Bildungsrätliche Kommission Volksschule; Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl
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Zuständigkeit des Bildungsrats
Gestützt auf § 20 des Bildungsgesetzes (LS 410.1) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 VOG RR bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2019 hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Kommission Volksschule für die neue Amtsdauer 2019–2023 festgelegt. Gestützt auf diesen Beschluss wählt der Bildungsrat die Mitglieder der Kommission. Am 3. Februar 2020 wählte der Bildungsrat die Mitglieder für die Amtsdauer 2019–2023.
Odile Gastaldo-Gaudart tritt aufgrund ihres Ausritts aus dem Vorstand der Kantonalen Elternmitwirkungsorganisation (KEO) als Mitglied der bildungsrätlichen Kommission Volksschule zurück. Als Ersatzmitglied für die Kommission wird Frau Gabriela Kohler-Steinhauser, Präsidentin Kantonale Elternmitwirkungsorganisation, vorgeschlagen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Frau Odile Gastaldo-Gaudart wird unter Verdankung ihrer Dienste als Mitglied der bildungsrätlichen Kommission Volksschule per 31. August 2021 entlassen.
- Frau Gabriela Kohler-Steinhauser wird als Vertreterin der Kantonalen Elternmitwirkungsorganisation auf den 1. September 2021 für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 als neues Mitglied der bildungsrätlichen Kommission Volksschule gewählt.
- Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der bildungsrätlichen Kommission Volksschule und die Bildungsdirektion.