Volksschule. Englisch, 2. und 3. Zyklus. Verlängerung Alternativobligatorium (BRB 42/2012).

Titel
Volksschule. Englisch, 2. und 3. Zyklus. Verlängerung Alternativobligatorium (BRB 42/2012).
Beschluss Bildungsrat
2021/07
Sitzungsdatum
17. Mai 2021

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat regelt die Verwendung von Lehrmitteln im Unterricht und kann sie für obligatorisch erklären (§ 22 Abs. 1 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 [VSG; LS 412.100]). Er bestellt eine Lehrmittelkommission. Diese ist dafür besorgt, dass geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen (§ 22 Abs. 3 VSG).

Der Bildungsrat bestimmt die Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens (§ 1 Abs. 1 Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 20. August 2014 [LS 412.14]). Er legt für Lehrmittel, die im Unterricht verwendet werden, Qualitätsanforderungen fest (§ 1 Abs. 2 Lehrmittelverordnung). Er bestimmt, in welchen Fachbereichen obligatorische Lehrmittel verwendet werden (§ 2 Lehrmittelverordnung). Er beschliesst für die obligatorischen Lehrmittel eine mittelfristige Planung. Diese umfasst: a) einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel und b) ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung des Lehrmittels (§ 3 Lehrmittelverordnung).

Die Bildungsdirektion stellt die Mitwirkung der Lehrpersonen der Volksschule bei der Schaffung und Beschaffung von Lehrmitteln sicher. Sie informiert die Lehrpersonen über die Planung im Bereich der obligatorischen Lehrmittel (§ 4 Lehrmittelverordnung).

Ausgangslage

Im Kanton Zürich gibt es im Fachbereich Englisch ein Alternativobligatorium; dieses gilt seit dem Schuljahr 2013/14 und ist bis Ende Schuljahr 2021/22 befristet (BRB 42/2012). In der Primarschule stehen zwei und in der Sekundarschule drei verschiedene unterrichtsleitende Lehrmittel zur Auswahl. Welche dieser Lehrmittel eingesetzt werden, legen die Schulpflegen fest.

  • 3. Primarklasse: First Choice (Lehrmittelverlag Zürich), Young World (Klett und Balmer)
  • 4.–6. Primarklasse: Explorers (Lehrmittelverlag Zürich), Young World (Klett und Balmer)
  • 1.–3. Sekundarklasse: Voices (Lehrmittelverlag Zürich), New Inspiration (Macmillan), English Plus (Oxford University Press)

Im September 2016 hat der Bildungsrat die Lehrmittelsituation im Fachbereich Englisch neu beurteilt (BRB 17/2016) und im Mai 2017 einen Anforderungskatalog für neue Lehrmittel ab Schuljahr 2022/23 verabschiedet (BRB 13/2017). Die Bildungsdirektion und der Lehrmittelverlag Zürich prüfen die Ausarbeitung allfälliger Entwicklungs- und Umsetzungsmassnahmen.

Der Fokus liegt derzeit auf dem 2. Zyklus, wobei der 3. Zyklus mitgedacht wird. Es ist vorgesehen, die ersten Lehrwerkteile für einen Einsatz ab Schuljahr 2026/27 bereitzustellen.

Meilensteine bis 2022

  • 2004: Erscheinung «First Choice», 3. Primarklasse
  • 2006: Erscheinung «Explorers», 4.–6. Primarklasse
  • 2008: Round Table der Lehrerschaft zu «Explorers»
  • 2009: Erscheinung «Voices», 1.–3. Sekundarklasse
  • 2009: Synodalgutachten «First Choice» durch die Lehrpersonenkonferenz der Volks-schule des Kantons Zürich, LKV
  • 2010: Lehrpersonenbefragung zu «Voices» durch das Institut für Erziehungswissen-schaft der Universität Zürich, IfE UZH (BRB 26/2010)
  • 2011: Synodalgutachten «Explorers» durch die LKV
  • 2011: Lehrpersonenbefragung zu «Explorers» durch das IfE UZH (BRB 26/2010)
  • 2012: Konzeptauftrag «Voices basic» für B-/C-Klassen (BRB 12/2012)
  • 2013: Einführung Alternativobligatorium im Fachbereich Englisch, 2. und 3. Zyklus (BRB 42/2012)
  • 2016: Bericht «Neubeurteilung Alternativobligatorium» der Pädagogischen Hochschule St. Gallen, PHSG (BRB 17/2016)
  • 2017: Anforderungskatalog neue Englischlehrmittel, 2. und 3. Zyklus (BRB 13/2017)
  • 2017: Abschluss «Voices basic», 1.–3. Sekundarklasse
  • 2019–2021: Konzeptionelle Grundlagenarbeiten für ein neues Englischlehrmittel
  • 2021: Verlängerung Alternativobligatorium im Fachbereich Englisch, 2. und 3. Zyklus, ab Schuljahr 2022/23 (BRB)
  • 2022: Ende bestehendes Alternativobligatorium gemäss BRB 42/2012

