Berufsbildung; Neue Berufszuteilung Bindetechnolog/in EFZ und Druckausrüster/in EFZ an die Schule für Gestaltung Zürich (SfGZ)

Titel
Berufsbildung; Neue Berufszuteilung Bindetechnolog/in EFZ und Druckausrüster/in EFZ an die Schule für Gestaltung Zürich (SfGZ)
Beschluss Bildungsrat
2022/02
Sitzungsdatum
7. Februar 2022

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG, LS 413.31) fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe. Für die Zuteilung eines Berufes an eine Berufsfachschule hat der Bildungsrat mit Beschluss vom 27. Mai 2013 Entscheidungsgrundlagen nach folgenden Kriterien erlassen: Professionalität und Qualität, Homogenität des Angebots, Erreichbarkeit des Schulstandortes sowie Wirtschaftlichkeit. Sie sollen die Entscheidungsfindung betreffend Errichtung und Schliessung von Schulen, Zuteilung neuer Berufe, Verschiebung bestehender Berufe, Eröffnung und Schliessung von Niveaus und Klassen und Umteilung von Lernenden unterstützen.

Ausgangslage

Basierend auf einer Bildungsverordnung aus dem Jahr 2006 wurde bisher der Beruf Printmedienverarbeiter/in EFZ mit vier Fachrichtungen an der Schule für Gestaltung Zürich (SfGZ) ausgebildet. Diese Ausbildung ist gemäss den Verbänden und den ausbildenden Betrieben nicht mehr arbeitsmarktgemäss. So werden z. B. die Digitalisierung und auch neue Technologien wie CAD zu wenig abgebildet. In der neuen Bildungsverordnung wird die Ausbildung in zwei Berufe unterteilt: die 4-jährige Lehre Bindetechnologe/in EFZ (mit den zwei Schwerpunkten Industrie und Handwerk) und die 3-jährige Lehre Druckausrüster/in EFZ. Das Neuartige an der schulischen Ausbildung ist, dass die ersten beiden Schuljahre der beiden Berufe identisch sind, sie also gemeinsam beschult werden können. Das trägt dem eher kleinen Mengengerüst Rechnung und garantiert optimalere Klassengrössen. Die neue Bildungsverordnung ist ausserdem handlungskompetenzorientiert ausgerichtet.

Für die Nachfolgeberufe der Printmedienverarbeitung hat die Subkommission Schulorte der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) die Schule für Gestaltung Bern und die Schule für Gestaltung Zürich als Schulorte empfohlen.

Die Schule für Gestaltung erfüllt alle Kriterien

Im Kanton Zürich kommt aufgrund ihres Kompetenzprofils nur die SfGZ als Standort in Frage. Sie bildet auch bereits die Vorgängerberufe aus.
Die SfGZ bietet sich gemäss den Richtlinien zur Berufszuteilung an Berufsfachschulen vom 27. Mai 2013 bezüglich der folgenden vier Kriterien der Berufszuteilung als Standort an:

Sicherstellung der Professionalität und Qualität

Das Wissen um die Herstellung von ein- oder mehrfarbigen Drucksachen, die in verschiedenen Druckverfahren oder reprographischen Verfahren sowie mit unterschiedlichen Weiterverarbeitungstechniken produziert werden, gehört zu einer der Kernkompetenzen der SfGZ und die Lehrpersonen können dieses Wissen handlungskompetenzorientiert weitergeben. Dank ihrer breiten Fachkompetenzen ist die SfGZ in der Lage, Entwicklungen zu antizipieren und mitzugestalten.

Erreichbarkeit

Die SfGZ ist nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof Zürich entfernt und somit sehr gut für Lernende aus dem Kanton Zürich und angrenzenden Kantonen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Homogenität des Gesamtangebotes

Bei der Erstellung der zwei neuen Bildungsverordnungen haben Lehrpersonen der SfGZ mitgearbeitet und konnten so die schulische Perspektive miteinbringen. Sie bringen nun ihrerseits die Expertise aus den Arbeitsgruppen zurück in die Schule und können so weiterhin für eine zielgerichtete branchenspezifische Weiterbildung der Lehrpersonen garantieren.

Die SfGZ bildet in der dualen Grund- und Weiterbildung die gesamte grafische Branche ab. Synergien können so bestens genutzt werden. Ausserdem sind die Druckberufe an der SfGZ in einen grösseren Kanon von grafischen Berufen und weiteren Medienberufen eingebettet.

Wirtschaftlichkeit

Die gemeinsame Beschulung in den ersten zwei Berufsschuljahren von Bindetechnologe/in EFZ und Druckausrüster/in EFZ wird es der SfGZ ermöglichen, gute Klassengrössen zu erhalten und Synergien in der Ausbildung wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen.

Schlussfolgerung

Die Nachfolgeberufe im Druckbereich sind besser auf die aktuellen Bedürfnisse des Arbeitsmarkts abgestimmt. Die Weiterführung der neuen Berufe an der SfGZ garantiert die Ausbildung der benötigten Fachkräfte im Druckbereich, die im Hinblick auf die neuen technologischen Entwicklungen ausgebildet werden.
Die vom Bildungsrat vorgelegten Kriterien sind erfüllt. Die SfGZ ist sowohl hinsichtlich der fachlichen Expertise der Lehrpersonen als auch der Infrastruktur für die Beschulung der Berufe geeignet.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Berufe Bindetechnologe/in EFZ und Druckausrüster/in EFZ werden auf Beginn des Schuljahres 2022/2023 der Schule für Gestaltung Zürich zugewiesen.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an die Verbände viscom und print + communication, die Schule für Gestaltung Zürich, die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz, die Subkommission Schulorte Deutschschweiz, die Bildungsdirektion und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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