Kantonale Lehrmittelkommission; Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl

Inhaltsverzeichnis

Titel
Kantonale Lehrmittelkommission; Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl
Beschluss Bildungsrat
2021/24
Sitzungsdatum
13. Dezember 2021

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat regelt die Verwendung von Lehrmitteln im Unterricht und kann sie für obligatorisch erklären (§ 22 Abs. 1 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 [VSG; LS 412.100]). Er bestellt eine Lehrmittelkommission. Diese ist dafür besorgt, dass geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen (§ 22 Abs. 3 VSG).

Der Bildungsrat bestimmt die Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens (§ 1 Abs. 1 Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 20. August 2014 [LS 412.14]). Er legt für Lehrmittel, die im Unterricht verwendet werden, Qualitätsanforderungen fest (§ 1 Abs. 2 Lehrmittelverordnung). Er bestimmt, in welchen Fachbereichen obligatorische Lehrmittel verwendet werden (§ 2 Lehrmittelverordnung). Er beschliesst für die obligatorischen Lehrmittel eine mittelfristige Planung. Diese umfasst: a) einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel und b) ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung des Lehrmittels (§ 3 Lehrmittelverordnung).

Die Bildungsdirektion stellt die Mitwirkung der Lehrpersonen der Volksschule bei der Schaffung und Beschaffung von Lehrmitteln sicher. Sie informiert die Lehrpersonen über die Planung im Bereich der obliga- torischen Lehrmittel (§ 4 Lehrmittelverordnung).

Die Lehrmittelkommission besteht aus höchstens 19 Mitgliedern. Sie wird auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt (§ 5 Abs. 1 Lehrmittelverordnung für die Volksschule). Der Bildungsrat ordnet ein oder zwei Mitglieder in die Lehrmittelkommission ab und ernennt die weiteren Mitglieder (§ 5 Abs. 2 Lehrmittelverordnung). Er bestimmt den Vorsitz (§ 5 Abs. 3 Lehrmittelverordnung).

Ausgangslage

Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juli 2020 die Zusammensetzung der Kantonalen Lehrmittelkommission für die Amtsdauer 2019– 2023 beschlossen. Christine Hostettler, Berufsfachschullehrerin und Mitglied im Vorstand der Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen Kanton Zürich (LKB) tritt auf Ende Dezember 2021 aus der Kantonalen Lehr-mittelkommission zurück. Als Ersatzmitglied für die Kommission wird Sándor Pongrácz, Berufsfachschullehrer und Vizepräsident LKB, vorgeschlagen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat: 

  • Christine Hostettler wird unter Verdankung ihrer Dienste als Mitglied der Kantonalen Lehrmittelkommission auf 31. Dezember 2021 entlassen.
  • Sándor Pongrácz wird für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 als neues Mitglied der Kantonalen Lehrmittelkommission gewählt.
  • Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der Kantonalen Lehrmittelkommission sowie an die Bildungsdirektion.

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