Projekt «Gymnasium 2022», Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien, Neuerlass und Änderungen Promotionsreglemente und Reglemente für die Maturitätsprüfungen, Freigabe zur Vernehmlassung

Beschluss Bildungsrat
2020/13
Sitzungsdatum
5. Mai 2020

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat ist für den Erlass der Lehrpläne sowie der für den Schulbetrieb erforderlichen Rahmenbestimmungen, insbesondere für Promotion und Abschlussprüfungen zuständig (§ 4 Ziff. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 [MSG], vgl. zudem §§ 15 und 27 Abs. 1 MSG).

Ausgangslage

Ausgangspunkt für das Projekt «Gymnasium 2022» bilden zum einen bildungspolitische Vorstösse auf eidgenössischer und kantonaler Ebene, zum anderen die unvollständigen und zu aktualisierenden rechtlichen Grundlagen für die Zürcher Gymnasien. Darüber hinaus werden verschiedene sistierte Geschäfte in die Projektarbeiten integriert.

Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat am 27. Oktober 2017 beschlossen, am Gymnasium Informatik als obligatorisches Fach einzuführen. Überdies erfolgte in der Volksschule ab dem Schuljahr 2018/2019 die Einführung des Zürcher Lehrplans 21 (vgl. BRB 4/2017 sowie 5/2017). Beides erfordert Anpassungen an den Lehrplänen und Stundentafeln der Gymnasien, unter anderem damit der Anschluss an die Volksschule weiterhin gewährleistet werden kann. Im Rahmen der Stundentafelarbeiten soll überdies der auf kantonaler Ebene vorgebrachten politischen Forderung nach vermehrter MINT-Förderung auf der gymnasialen Unterstufe (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik, vgl. Bericht und Antrag zum Postulat KR-Nr. 240/2011 betreffend Mathematisch-naturwissenschaftliches Profil schon im Langzeitgymnasium, Vorlage 5192) Rechnung getragen werden. Darüber hinaus werden verschiedene Geschäfte, die in den vergangenen Jahren mit Blick auf die anstehenden Arbeiten sistiert wurden, in das Projekt aufgenommen. Dies betrifft die Arbeiten an der Einführung zweisprachiger Lehrgänge auf der Unterstufe, an der Ausweitung der Jahrespromotion auf das zweitletzte Jahr vor der Maturität sowie an einer möglichen Einführung des Faches Religionen, Kulturen, Ethik.

Das Projekt «Gymnasium 2022» umfasst folgende drei Handlungsfelder: Untergymnasium, Obergymnasium und Kantonale Rahmenvorgaben. Für diese Handlungsfelder hat der Bildungsrat am 20. Januar 2018 Zielvorgaben in Form von Stossrichtungen formuliert:

Im Handlungsfeld Untergymnasium sollen die Lektionendotationen in den MINT-Fächern erhöht werden. Dies entspricht einer Annäherung der gymnasialen Stundentafeln an die Lektionendotationen, die im Lehrplan 21 für die Volksschule vorgesehen sind. Im Hinblick auf eine Abstimmung auf den Lehrplan 21 werden im Untergymnasium zudem die Fächer Informatik sowie Religionen, Kulturen, Ethik eingeführt.
Um diese Stundentafelanpassungen umzusetzen, werden Mindestdotationen für die Fächer des Untergymnasiums festgelegt. Damit die Mindestdotationen für alle Schulen den gleichen Gehalt haben, muss die Lektionendauer vereinheitlicht werden; weshalb die Kurzlektionen an den Kantonsschulen Im Lee und Rychenberg abgeschafft werden sollen. Damit sind künftig alle Schulen zum Führen von 45-Minuten-Lektionen verpflichtet.
Darüber hinaus werden die Lehrpläne des Untergymnasiums auf die Kompetenzziele des Lehrplans 21 abgestimmt. Des Weiteren wird es den Schulen ermöglicht, einen Teil des Fachunterrichts auf der gymnasialen Unterstufe in einer Fremdsprache zu erteilen.

Im Handlungsfeld Obergymnasium steht die Einführung des obligatorischen Faches Informatik im Zentrum der Arbeiten. Zudem werden die Lehrpläne auf die Kompetenzziele des Lehrplans 21 und die veränderten Lehrpläne und Stundentafeln des Untergymnasiums abgestimmt sowie das Profil Philosophie/Pädagogik/Psychologie ermöglicht.

