Mittelschulen. Zuteilung des zweisprachigen Maturitätsgangs Deutsch/Englisch (D/E) an die Kantonsschule Uster.

Beschluss Bildungsrat
2020/21
Sitzungsdatum
26. Oktober 2020

Zuständigkeit des Bildungsrats

Der Bildungsrat ist für den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln sowie der für den Schulbetrieb erforderlichen Rahmenbestimmungen zuständig (vgl. § 4 Ziff.1 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 [MSG, LS 413.21]).

Ausgangslage

Mit RRB Nr. 139/2009 beschloss der Regierungsrat, die zweisprachige Maturität Deutsch/Englisch (D/E) an den bisherigen Pilotschulen definitiv einzuführen und die Einführung ab Schuljahr 2010/11 allen Mittelschulen zu ermöglichen. Aufgrund der Bedeutung der englischen Sprache als internationale Arbeits- und Austauschsprache sowie der zu stärkenden Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Zürich soll der Immersionsunterricht D/E langfristig zum Standard des kantonalen Mittelschulbildungs-angebots gehören. Die einzelnen Schulen können die Führung eines zweisprachigen Maturitätsgangs D/E auf freiwilliger Basis beantragen. Der Regierungsrat ermöglichte ausserdem allen Mittelschulen den zweisprachigen Maturitätsgang mit der Sprachenkombi-nation Deutsch/Französisch. Inzwischen führen 18 von 22 Gymnasien einen zweisprachigen Maturitätsgang (16 Gymnasien D/E, 2 Gymnasien Deutsch/Französisch, 1 Gymnasium Deutsch/Italienisch).
Mit Eingabe vom 21. Juni 2020 beantragt die Kantonsschule Uster die Zuteilung des zweisprachigen Maturitätsgangs Deutsch/Englisch (D/E).

Erwägungen

Das Konzept der Kantonsschule Uster zur Einführung des immersiven Unterrichts D/E sieht den Immersionsunterricht im Profil Wirtschaft und Recht vor. Im wirtschaftlich-rechtlichen Profil sollen die Fächer «Wirtschaft und Recht», «Geschichte», «Biologie», «Chemie», «Mathematik» oder «Geographie» und «Physik» zweisprachig unterrichtet werden. Das Konzept sieht vor, pro Jahr eine Klasse zur zweisprachigen Maturität zu führen.
Die Kantonsschule Uster erfüllt die Voraussetzungen gemäss Reglement der Schweizerischen Maturitätskommission (SMK) für die Anerkennung kantonaler zweisprachiger Maturitäten vom 16. März 2012. Die Anzahl geplanter Immersionslektionen liegen im Durchschnitt der Zürcher Gymnasien, die einen zweisprachigen Maturitätsgang führen. Mit ca. 1500 geplanten immersiven Lektionen liegt die Kantonsschule Uster bezüglich der minimalen Gesamtstundenzahl an Immersionsunterricht über der massgeblichen schweizerischen Vorgabe von 800 Lektionen.
Die Kantonsschule Uster verfügt über die für die Führung eines zweisprachigen Maturitätsganges erforderlichen personellen Ressourcen gemäss den Rahmenbestimmungen des Bildungsrates für die Einführung der zweisprachigen Maturität an kantonalen Mittelschulen vom 19. September 2000. Die betreffenden Lehrpersonen werden zudem von einem externen Immersionsexperten unterstützt. Auch in finanzieller und räumlicher Hinsicht ist die Kantonsschule Uster auf die Einführung vorbereitet. Die Kosten zur Einführung sind gedeckt. Die Raumressourcen sind im Rahmen der bestehenden befristeten Bewilligung zur Nutzung des Parkschulcampus bis August 2022 gesichert. Darüber hinaus hat der Regierungsrat die Baudirektion beauftragt, bei den zuständigen Behörden eine definitive Bewilligung für den Betrieb des Parkschulcampus einzuholen (vgl. RRB Nr. 372/2020). Der Gesamtkonvent der Lehrpersonen der Kantonsschule Uster hat den Antrag auf Zuteilung des zweisprachigen Maturitätsgang Deutsch/Englisch (D/E) am 15. September 2020 einstimmig verabschiedet. Die Führung des zweisprachigen Maturitätsgangs Deutsch/Englisch (D/E) ist der Kantonsschule Uster zu bewilligen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Kantonsschule Uster führt ab Frühjahrssemester 2021 einen zweisprachigen Maturitätsgang Deutsch/Englisch.
  • Publikation dieses Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt des Kantons Zürich und im Internet.
  • Mitteilung an die Kantonsschule Uster; den Präsidenten der Schulkommissionen Mittelschulen, Herrn Thomas Fausch; den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Uster, Herr Prof. Marc Meyer; den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Herrn Dr. Martin Zimmermann; den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, Herrn Markus Huber; die Bildungsdirektion, Abteilung Bildungsplanung sowie an das Hochschulamt und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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