Maturitätsschulen. Prüfungsanforderungen Zentrale Aufnahmeprüfungen im Anschluss an die 2. und 3. Sekundarklasse (ZAP2/3/IMS). Änderungen

Titel
Maturitätsschulen. Prüfungsanforderungen Zentrale Aufnahmeprüfungen im Anschluss an die 2. und 3. Sekundarklasse (ZAP2/3/IMS). Änderungen
Beschluss Bildungsrat
2021/08
Sitzungsdatum
9. Juni 2021

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat ist für den Erlass der Anschlussprogramme (neu: Prüfungsanforderungen) zuständig (§ 6 Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule vom 13. Januar 2010; § 6 Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarschule vom 13. Januar 2010; § 5 Abs. 1 Berufsmaturitätsreglement vom 8. September 2014 (BMR); § 6 Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen vom 13. Januar 2010; § 6 Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen vom 13. Januar 2010; § 10 Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmittelschulen vom 13. Januar 2010).

Ausgangslage

Der Regierungsrat hat am 3. April 2019 eine Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung (VAM) erlassen sowie Änderungen des Reglements für die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule vom 13. Januar 2010 und die Aufhebung der geltenden Aufnahmereglemente beschlossen (vgl. RRB Nr. 311/2019). Die Inkraftsetzung der neuen Verordnung, der Reglementsänderung sowie der Reglementsaufhebungen war auf den 1. August 2020 vorgesehen. Im Zusammenhang mit dem Erlass des Regierungsrates sowie der Inkraftsetzung des Lehrplans 21 an der Volksschule wurden auch die Prüfungsanforderungen für die Zentralen Aufnahmeprüfungen (ZAP) an die verschiedenen Maturitätsschultypen angepasst. Mit Beschluss des Bildungsrates vom 6. Juli 2020 wurden folgende Prüfungsanforderungen für das Schuljahr 2020/21 erlassen bzw. verlängert (BRB 20/2020):

  • Prüfungsanforderungen ZAP2 mit Anhang Französisch für das Kurzgymnasium und die Handelsmittelschule (HMS) (befristet gültig für das Schuljahr 2020/21)
  • Verlängerung der Prüfungsanforderungen ZAP3/IMS mit dem Anhang Französisch und Englisch für die Fachmittelschule (FMS), Informatikmittelschule (IMS) und Berufsmaturitätsschule (BMS) um ein Jahr (befristet gültig für das Schuljahr 2020/21).

Gegen den Regierungsratsbeschluss wurde im Mai 2019 ein Rechtsmittel ergriffen, weshalb über die Inkraftsetzung neu zu entscheiden ist (vgl. RRB Nr. 311/2019 Dispositiv Ziff. IV). Weil das Rechtsmittelverfahren zu Beginn des Frühlingssemesters 2021 noch am Bundesgericht hängig war, konnte die neue Verordnung und die dazugehörigen Anpassungen nicht auf das Schuljahr 2021/22 in Kraft gesetzt werden. Die Aufnahmeprüfungen in die Maturitätsschulen des Kantons Zürich werden auch für den Schuleintritt des Schuljahrs 2022/23 nach den bisher geltenden Regelungen stattfinden. Dies hat Auswirkungen auf die Prüfungsanforderungen der ZAP2 und ZAP3. Französisch und Englisch sind bis auf weiteres integrale Bestandteile der Aufnahmeprüfungen. Folglich müssen erneut Prüfungsanforderungen für die ZAP2 und die ZAP3/IMS mit Französisch und Englisch für das Schuljahr 2021/22 festgelegt werden.

Die auf das Schuljahr 2020/21 befristeten Prüfungsanforderungen ZAP2 und ZAP3/IMS mit dem Anhang für Französisch und Englisch können unter anderem aufgrund der Einführung eines neuen Lehrmittels nicht ohne Änderungen übernommen und verlängert werden. Es sind Anpassungen für das Kurzgymnasium, die HMS, die FMS, die IMS und die BMS notwendig. Diese Ausgangslage macht einen neuen Beschluss des Bildungsrats für die Prüfungsanforderungen notwendig.

Änderungen

Die Prüfungsanforderungen orientieren sich an den für die Volksschule obligatorischen bzw. alternativ-obligatorischen Lehrmitteln. Grundlage bildet der Zürcher Lehrplan 21, der ab Schuljahr 2019/20 auf allen Stufen der Volksschule im Kanton Zürich gilt.

Auf das Schuljahr 2021/22 wird in der 3. Sekundarklasse das neue obligatorische Lehrmittel «dis donc! 9» eingeführt. Die Prüfungsanforderungen ZAP3 für die FMS, IMS und die BMS müssen deshalb angepasst werden.

Durch die Verschiebung der Einführung der VAM wird Französisch nach wie vor auch Bestandteil der Aufnahmeprüfung ZAP2 für das Kurzgymnasium und die HMS sein. Die neu zu erlassenden Prüfungsanforderungen für die ZAP2 orientieren sich am Lehrmittel «dis donc! 8», das in der 2. Sekundarklasse standardmässig verwendet wird.

Die Prüfungsanforderungen für Deutsch und Mathematik erfahren inhaltlich keine Änderungen und entsprechen den Prüfungsanforderungen ZAP2 und ZAP3/IMS vom 24. Juni 2019, die auch für die ZAP des Schuljahrs 2020/21 die Grundlage der Prüfungsaufgaben bildeten. Sie wurden in die beiden neu zu erlassenden Prüfungsanforderungen übernommen.

Inkrafttreten

Die neuen Prüfungsanforderungen treten wie folgt in Kraft:

  • Die Prüfungsanforderungen ZAP2 mit Anhang Französisch für das Kurzgymnasium und die HMS sind ab 1. August 2021 gültig. Sie kommen erstmals bei der ZAP2 im Frühjahr 2022 zur Anwendung.
  • Die Prüfungsanforderungen ZAP3 und ZAP IMS mit Anhang: Prüfungsbereiche Französisch und Englisch für die FMS, IMS und BMS sind ab 1. August 2021 gültig. Sie kommen erstmals bei der ZAP3 im Oktober 2021 (IMS) sowie bei der ZAP3 im zweiten Semester des Schuljahres 2021/2022 zur Anwendung.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Prüfungsanforderungen ZAP2 mit Anhang Französisch für das Kurzgymnasium und die HMS werden erlassen.
  • Die Prüfungsanforderungen ZAP3 und ZAP IMS mit Anhang: Prüfungsbereiche Französisch und Englisch für die FMS, IMS und BMS werden erlassen.
  • Die Prüfungsanforderungen für die ZAP2 sowie die ZAP3 und ZAP IMS gemäss Dispositiv Ziff. I und II treten auf den 1. August 2021 in Kraft.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen LKB; Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen; Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich VSLZH; Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen; Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung ZLB; Mittelschullehrpersonenverband; Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich; Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV z.H. der Stufenorganisationen; Verband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich SekZH; Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD (Sektion Lehrberufe); Volksschulamt; Mittelschul- und Berufsbildungsamt; Abteilung Bildungsplanung; Bildungsdirektion. die Schulleitungen und Schulpräsidien der Volksschule (durch das VSA); die Schulleitungen und Schulkommissionspräsidien der Mittelschulen und Berufsfachschulen (durch das MBA); Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen; Lehrpersonenkonferenz Volksschule.

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