Im Handlungsfeld Kantonale Rahmenvorgaben sollen die überholten kantonalen Vorgaben zur Maturität vom 4. Juni 1996 aufgehoben und ein neues Reglement erarbeitet werden. Dieses bildungsrätliche Reglement umfasst Rahmenvorgaben zu Stundentafeln, Lehrplänen und Fachschaftsrichtlinien. Zudem werden die in den ersten beiden Handlungsfeldern vorgenommenen Arbeiten unter anderem in diesem Reglement rechtlich verankert und weitere Regelungen, die in Form von bildungsrätlichen Einzelbeschlüssen vorliegen, ersetzt. So ersetzt das neue Reglement einerseits das Konzept Angebotszuteilung an Mittelschulen des Kantons Zürich vom 21. März 2014. Andererseits werden die vom Bildungsrat festgelegten Rahmenbedingungen für die Einführung der zweisprachigen Maturität an kantonalen Mittelschulen (Deutsch/Englisch) vom 19. September 2000 in das Reglement überführt. Zur Umsetzung der Ergebnisse des Projektes «Gymnasium 2022» sind zudem die bildungsrätlichen Promotions- und Maturitätsprüfungsreglemente wie auch folgende regierungsrätlichen Verordnungen anzupassen: Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung vom 7. April 1999, Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung vom 26. Mai 1999, Mittelschulverordnung vom 26. Januar 2000 und Verordnung über die Lehrpersonen der Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen vom 7. Dezember 2010.

Projekt Gymnasium 2022

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) hat Ende Januar 2018 die Arbeiten am Projekt «Gymnasium 2022» aufgenommen. Die Umsetzungsvorschläge zu den bildungsrätlichen Stossrichtungen wurden in einer Projektgruppe erarbeitet. In dieser nehmen zwei Schulleitungsvertretungen, zwei Lehrpersonenvertretungen, eine Vertretung aus der Erziehungswissenschaft sowie zwei Vertretungen aus der Abteilung Mittelschulen des MBA Einsitz. Die Mehrheit der Projektgruppenmitglieder stammt damit aus den Schulen. Die Zusammensetzung der Projektgruppe soll sicherstellen, dass die erarbeiteten Lösungen im Schulfeld möglichst breit abgestützt sind. Für die neu einzuführenden Fächer wurden Fachgruppen installiert, die fachwissenschaftliche und fachdidaktische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einführung bearbeiten. In den Fachgruppen sind Wissenschaftsvertretungen, Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker sowie Lehrpersonen vertreten; das MBA nimmt keinen Einsitz in den Fachgruppen. Zudem wurden für die Erarbeitung der zentralen Produkte aus «Gymnasium 2022» Arbeitsgruppen eingesetzt. Die Arbeitsgruppe Reglement ist damit betraut, die neu zu erarbeitenden Vorgaben in Rechtstexte zu überführen und die notwenigen Reglements- und Verordnungsanpassungen vorzunehmen. Die Arbeitsgruppe Handreichungen erarbeitet Dokumente, die den Schulen die Umsetzung der Rahmenvorgaben erleichtern. Beide Arbeitsgruppen stehen unter der Leitung des MBA und arbeiten eng mit dem Schulfeld zusammen.

Die im Januar 2018 erarbeiteten Stossrichtungen zu «Gymnasium 2022» umfassten verschiedene Prüfungsaufträge. Diese wurden in der ersten Projektphase bearbeitet. Hierzu wurden einerseits die Projektgruppe sowie die Fachgruppen beigezogen. Andererseits wurde der Umgang mit den Prüfungsaufträgen in der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen (LKM), im Mittelschullehrpersonenverband ZH (MVZ) sowie in der Schulleiterkonferenz (SLK) besprochen. Auf dieser Basis hat der Bildungsrat im September und im November 2018 im Rahmen sogenannter Weichenstellungen entschieden, wie mit den Prüfungsaufträgen weiter zu verfahren ist. Die Weichenstellungen haben folgende Ergebnisse hervorgebracht:

