Volksschule. Bestandteil «Mathematik klick» des Lehrwerks «Mathematik Sekundarstufe I». Obligatorischerklärung

Beschluss Bildungsrat
2020/28
Sitzungsdatum
14. Dezember 2020

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat regelt die Verwendung von Lehrmitteln im Unterricht und kann sie für obligatorisch erklären (§ 22 Abs. 1 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 [VSG; LS 412.100]). Er bestellt eine Lehrmittelkommission. Diese ist dafür besorgt, dass geeignete, auf den Lehrplan ausgerichtete und praxistaugliche Lehrmittel zur Verfügung stehen (§ 22 Abs. 3 VSG).

Der Bildungsrat bestimmt die Ausrichtung des kantonalen Lehrmittelwesens (§ 1 Abs. 1 Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 20. August 2014 [LS 412.14]). Er legt für Lehrmittel, die im Unterricht verwendet werden, Qualitätsanforderungen fest (§ 1 Abs. 2 Lehrmittelverordnung). Er bestimmt, in welchen Fachbereichen obligatorische Lehrmittel verwendet werden (§ 2 Lehrmittelverordnung). Er beschliesst für die obligatorischen Lehrmittel eine mittelfristige Planung. Diese umfasst: a) einen Anforderungskatalog an das Lehrmittel und b) ein Konzept für Entwicklung oder Beschaffung, Einführung, Nutzung und Ablösung des Lehrmittels (§ 3 Lehrmittelverordnung).

Die Bildungsdirektion stellt die Mitwirkung der Lehrpersonen der Volksschule bei der Schaffung und Beschaffung von Lehrmitteln sicher. Sie informiert die Lehrpersonen über die Planung im Bereich der obligatorischen Lehrmittel (§ 4 Lehrmittelverordnung).

Ausgangslage

Am 12. März 2007 beauftragte der Bildungsrat den Lehrmittelverlag Zürich (LMVZ) mit der Entwicklung eines neuen obligatorischen Mathematiklehrwerks für die Sekundarschule (BRB 14/2007, BRB 20/2008 und BRB 05/2009). Bei der Entwicklung wurde die Kompetenz- und Handlungsorientierung gemäss Lehrplan 21 berücksichtigt.

Das Lehrwerk wurde interkantonal in 18 Klassen und in der Stadt Zürich in 160 Klassen erprobt (BRB 20/2008 und BRB 05/2009). Begleitend zur Entwicklung führte die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) von 2009 bis 2013 eine formative Begleitevaluation mit 230 Schülerinnen und Schülern durch. Am 30. August 2010 hat der Bildungsrat die Einführungskurse zum Lehrwerk obligatorisch erklärt (BRB 25/2010). Seit dem Schuljahr 2011/12 ist «Mathematik 1», seit dem Schuljahr 2012/13 «Mathematik 2» und seit dem Schuljahr 2013/14 «Mathematik 3» im Einsatz. Das Lehrwerk wird inzwischen in 14 Kantonen eingesetzt.

Im Jahr 2017 veranlasste die «Lehrpersonenkonferenz der Volksschule des Kantons Zürich» (LKV) die Begutachtung des Lehrwerks gemäss Lehrmittelpolitik des Kantons Zürich (BRB 35/2012 und BRB 30/2014). Am 22. März 2017 beschloss die LKV-Delegiertenkonferenz Vorschläge für Massnahmen. Daraufhin erarbeitete der LMVZ, unter Einbezug des Volksschulamts Zürich (VSA), konkrete Vorschläge für die Ergänzung des Lehrwerks um zwei weitere Bestandteile für den Regelklassenunterricht:

  • Bestandteil «Mathematik top» für sehr leistungsstarke Schülerinnen und Schüler für das 1. und 2. Schuljahr der Sekundarschule,
  • Bestandteil «Mathematik klick» für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler mit Lernlücken für das 1. bis 3. Schuljahr der Sekundarschule.

Am 28. November 2017 hat die «Kantonale Lehrmittelkommission» (KLK) den Vorschlag des LMVZ für Massnahmen beraten und gutgeheissen. Am 5. Februar 2018 beauftragte der Bildungsrat den LMVZ mit der Umsetzung der Bestandteile «Mathematik top» und «Mathematik klick», am 29. Oktober 2018 folgte die Obligatorischerklärung des Bestandteils «Mathematik top» (BRB 3/2018 und BRB 23/2018). Seit dem Schuljahr 2019/20 ist «Mathematik top» für das 1. Schuljahr der Sekundarschule, seit dem Schuljahr 2020/21 für das 2. Schuljahr der Sekundarschule im Einsatz.

Im Beschlussdispositiv «Ergänzungen zu Mathematik 1–3 Sekundarstufe» des Bildungsrates ist festgehalten, dass der Bildungsrat jeweils ein Jahr vor dem jeweiligen Erscheinungstermin der Ergänzungen «Mathematik top» und «Mathematik klick» über deren Status entscheidet (BRB 3/2018).

Der Bestandteil «Mathematik klick» für die 1. Klasse der Sekundarschule wird voraussichtlich zum Schuljahr 2021/22, für die 2. Klasse der Sekundarschule zum Schuljahr 2022/23 und für die 3. Klasse der Sekundarschule zum Schuljahr 2023/24 erscheinen.

