;
    • Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen KRB;
    • Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen SLK;
    • Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich VSLZH;
    • Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung ZLB;
    • Mittelschullehrpersonenverband Zürich MVZ;
    • Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV, z. H. der Stufenorganisationen;
    • Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD (Sektion Lehrberufe);
    • Bildungsdirektion;
    • Abteilung Bildungsplanung;
    • Volksschulamt VSA;
    • Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA;
    • die Schulleitungen und Schulpräsidien der Volksschule (durch das VSA);
    • die Schulleitungen und Schulkommissionspräsidien der Mittelschulen und Berufsfachschulen (durch das MBA).

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