  • In Abstimmung auf den Lehrplan 21 der Sekundarstufe I werden die neuen Fächer Informatik und Religionen, Kulturen, Ethik auf der gymnasialen Unterstufe eingeführt. Im Falle von Religionen, Kulturen, Ethik sind schulindividuelle Lösungen zu ermöglichen; den Schulen soll es offenstehen, einen Teil des Unterrichts in den Fachbereich bestehender Fächer (z.B. Latein oder Geschichte) zu integrieren oder im Rahmen von Blockunterricht zu vermitteln.
  • Am Lateinobligatorium auf der gymnasialen Unterstufe wird festgehalten.
  • Es wird von einem verpflichtenden immersiven Angebot für alle Schülerinnen und Schüler des Untergymnasiums abgesehen. Den Schulen soll es aber auf freiwilliger Basis ermöglicht werden, Unterstufenklassen mit immersiven Elementen zu führen. Dafür sind konkrete Bedingungen festzulegen.
  • Das Profil Philosophie/Pädagogik/Psychologie wird im Kanton Zürich ermöglicht. Die im Kanton Zürich angebotenen Profile sind in der Mittelschulverordnung festzulegen
  • Die Jahrespromotion ist auf das zweitletzte Jahr vor den Maturitätsprüfungen auszuweiten.

Mit den bildungsrätlichen Entscheidungen zu den Prüfungsaufträgen lagen seit November 2018 die definitiven Zielvorgaben zu «Gymnasium 2022» vor und die Projektgruppe befasste sich intensiv mit deren konkreten Umsetzung. In den folgenden Projektgruppensitzungen und unter mehrfachem Einbezug der Gremien des Schulfelds und des Bildungsrats sowie in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationseinheiten in der kantonalen Verwaltung hat die Projektgruppe bis Herbst 2019 Umsetzungsvorschläge zu den bildungsrätlichen Zielvorgaben erarbeitet. Die Arbeitsgruppe Reglement hat hieraus den vorliegenden Entwurf zum Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien (Unterrichtsreglement) sowie Änderungen der Promotionsreglemente und der Reglemente für die Maturitätsprüfungen sowie weitere Anpassungen an regierungsrätlichen Verordnungen erarbeitet. Die genannten Dokumente sollen nun zur Vernehmlassung freigegeben werden. Die Vernehmlassung wird durch die Bildungsdirektion mit Unterstützung des Statistischen Amtes durchgeführt und ausgewertet. Um die Zielvorgaben im Projekt «Gymnasium 2022» umzusetzen, müssen auch die Mittel- und Berufsschullehrerverordnung, die Mittel- und Berufsschullehrervollzugsverordnung, die Mittelschulverordnung sowie die Verordnung über die Lehrpersonen der Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen angepasst werden. Entsprechend muss auch der Regierungsrat die Vernehmlassung zum Projekt «Gymnasium 2022» freigeben.

Es ist geplant, die neuen Rechtsgrundlagen in der ersten Jahreshälfte 2021 zu verabschieden und auf den 1. August 2023 in Kraft zu setzen. So bleibt den Schulen genügend Zeit für die Erarbeitung der neuen Dokumente. Auf Bundesebene wird aktuell an einem Projekt zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität gearbeitet. Ziel des Projekts ist es, den Rahmenlehrplan der EDK für die Maturitätsschulen vom 9. Juni 1994 und das Reglement der EDK über die Anerkennung von Maturitätsausweisen vom 16. Januar 1995 (MAR)/ Verordnung des Bundesrates vom 15. Februar 1995 (MAV) zu aktualisieren. Besagtes Projekt hat auch Einfluss auf das Projekt «Gymnasium 2022». Daher sind die Arbeiten an den Lehrplänen in zeitlicher Abstimmung auf das gesamtschweizerische Projekt auf später zu verschieben.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Entwurf zum Reglement betreffend Unterricht an den kantonalen Gymnasien sowie die Änderungen der Promotionsreglemente und Reglemente für die Maturitätsprüfungen werden zur Vernehmlassung freigegeben.
  • Die Bildungsdirektion wird eingeladen, die Vernehmlassung durchzuführen und den Bildungsrat über die Ergebnisse zu informieren.
  • Mitteilung an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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