Erwägungen

Der vom Volksschulamt in Auftrag gegebene und im Januar 2016 erschienene Bericht «Neubeurteilung des Alternativobligatoriums und Bericht über das weitere Vorgehen im Fachbereich Englisch im Kanton Zürich» der Pädagogischen Hochschule St. Gallen zeigt auf, dass in der Lehrmittelfrage im Fachbereich Englisch nach jahrelangen Diskussionen Ruhe eingekehrt ist (BRB 17/2016). Dazu trug auch die Entwicklung von «Voices basic» bei, der angepassten Ausgabe von «Voices» für Schülerinnen und Schüler, die an den grundlegenden Kompetenzen arbeiten (BRB 12/2012 und BRB 29/2013). Seit dem Schuljahr 2013/14 ist, mit einlaufender Erscheinung, «Voices basic 1» und «Voices basic 2» für die 1. bzw. 2. Sekundarklasse im Einsatz, seit dem Schuljahr 2015/16 «Voices basic 3» für die 3. Sekundarklasse.

Zur Einführung und Umsetzung des Lehrplans 21 in der Volksschule hat der Lehrmittelverlag Zürich neue Lehrmittel für zahlreiche Fachbereiche der Volksschule entwickelt – und zwar prioritär dort, wo die Diskrepanz bestehender Lehrmittel zum Lehrplan am deutlichsten und der Bedarf an neuen Lehrmitteln deshalb am dringlichsten war. Dementsprechend stehen neue Lehrmittel des Lehrmittelverlags Zürich für den Fachbereich Englisch, 2. und 3. Zyklus auf Schuljahr 2022/23 nicht zur Verfügung. Eine Verlängerung des Alternativobligatoriums ist deshalb notwendig.

Das bestehende Alternativobligatorium im Fachbereich Englisch für den 2. und 3. Zyklus soll ab Schuljahr 2022/23 um sechs Jahre – bis Ende Schuljahr 2027/28 – verlängert werden. Dieses Vorgehen sorgt für Konstanz im Fachbereich Englisch und stellt die Einführung neuer Englischlehrmittel sicher. Dem Bildungsrat soll jährlich Bericht über den Entwicklungsstand der neuen Englischlehrmittel des Lehrmittelverlags Zürich erstattet werden. Die Entwicklungen in der Bildungslandschaft und am Lehrmittelmarkt sollen beobachtet und das Alternativobligatorium im Fachbereich Englisch im Bedarfsfall neu diskutiert werden.

Die Kantonale Lehrmittelkommission hat am 30. März 2021 die Verlängerung des Alternativobligatoriums im Fachbereich Englisch beraten. Sie stützt das Vorgehen und empfiehlt dem Bildungsrat, folgendem Antrag zuzustimmen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Im Fachbereich Englisch wird das seit dem Schuljahr 2013/14 bestehende Alternativobligatorium für den 2. und 3. Zyklus (BRB 42/2012) ab Beginn des Schuljahrs 2022/23 verlängert. Das Alternativobligatorium ist befristet bis Ende Schuljahr 2027/28.
  • Dem Bildungsrat wird jährlich Bericht erstattet über den Entwicklungsstand der neuen Englischlehrmittel des Lehrmittelverlags Zürich für den 2. und 3. Zyklus.
  • Das Alternativobligatorium im Fachbereich Englisch kann neu diskutiert werden, wenn Entwicklungen in der Bildungslandschaft oder am Lehrmittelmarkt es erfordern.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD; das Departement Schule und Sport Winterthur, DSS; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z.H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO; den Verband Zürcher Privatschulen, VZP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ; den Verband Kindergarten Zürich, VKZ; die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; der Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung, ZLB; die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; den Mittelschullehrpersonenverband Zürich, MVZ; die Pädagogische Hochschule Zürich, PHZH; das Institut Unterstrass an der PHZH, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, HfH; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Bildungsplanung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Amt für Jugend und Berufsberatung, Volksschulamt, Fachstelle für Schulbeurteilung, Lehrmittelverlag Zürich.

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