Sekundarschulabschluss für Erwachsene. Reglementsanpassung

Inhaltsverzeichnis

Titel
Sekundarschulabschluss für Erwachsene. Reglementsanpassung
Beschluss Bildungsrat
2021/06
Sitzungsdatum
17. Mai 2021

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Kanton Zürich bietet jährlich eine Prüfung an, an der Erwachsene eine Sekundarschul-abschlusses erwerben können. Der Bildungsdirektion obliegt die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung. Sie bestellt eine Aufsichtskommission. Diese legt die Prüfungsanforderungen auf der Grundlage des geltenden Lehrplans der Volksschule fest. Die Prüfung wird basierend auf dem Reglement über den Sekundarschulabschluss I für Erwachsene vom 20. Oktober 2003 und dessen Änderungen vom 12. Februar 2007 und 26. September 2011 durchgeführt.

Ausgangslage

Im Herbst 2022 werden erstmals Absolventinnen und Absolventen die Prüfung ablegen, die zu mindesten teilweise die reguläre Volksschule mit dem Lehrplan 21 besucht haben. Die Prüfungen müssen deshalb angepasst werden. Die Aufsichtskommission über den Sekundarschulabschluss hat per Zirkularbeschluss am 15. März 2021 beschlossen, dass die Prüfungsvorgaben wie im Folgenden beschrieben an den
Lehrplan 21 angepasst werden sollen.

Änderungen im Einzelnen

Inhaltliche Anpassungen § 4 und § 5

Die Prüfung der Leistungsstufe A und B umfasst neu zusätzlich das Modul «Medien und Informatik», das mündlich geprüft wird. Damit der Fächerkanon des Sekundarschul-abschlusses ausgeglichen bleibt, können die Absolventinnen und Absolventen ab dem Jahr 2023 wählen, ob sie die Prüfung im Fachbereich «Räume Zeiten Gesellschaft» im Kompetenzbereich Geografie oder Geschichte absolvieren.

Inhaltliche Anpassungen § 16

Die Bildungsdirektion bestellt die Aufsichtskommission für den Sekundarschulabschluss für Erwachsene. In § 16 wird präzisiert, dass diese die Prüfungsanforderungen auf der Grundlage des geltenden Lehrplans der Volksschule festlegt.

Formale Anpassungen

Das gesamte Reglement wird an die Begrifflichkeiten des Lehrplans 21 angepasst und in geeigneter Form publiziert

Inkrafttreten

Die Anpassung des Reglements tritt am 1. Januar 2022 mit folgender Ausnahme in Kraft: Das Modul «Medien und Informatik» wird im Jahr 2023 erstmals geprüft. Entsprechend werden die Absolventinnen und Absolventen der Prüfung im Jahr 2022 letztmals in Geografie und Geschichte geprüft.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • § 4, § 5 und § 16 des Reglements über den Sekundarschulabschluss I für Erwachsene vom 12. Februar 2007 und 26. September 2011 werden im Sinne der Erwägungen angepasst.
  • Das Reglement wird an die Begrifflichkeiten des Lehrplans 21 angepasst.
  • Die Anpassung des Reglements tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit der Fachbereichskanon der gesamten Prüfung ausgeglichen bleibt, werden die Absolventinnen und Absolventen der Prüfungen im Jahr 2022 letztmals in Geografie und Geschichte geprüft.
  • Das Modul «Medien und Informatik» wird ab dem Jahr 2023 geprüft.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Aufsichtskommission für den Sekundarschulabschluss I für Erwachsene, Pädagogische Hochschule Zürich (Prüfungskoordinator), Fachschule Viventa Zürich, Ortega Schule St. Gallen, Schulsynode des Kantons Zürich, Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, Departement Schule und Sport Winterthur, Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband z.H. der Stufenorganisationen, Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste z.H. der Sektion Lehrberufe, Verein Sekundarlehrkräfte Zürich, kantonalen Gewerbeverband Zürich, Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung, Verband Zürcher Privatschulen, Bildungsdirektion: Generalsekretariat, Bildungsplanung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Koordinationsstelle Grundkompetenzen, Amt für Jugend und Berufsberatung, Volksschulamt.

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