Berufsbildung; Berufszuteilung, Berufliche Grundbildung Fachfrau/Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ und Praktiker/in Hotellerie-Hauswirtschaft EBA nach der Totalrevision an die Allgemeine Berufsschule Zürich

Titel
Berufsbildung; Berufszuteilung, Berufliche Grundbildung Fachfrau/Fachmann Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ und Praktiker/in Hotellerie-Hauswirtschaft EBA nach der Totalrevision an die Allgemeine Berufsschule Zürich
Beschluss Bildungsrat
2022/04
Sitzungsdatum
14. März 2022

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe. Für die Zuteilung eines Berufes an eine Berufsfachschule hat der Bildungsrat mit Beschluss vom 27. Mai 2013 Entscheidungsgrundlagen nach folgenden Kriterien erlassen: Professionalität und Qualität, Homogenität des Angebots, Erreichbarkeit des Schulstandortes sowie Wirtschaftlichkeit. Sie sollen die Entscheidungsfindung betreffend Errichtung und Schliessung von Schulen, der Zuteilung neuer Berufe, der Verschiebung bestehender Berufe, der Eröffnung und Schliessung von Niveaus und Klassen und der Umteilung von Lernenden unterstützen.

Ausgangslage

Derzeit beschult die Allgemeine Berufsschule Zürich (ABZ) die Berufe Hotelfachmann/-frau EFZ und Hotellerieangestellte/r EBA und die Fachschule Viventa (FSV) Fachmann/-frau Hauswirtschaft EFZ und Hauswirtschaftspraktiker/in EBA. Die Anzahl Lernende verteilen sie wie folgt (Stand per 15. November des jeweiligen Jahres):

Schule Ausbildung 2018 2019 2020
ABZ Hotelfachmann/-frau EFZ 170 170 159
  Hotellerieangestellte/r EBA 18 27 29
FSV Fachmann/-frau Hauswirtschaft EFZ 169 151 145
  Hauswirtschaftspraktiker/in EBA 90 108 107

Aus den vier Grundbildungen Fachmann/Fachfrau Hauswirtschaft EFZ, Hotelfachmann/Fachfrau EFZ, Hauswirtschaftspraktiker/in EBA und Hotellerieangestellte/r EBA sollen die beiden neuen Berufe Fachmann/Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ und Praktiker/in Hotellerie-Hauswirtschaft EBA entstehen. 

Im Januar 2020 wurde auf nationaler Ebene beschlossen, die Weiterentwicklung im Berufsfeld Hotellerie-Hauswirtschaft voranzutreiben. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat am 10. März 2020 die Totalrevision der beruflichen Grundbildung Fachmann/-frau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ und Praktiker/in Hotellerie-Hauswirtschaft EBA bewilligt. Die Inkraftsetzung der neuen Bildungsverordnungen war per 1. Januar 2023 vorgesehen, wurde dann aber Ende 2021 von den zuständigen Organisationen der Arbeitswelt in Absprache mit dem SBFI um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Die neuen Berufe sollen ab Schuljahr 2024/2025 angeboten werden. Damit die Schulen planerische Sicherheit haben, wird der Entscheid bereits jetzt gefällt. Sowohl die ABZ als auch die FSV haben sich dafür interessiert, die beiden neuen Berufe zu beschulen. Auf Aufforderung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes haben deshalb beide Schulen ein Angebotsdossier eingereicht.

Verschiedene Faktoren sprechen für die ABZ

Aufgrund der zu erwartenden Zahl von Lernenden macht es wenig Sinn, zwei Schulen am Standort Zürich mit der Beschulung des neuen Berufes zu betrauen. Auch eine Aufteilung nach EFZ- und EBA-Ausbildung entspräche nicht der geforderten Durchlässigkeit innerhalb der Schule. Beide Schulen kommen grundsätzlich für die Beschulung der neuen Berufe in Frage. Die eingereichten Angebotsdossiers sind qualitativ gut und vollständig. Beide Schulen vermitteln qualitativ einwandfreien Unterricht. Da die ABZ das Kompetenzzentrum im Bereich Gastronomie und Hotellerie ist, passen die beiden neuen Berufe ideal zu den bereits unterrichteten Berufen. Mit einem Lehrkörper aus den Bereichen Restauration, Hotellerie oder Hotelkommunikation und Infrastruktur aus dem Hotelleriebereich (Rezeption, Restaurant, Küchen, Lagerräume, Hotelzimmer) gibt es viele Synergien. Diese Rahmenbedingungen sind bei der FSV, wo die Hauswirtschaftsberufe isoliert in Oerlikon beschult werden, nicht in gleichem Masse gegeben.

Ausserdem ist der Standort der ABZ in der Nähe des Hauptbahnhofs Zürich zentraler gelegen als der Standort der FSV in Oerlikon. Dazu kommt, dass die ABZ heute eher unterbelegt ist und deshalb noch freie räumliche Kapazitäten hat.

Aus diesen Gründen schlägt die Bildungsdirektion dem Bildungsrat eine Zuteilung an die ABZ vor. Diese Einschätzung wurde mit beiden Schulen besprochen und stösst bei ihnen auf Akzeptanz.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die neuen Berufe Fachmann/Fachfrau Hotellerie-Hauswirtschaft EFZ und Praktiker/in Hotellerie-Hauswirtschaft EBA werden – unter Vorbehalt der Inkraftsetzung der neuen Bildungsverordnung auf den 1. Januar 2024 – auf Beginn des Schuljahres 2024/2025 der Allgemeinen Berufsschule Zürich zugewiesen.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilungen an Allgemeine Berufsschule Zürich, Fachschule Viventa, Hotel & Gastro formation Schweiz, OdA Hauswirtschaft Schweiz, Gastro Suisse, Hotellerie Suisse, Gastro Zürich, Zürcher Hoteliers, Hauswirtschaft Zürich, Schweizerische Berufsbildungsämter Konferenz, Subkommission Schulorte Deutschschweiz, Bildungsdirektion und Mittelschul- und Berufsbildungsamt

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