Berufsbildung. Kompetenzzentren. Kaufmännische Grundbildung Zürcher Oberland

Titel
Berufsbildung. Kompetenzzentren. Kaufmännische Grundbildung Zürcher Oberland
Beschluss Bildungsrat
2021/02
Sitzungsdatum
12. April 2021

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) fest, für welche Berufe die Berufsfach-schulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe (Berufszuteilung).

Mit BRB Nr. 24/2014 hat der Bildungsrat zudem Kriterien für die Anpassung der Schuleinzugsgebiete festgelegt und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) die Kompetenz erteilt, diese aufgrund der im Beschluss festgelegten Kriterien, nämlich der Erreichbarkeit, der räumlichen Kapazitäten und der Auslastung der Berufsschulen sowie aufgrund von besonderen Verhältnissen, selbstständig anzupassen.

Ausgangslage

Mit BRB Nr. 01/2020 hat der Bildungsrat die Zuteilung der Berufe an den Berufsfachschulen neu geregelt. Im Fall der Kaufmännischen Grundbildung im Zürcher Oberland hat er ursprünglich zwei Varianten geprüft: Der Lösungsvorschlag sah einen Zusammenschluss der privaten Wirtschaftsschule KV Wetzikon (WKVW) und der kaufmännische Grundbildung der kantonalen Berufsfachschule Uster (BFSU) zu einer neuen KV-Schule unter der bisherigen privaten Trägerschaft in Wetzikon vor. Als Alternativvariante hat der Bildungsrat vorgeschlagen, auf eine neue KV-Schule zu verzichten und die Zuteilungen so zu belassen wie sie aktuell sind.

Im Rahmen der Vernehmlassung im Sommer 2019 erhielt die Variante der neuen KV-Schule 70% und Alternativvariante 50% Zustimmung. Bei der Stichfrage, welche Variante bevorzugt werde, ergab sich ein Gleichstand. Die neue KV-Schule in Wetzikon wurde von der Schulleitung und der Schulkommission der BFSU sowie der Stadt Uster abgelehnt, während die WKVW zustimmte.

Bereits während der Vernehmlassung hatten Vertretungen der beiden Schulleitungen und der Schulkommissionen eine alternative Idee erarbeitet und dazu im November 2019 eine Absichtserklärung unterzeichnet, die dem Bildungsrat zugestellt wurde. Danach hatten die beiden Schulkommissionen beschlossen, eine neue Schule an zwei Standorten unter einer gemeinsamen Trägerschaft und einer gemeinsamen Führungsstruktur zu prüfen. Der Bildungsrat unterstützte die Prüfung dieser neuen Variante. Er beschloss die Ergebnisse abzuwarten und den Entscheid zu fällen, wenn die Machbarkeit der neuen Variante erwiesen ist. Er entschied ebenfalls, auf der Grundlage der beiden ursprünglichen Varianten zu entscheiden, wenn die neue Variante bis Lehrbeginn 2023 nicht umgesetzt werden kann.

Ergebnisse der Prüfung

Die für die Prüfung eingesetzte Arbeitsgruppe bestehend aus den Präsidien und Mitgliedern der Schulkommission der BFSU bzw. des Schulrates der WKVW, dem Kaufmännischen Verein Wetzikon-Rüti als Träger der WKVW und den beiden Rektoren haben Vorschläge für die Führung und Organisation der neuen Schule sowie der Verteilung des Angebots auf die beiden Standorte Uster und Wetzikon erarbeitet. Die neue Schule sollte unter kantonaler Trägerschaft geführt werden. Das vorliegende Konzept wurde im November 2020 von beiden Schulgremien abgenommen. Die Arbeitsgruppe wurde mit der weiteren Bearbeitung beauftragt.
Als erster Punkt der weiteren Arbeiten wurde die Klärung der Trägerschaft aufgenommen. Die Übertragung der privaten Trägerschaft der WKVW an den Kanton bedingt eine Änderung der Statuten des Kaufmännischen Vereins Wetzikon-Rüti. Eine solche bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung des Vereins und muss ebenfalls vom Zentralvorstand und der Delegiertenversammlung von KV Schweiz genehmigt werden. Abklärungen der Amtsleitung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes mit dem Präsidenten sowie einer Vorstands-Delegation von KV Schweiz ergaben, dass eine Übertragung der Trägerschaft an den Kanton seitens KV Schweiz keine Zustimmung finden würde. Aufgrund dieses Ergebnisses beschloss der Vorstand des Kaufmännischen Vereins Wetzikon-Rüti, das Projekt nicht weiter zu verfolgen und die WKVW unter privater Trägerschaft zu belassen. Mit diesen Entscheiden seitens der Trägerschaft und KV Schweiz ist die geprüfte Variante nicht umsetzbar.

Erwägungen zur Zuteilung

Aufgrund des negativen Ergebnisses der Prüfung des Projektresultates bestehen noch zwei Varianten zur Zuteilung der kaufmännischen Grundbildung im Zürcher Oberland: 

Variante 1: Weiterführen des Status quo, d.h. die BFSU und die WKVW bleiben unabhängige Schulen (vgl. Alternativer Lösungsvorschlag Projekt Kompetenzzentren) mit ihren bisherigen Einzugsgebieten. Diese Variante würde von den beiden Schulen und den Regionen Uster und Wetzikon akzeptiert. Für das neue Schulhaus an der Schellerstrasse in Wetzikon müsste neben der Nutzung durch die WKVW eine ergänzende Nutzung sichergestellt werden. Die 40-jährige unbefriedigende Situation bezüglich der kaufmännischen Grundbildung im Zürcher Oberland bleibt weiterhin bestehen.

Variante 2: Verschieben der kaufmännischen Grundbildung der Berufsfachschule Uster an die WKVW und Gründung einer neuen KV Schule unter privater Trägerschaft (vgl. Lösungsvorschlag Projekt Kompetenzzentren). Diese Variante würde seitens der BFSU und der Region Uster nicht akzeptiert. Die ohnehin bestehende ablehnende Haltung gegen diese Lösung hat sich verstärkt, nachdem sich die BFSU im Rahmen der unter Punkt 3 beschriebenen Arbeiten sehr bemüht hat, eine gemeinsame, regionale Lösung zu finden. Inzwischen scheint diese Variante politisch nicht mehr durchsetzbar.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bildungsrat nimmt das negative Ergebnis der Prüfung der neuen Variante zur Kenntnis.
  • Der Bildungsrat beschliesst die Umsetzung der Variante 1 im Sinne der Erwägungen mit weiterhin zwei unabhängigen Berufsfachschulen und den bestehenden Einzugsgebieten der beiden Schulen.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt sowie die Berufsfachschule Uster und die Wirtschaftsschule KV Wetzikon.

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