Erwägungen

Für die 1. bis 3. Klasse der Sekundarschule wird je ein «Arbeitsheft klick» (Einweg) zum bestehenden obligatorischen Lehrwerk «Mathematik Sekundarstufe I» entwickelt. Die Erkenntnisse aus dem VSA-Projekt «Aktive Lernzeit und Lernerfolg für ALLE» (ALLE) fliessen in die Entwicklung von «Mathematik klick» ein.

Die Aufgaben des Arbeitshefts ergänzen das Angebot der Anforderungsstufe III (tief) und sollen somit den Anschluss an die Grundanforderungen gemäss Lehrplan 21 und an die Berufswelt ermöglichen. Sie sind für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler konzipiert, die grundlegende Lernlücken aufweisen und in der Regelklasse unterrichtet werden. Im jeweiligen «Arbeitsheft klick» wird das bisherige separate «Begleitheft» integriert: Zum einen werden direkt bei den Aufgaben mit Beispielen die grundlegenden mathematischen Regeln erklärt und zum anderen werden sie in kompakter Form im Arbeitsheft «Zum Nachschlagen» angeboten.

In einem separaten Lehrwerkteil werden die «Lösungen» (Mehrweg) zu den Aufgaben im Arbeitsheft und die Lösungen zu den Arbeitsblättern bereitgestellt.

Das «Handbuch» (Mehrweg) für die Lehrperson enthält vielfältige Förderhinweise zu mathematischen Themen und Lernschwierigkeiten. Der Aufbau der Kompetenzen wird für jedes Teilkapitel dargelegt. Pro Schuljahr wird eine Lernstandserhebung angeboten. Übersichten zeigen die Inhalts- und Zeitstruktur im Schuljahr und die Verbindungen der Aufgaben im jeweiligen «Arbeitsheft klick» zu dem Angebot des bestehenden Lehrwerks «Mathematik Sekundarstufe I» der Anforderungsstufe III (tief) auf und ermöglichen so den Anschluss an die Anforderungsstufe III und die Durchlässigkeit zwischen den Anforderungsstufen.

Am 28. November 2017 hat die KLK die Bestandteile «Mathematik klick» und «Mathematik top» beraten und gutgeheissen. Am 27. Oktober 2020 hat der LMVZ die Freigabe des Bestandteils «Mathematik klick» der KLK zur Diskussion vorgelegt. Die kantonale Lehrmittelkommission empfiehlt dem Bildungsrat ohne Gegenstimme, «Mathematik klick» auf Schuljahresbeginn 2021/22 als Bestandteil des obligatorischen Lehrwerks «Mathematik Sekundarstufe I» freizugeben und in das «Verzeichnis der obligatorischen und alternativ-obligatorischen Lehrmittel im Kanton Zürich» aufzunehmen.

Das VSA und der LMVZ haben die «Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung der Lehrpersonen» (ZAL) beauftragt, die Lehrmitteleinführungen von «Mathematik klick» durchzuführen. Die Einführungskurse sind von Frühjahr 2021 bis Herbst 2023 geplant. In einem Kaderkurs werden Kursleitende aus verschiedenen Kantonen ausgebildet.

Schlussfolgerungen

Das Lehrwerk «Mathematik Sekundarstufe I» und sein Bestandteil «Mathematik top» wurden vom Bildungsrat bereits für obligatorisch erklärt (BRB 14/2007 und BRB 3/2018). Der Bestandteil «Mathematik klick» ergänzt das bestehende Angebot des obligatorischen Lehrwerks für jene Schülerinnen und Schüler, die im Regelklassenunterricht grundlegende Lernlücken aufweisen. Es soll zur Förderung dieser Lernenden eingesetzt werden. Der Einsatz des Bestandteils «Mathematik klick» soll für diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern obligatorisch erklärt werden.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bestandteil «Mathematik klick» zum bestehenden Lehrwerk «Mathematik Sekundarstufe I» wird für den Einsatz im Regelklassenunterricht für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler obligatorisch erklärt.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses erfolgt in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: alle Schulpflegen; das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich, SSD; das Departement Schule und Sport Winterthur, DSS; den Verband Zürcher Schulpräsidien, VZS; den Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, VSLZH; den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, ZLV z.H. der Stufenorganisationen; den Vorstand der Lehrpersonenkonferenz, LKV; die Kantonale Elternmitwirkungsorganisation Zürich, KEO; den Verband Zürcher Privatschulen, VZP; den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, SekZH; den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Lehrberufe, vpod Zürich Lehrberufe; den Verein Zürcher Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache, VZL-DaZ; den Verband Kindergarten Zürich, VKZ; die Lehrpersonenkonferenz der Berufsfachschulen, LKB; der Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung, ZLB; die Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen, LKM; den Mittelschullehrpersonenverband Zürich, MVZ; die Pädagogische Hochschule Zürich, PHZH; das Institut Unterstrass an der PHZH, unterstrass.edu; die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, HfH; die Interkantonale Lehrmittelzentrale, ilz; die Schweizer Schulen im Ausland mit Patronat des Kantons Zürich; die Bildungsdirektion des Kantons Zürich: Bildungsplanung, Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Amt für Jugend und Berufsberatung, Volksschulamt, Fachstelle für Schulbeurteilung, Lehrmittelverlag Zürich.

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