Berufsbildung; Bildungsrätliche Kommission Berufsbildung, Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl
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Zuständigkeit des Bildungsrates
Gestützt auf § 20 des Bildungsgesetzes in Verbindung mit § 55 Abs. 1 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2019 hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Kommission Berufsbildung für die neue Amtsdauer 2019–2023 festgelegt. Am 27. März 2020 wählte der Bildungsrat die Mitglieder für die Amtsdauer 2019–2023.
Carla Hirschburger-Schuler, Geschäftsführerin Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberverbände der Industrie VZAI, hat per Ende des Herbstsemesters 2021/2022 ihren Rücktritt aus der Kommission eingereicht.
Nominierung
Als Ersatzmitglied in der Kommission wird Silvana Marchesi, Juristin bei der Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberverbände der Industrie VZAI, vorgeschlagen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Carla Hirschburger-Schuler, Geschäftsführerin Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberverbände der Industrie VZAI, wird unter Verdankung ihrer Dienste per Ende Herbstsemester 2021/2022 als Mitglied der bildungsrätlichen Kommission Berufsbildung entlassen.
- Silvana Marchesi, Juristin bei der Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberverbände der Industrie VZAI, wird per Beginn des Frühlingssemesters 2022 als Mitglied der bildungsrätlichen Kommission Berufsbildung für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 gewählt.
- Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an Silvana Marchesi, verantwortliche Juristin für den VZA und VZAI, und die Bildungsdirektion.