Bildungsrätliche Kommission Mittelschulen; Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl
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Zuständigkeit des Bildungsrats
Gestützt auf § 20 des Bildungsgesetzes (LS 410.1) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 VOG RR bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2019 hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Kommission Mittelschulen für die neue Amtsdauer 2019–2023 festgelegt. Gestützt auf diesen Beschluss wählte der Bildungsrat am 9. März 2020 die Mitglieder der Kommission für die Amts- dauer 2019–2023.
Dr. Martin Zimmermann hat sein Amt als Präsident der Schulleiterkonferenz Mittelschulen nach vier Jahren abgeben und wird daher als Vertreter der Schulleiterkonferenz in der bildungsrätlichen Kommission Mittelschulen auf Ende des Schuljahres 2020/2021 zurücktreten.
Nominierung
Als Ersatzmitglied in der Kommission wird sein Nachfolger Andreas Niklaus, Rektor Kantonsschule Zürich Nord, vorgeschlagen.
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat
- Dr. Martin Zimmermann wird unter Verdankung seiner Dienste als Mitglied der bildungsrätlichen Kommission Mittelschulen auf den 31. August 2021 entlassen.
- Als Ersatzmitglied wird per 1. September 2021 für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 gewählt: Andreas Niklaus, Im Hasennest 5, 8104 Weiningen.
- Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
- Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der Kommission Mittelschulen, die Institutionen und Verbände sowie an die Abteilung Finanzen der Bildungsdirektion.